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Lienzer Anwalt klagt wegen Likes und Kommentaren

Damit hat sich Robert Kerschbaumer einen Namen gemacht. Er vertritt Bohrn Mena, Egisto Ott und Karin Wurm.

Robert Kerschbaumer ist Anwalt in Lienz. Auf der Website der Tiroler Rechtsanwaltskammer heißt es zu seiner Person, er sei beispielsweise im Ehe- und Familien-, Wettbewerbs- oder Verkehrsrecht tätig. Dass er als einer der prominentesten Medienanwälte des Landes unter anderem das Aktivisten-Ehepaar Sebastian und Veronika Bohrn Mena, den Ex-BVT-Mitarbeiter Egisto Ott oder Karin Wurm, die ehemalige Vertraute des verstorbenen Juristen Christian Pilnacek vertritt, steht dort nicht.

Massenbeleidigungen im digitalen Raum

Tatsächlich hat sich der Lienzer Anwalt aber längst österreichweit einen Namen gemacht, er ist Gast diverser Medienformate und diskutiert gerne eifrig mit.

Robert Kerschbaumer tritt in verschiedenen Fernsehsendungen auf, hier gemeinsam mit seinem Mandanten Sebastian Bohrn Mena. Foto: Sebastian Bohrn Mena

Grund dafür ist, dass er im Namen seiner Mandant:innen unzählige Klagen gegen Hass im Netz angestrengt hat. Sein Spezialgebiet sind Massenbeleidigungen, die im digitalen Raum stattfinden.

Dazu beschäftigt er mittlerweile zehn Personen in seiner Kanzlei und ist stets auf der Suche nach weiteren Mitarbeiter:innen. Drei bis vier Arbeitskräfte sind ausschließlich damit befasst, rufschädigende Veröffentlichungen im Internet zu suchen, nebenbei beschäftigt er auch noch einen Detektiv für besonders schwierige Fälle, etwa um Personen ausfindig zu machen.

Persönlichkeitsschutz als Motivation

Seine Motivation, sich ausgerechnet in diesem Bereich zu spezialisieren, erklärt Kerschbaumer im Gespräch mit dolomitenstadt.at wie folgt:

„Persönlichkeitsschutz war mir schon immer ein Anliegen. Eine Mitarbeiterin bei der Rettung hat mir schon von zehn oder fünfzehn Jahren erzählt, dass Einsatzkräfte nicht mehr ausrücken können, ohne dass die Schwerverletzten fotografiert, gefilmt und ins Netz gestellt werden. Das geht gar nicht. Oder es gibt getrennte Elternpaare, wo ein Elternteil Fotos des Kleinkindes auf Social Media stellt, was auch rechtswidrig ist.

Solche und ähnliche Sachen sind mir immer schon persönlich unheimlich auf den Keks gegangen. Das ist ein Ausfluss von unserer heutigen egoistischen Gesellschaft, wo sich jeder selbst feiern und inszenieren will und sich null um die anderen kümmert. Deshalb habe ich mich schon immer gern in diesem Rechtsbereich engagiert, weil ich mich da als Anwalt hundertprozentig im Recht fühle und hundertprozentig auf der Seite der Opfer stehe. Ich war noch nie so gern Anwalt, wie in den letzten Jahren. Mir macht es unheimlich Spaß, dass ich auf der Opferseite Sachen bewirken oder eine neue Rechtsprechung erwirken kann.“

„Shitstorm-Polizist“

Begonnen habe alles mit dem „Shitstorm-Polizisten“, einem Polizeibeamten, dem nach einer Corona-Demonstration zu Unrecht vorgeworfen wurde, dass er einen 82-jährigen Mann niedergeschlagen, verhaftet und stundenlang verhört habe. Das unzensierte Bild des Polizisten wurde auf Social Media mit der Aufforderung, sein Gesicht „um die Welt gehen zu lassen“, veröffentlicht. In der Folge wurde es tausendfach geteilt und mit den schlimmsten Beamtenbeleidigungen versehen.

„Das Foto wurde ungefähr sechs Wochen nach dem Inkrafttreten des Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetzes gepostet. Damals hat sich noch keiner damit ausgekannt. Ich war somit zufällig der Erste, der das Gesetz gründlich durchjudiziert hat. Das Ergebnis waren knapp 30 OLG- und OGH-Entscheidungen, die das österreichische Medienrecht seither prägen. Damals war beispielsweise noch strittig, ob jede Teilung verfolgt werden kann. Inzwischen ist das eindeutig bejaht“ schildert Kerschbaumer.

Dadurch sei auch seine eigene Bekanntschaft gestiegen: „Die Leute haben gesehen, der Bursche macht das und das scheint gut zu laufen“, beschreibt der Lienzer sich und seine Tätigkeit.

Kann ein Like strafbar sein?

Mittlerweile beschäftigt er sich vor allem mit Likes und Kommentaren auf Social Media. Was banal klingt, zieht einen Rattenschwanz aus rechtlichen Konsequenzen mit sich, wie im Gespräch mit Kerschbaumer deutlich wird.

Der erste Tipp, zu dem Kerschbaumer rät, erscheint aber tatsächlich noch banal: „Alles, was man auch im Gasthaus nicht sagen würde und jede Äußerung, zu der man auch im Gasthaus nicht lautstark applaudieren würde, soll man digital unterlassen.“

Denn auch ein digitales Liken bedeute Zustimmung und habe zur Folge, dass ein möglicherweise beleidigender Kommentar nach oben in den Feed befördert wird, wodurch - gestärkt durch den Algorithmus - die Weiterverbreitung vorangetrieben wird.

20.000 Euro für ein Like

So schlug etwa eine Privatanklage von Kerschbaumers Mandanten Egisto Ott gewaltige Wellen, infolge derer eine unbescholtene Köchin wegen eines einzigen Likes bisher 20.000 Euro zahlen musste. Kerschbaumers Kosten kommen seinen Angaben zufolge noch dazu, wodurch sich die Gesamtsumme auf über 30.000 Euro beläuft. Die Frau hatte damals auf Facebook den Kommentar eines anderen Users mit dem Inhalt „Was für ein Arsch“ mit „Gefällt mir“ markiert, der sich auf einen Artikel über Egisto Ott bezogen hatte.

Kontext ist entscheidend

Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshof steht allerdings fest, dass immer der Gesamtkontext entscheidend ist. Entsprechend wurde eine Klage von Sebastian Bohrn Mena abgewiesen, die sich gegen das Like einer Userin unter einem von ihm veröffentlichten Familienfoto richtete. Der OGH stellte fest, dass der gelikte Kommentar unter dem Foto Bohrn Menas zwar ehrenrührig war, aber im Gesamtkontext wertete der OGH das Like nicht zwingend als Zustimmung zur Beleidigung.

„Da muss ich in Zukunft auch meine Klageschrift nachschärfen. Wenn aber der Beitrag nur monothematisch eine Diffamierung, massive Rufschädigung, Beschimpfungen oder Ähnliches enthält, wird es weiterhin von mir zivil- und strafrechtlich eingeklagt“, kündigt Kerschbaumer an.

Kerschbaumer vs. Klenk

In einer anderen Angelegenheit stehen sich Robert Kerschbaumer als medienrechtliche Vertretung des Ehepaars Bohrn Mena und „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk gegenüber. Darin geht es unter anderem um beleidigende Kommentare gegenüber den Bohrn Menas, die auf Klenks Facebook-Seite von dritten Personen veröffentlicht wurden. Kerschbaumer klagte Klenk als Medieninhaber, als welcher er nach derzeitigem Recht auch für Nutzerkommentare haftet.

Falter-Chefredakteur Florian Klenk wirft dem Lienzer Anwalt Kerschbaumer vor, mit einer Einschüchterungsklage Falter-Recherchen zu behindern. Foto: APA Images/Sepa Media / Isabelle Ouvrard

Klenk selbst sieht darin eine SLAPP-Klage, wobei SLAPP für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ steht. Er wirft Kerschbaumer also eine Einschüchterungsklage vor. „Der in der Kritik stehende Anwalt Robert Kerschbaumer und der von ihm vertretene Ex-Oe24-Rabauke Sebastian Bohrn Mena versuchen mit aggressiver Klagsführung und einer Diffamierungskampagne nicht nur diese Falter-Recherche zu behindern, sie setzen uns auch finanziell unter massiven Druck, und zwar völlig legal“, schreibt Klenk in einem Kommentar am 2. Juni.

Robert Kerschbaumer hält dazu fest, dass es „die Ausnahme“ sei, dass derartige Verfahren gegen Medieninhaber angestrengt werden. Bislang sei in dieser Form nur gegen die FPÖ und den Rechtsanwalt Sascha Flatz vorgegangen worden. „Jetzt haben wir es gegen Florian Klenk gemacht, weil der massiv Stimmung gegen meine Mandanten gemacht hat, wo eigentlich zu erwarten war, dass im Kommentarfeld rechtswidrige Postings auftauchen werden“, erklärt er.

Warnfunktion oder Kostenfalle?

Die Konsequenz solcher Verfahren gegen den Medieninhaber ist, dass das gerichtliche Urteil veröffentlicht und der Kommentar gelöscht wird. „Das bedeutet, Sie stellen Ihren guten Ruf wieder her, erhalten aber keine Entschädigung“, erklärt Kerschbaumer. Andere Nutzer:innen sollen im Sinne der Warn- und Präventivfunktion des Medienrechts auf der Seite des Medieninhabers sehen, dass beleidigende Kommentare nicht ohne weiters gepostet werden können. Zudem steht der „Beleidiger“ als Angeklagter vor Gericht und erhält eine Vorstrafe.

Aus Sicht von Florian Klenk produzieren die „sinnlosen Anträge“ dagegen nur eines: „Kosten. Rund 2000 Euro pro Antrag, dazu unsere eigenen Anwaltskosten. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Die Konsequenz: Alle User müssten, um dem Risiko zu entgehen, die Kommentarfunktion ihres Social-Media-Accounts sperren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nennt das einen 'Chilling-Effekt'."

Auf die analoge Welt umgelegt bedeute das: „Man kann bei uns einen Wirt vor Gericht stellen, wenn er nicht ständig am Stammtisch sitzt und seine Gäste zur Höflichkeit zwingt. Das ist natürlich völlig lebensfremd“, schreibt Klenk.

SLAPP-Klage

Diesen Vorwurf lässt Kerschbaumer nicht gelten. „Slapp-Klage in dem Kontext ist das Vokabular von der Prinzessin auf der Erbse namens Florian Klenk. Eine klassische Slapp-Klage würde vorliegen, wenn man als Journalist beispielsweise über die russische Ölindustrie recherchiert und dann eine Klage eines russischen Millionärs erhält, der eine Zahlung von 100 Millionen Euro verlangt. Wenn mächtige Figuren, Konzerne oder Politiker:innen gegen Wissenschaftler:innen, Reporter:innen oder öffentliche Meinungsträger:innen vorgehen und die mundtot machen, dann ist das eine Slapp-Klage.

Ich akzeptiere, dass Klenk es nun zu einer Slapp-Klage hochstilisiert, aber im Sinne der richtigen Slapp-Opfer sollte man mit dem Begriff nicht inflationär umgehen. Wenn die Medieninhaber Ruhe haben wollen, dass müssen sie das Kommentarfeld moderieren oder abdrehen, dann kriegen sie auch keinen Antrag“, so Kerschbaumer.

Für Klenk ist „ein lückenhaftes Gesetz, eine exzessive Judikatur und aggressive Anwälte“ dagegen eine „existenzbedrohende Melange für uns alle. Wenn auf Ihrer Instagram-Seite nachts ein beleidigender Kommentar erscheint und ein paar Dutzend Nutzer ihn liken, könnten Sie am nächsten Morgen mit einer Flut von Klagen konfrontiert sein, die sie finanziell ruiniert. Denn jedes Like ist wieder eine eigene Beleidigung.“

Das sei ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit, wodurch der Kampf gegen Hass im Netz delegitimiert werde. Entsprechend ruft Klenk in seinem Kommentar auch die Parteien dazu auf diese „planwidrige Lücke“ zu schließen. Ein entsprechendes Vorhaben, das in eine ähnliche Richtung zielt, wurde kürzlich von Justizministerin Anna Sporrer angekündigt.

Kristina Sint hat Lehramt studiert und den Masterlehrgang „Journalismus und Medienarbeit“ abgeschlossen. Sie unterrichtet an der MS Egger-Lienz und lebt bei dolomitenstadt.at ihre Faszination fürs Schreiben und spannende Geschichten aus.

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