Mario Gerber ist als Wirtschaftslandesrat auch zuständig für das Agieren der Landesregierung in einem Rechtsstreit, in den das Land tief verwickelt ist und der sich mittlerweile zu einem Präzedenzfall auswächst. Es geht um die Abtretung einer Beteiligung der Osttiroler Investment GmbH OIG an der Kalser Bergbahn des Schultz-Imperiums. Einst hatte sich die OIG, im Prinzip die Mautkasse der Felbertauernstraße AG, an der Bergbahngesellschaft mit rund einem Viertel beteiligt und dafür 6 Millionen Euro hingeblättert.
Viele Jahre später wollte man der Familie Schultz – eine Geschäftsführerin des Unternehmens ist die aktuelle WK-Präsidentin Martha Schultz – diesen Viertelanteil praktisch schenken, was auf Widerstand bei der Opposition stieß und zu einem Gutachterprozess führte, bei dem Schultz den Viertelanteil natürlich sehr niedrig bewertete. Der Gutachter der OIG sah aber kaum Wertminderung und schätzte immerhin auf 5,7 Mio Euro.
Schließlich kam es hinter verschlossenen Türen zu einer gerichtlichen Einigung und – darum geht es im aktuellen Fall – zu einer Vereinbarung zwischen der Schultz-Gruppe und der OIG, den Abtretungspreis geheimzuhalten. Hier setzt Gerber im Gespräch mit Dolomitenstadt an: „Das wurde vor einem Richter vereinbart, es ist ein gerichtlicher Beschluss, den kann ich nicht einfach umgehen, da könnte es sein, dass ich mich vielleicht selbst strafbar mache.“ Die Anwälte von Schultz könnten ein solches Vorgehen eventuell anfechten, sagt Gerber.

Später legt die Landespresseabteilung per E-Mail an die Redaktion noch einmal nach: „Es besteht einerseits eine vertragliche Geheimhaltungsverpflichtung aus einem gerichtlichen Vergleich zwischen zwei Unternehmen, andererseits das vom LVwG festgestellte öffentliche Interesse an der Offenlegung.“ Schon das Wording spricht Bände: Hier sieht man eine „Verpflichtung“, da lediglich ein „Interesse“. Dabei besteht aktuell ganz klar auch eine Verpflichtung (!) zur Offenlegung, weil es ein Gesetz und ein Gericht gibt, das diese Offenlegung vorschreibt.
Es liegt nämlich ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts vor. Der Landtagsabgeordnete Markus Sint von der Liste Fritz hatte unter Berufung auf das neue Informationsfreiheitsgesetz die Landesregierung aufgefordert, die Abtretungssumme zu nennen, weil es dabei um öffentliches Geld geht. Die OIG speist sich aus Mauteinnahmen einer Gesellschaft im öffentlichen Eigentum und auch die OIG-Gesellschafter – darunter das Land Tirol – sind öffentliche Institutionen.
Als sich die Landesregierung weigerte, den Deal mit Schultz zu veröffentlichen, schaltete Sint den LVwG ein, der ihm recht gab und die Veröffentlichung der geflossenen Geldsumme anordnete. Auch das ist ein Gerichtsurteil und man darf davon ausgehen, dass Landesrat Gerber es genau gelesen hat.
Bis ins kleinste Detail wird da ausgeführt, warum die Firma Schultz und die OIG eben nicht auf Geheimhaltung beharren können, auch nicht vor dem Hintergrund ihres gerichtlichen Vergleichs, und deshalb die getroffene Vereinbarung hinfällig ist. Alle von Schultz vorgebrachten Argumente werden penibel zerpflückt – und abgeschmettert.
Mehr noch: Es wird sogar darauf hingewiesen, dass die OIG und Schultz bei der gerichtlichen Einigung wohl schon wussten, dass demnächst das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft treten werde und deshalb versuchten, die Verschwiegenheitsvereinbarung rechtlich so wasserdicht wie möglich zu machen, damit nur ja niemand je erfährt, was Schultz wirklich für ein Viertel der Kalser Bergbahn bezahlen musste. Man kann nur vermuten, warum das ein Geheimnis bleiben soll.
Mario Gerber, Heinz und Martha Schultz sind jedenfalls nicht nur nicht aus dem Schneider. Es droht noch mehr Ungemach, weil, statt das Visier zu öffnen, einfach – und mit noch mehr öffentlichen Mitteln – stur weitergekämpft wird. Das Urteil des LVwG werde aktuell „einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen.“ Und man erwäge den Gang zum Höchstgericht.
„Das Informationsfreiheitsgesetz ist erst mit September 2025 in Kraft getreten und es gibt dazu noch kaum höchstgerichtliche Judikatur. Daher ist auch im Sinne der Schaffung einer solchen Rechtsprechung zu prüfen, ob es für weitere ähnlich gelagerte Verfahren zweckdienlich wäre das Verwaltungsgericht damit zu befassen.“ So die Landespresseabteilung.
Weitere ähnlich gelagerte Verfahren? Man tut tatsächlich so, als ob der Gang zum Höchstgericht ein Akt der Klärung im Sinne aller Bürger:innen wäre. Allerdings ist nicht juristische Spitzfindigkeit das Thema, sondern Transparenz. Die gibt es vorsorglich auch gegenüber hinterfragenden Medien nicht: „Solange dieser Prüfprozess nicht abgeschlossen ist, bitten wir um Verständnis, dass aktuell keine weiterführende Kommunikation möglich ist,“ schreibt die Landespresseabteilung und wendet sich wieder einfacheren Themen zu.
7 Postings
Die Gefahr einer Strafbarkeit für jetziges Tun scheint eher eine Schutzbehauptung zu sein. Zuerst ist aber einmal zu prüfen ob nicht schon damals eine Strafbarkeit vorlag, weil das Land als öffentliche Körperschaft, deren Handeln geprüft werden soll und muss, eine Geheimhaltungsklausel unterschrieben hat.
Wegen det Strafbarkeit des aktuellen Handelns würde ich mir auch keine Sorgen machen. Zu bedenken ist aber, dass das Urteil des LVwGs noch nicht rechtskräftig ist und sich die Beurteilung des Sachverhalts durchaus noch ändern kann.
Viel schwerer könnten allerdings eventuelle Schadenersatzforderungen durch die Schultz Gruppe werden, das ihr zugestandene Recht auf Geheimhaltung würde dann ja verletzt werden......
für den umbau eines seniorengerechten bades wurde ein viertel der investsumme versprochen, geworden sind es ca. 9%. schiebt euch eure fördergelder doch irgendwohin.
Darf man fragen, ob der Umbau von befugten Unternehmen gemacht wurde, gab es einen Kostennachweis mit quittierte Unternehmensrechnungen für die Leistungen samt Material und wie hoch war der Wert der Eigenleistung von der gesamtinvestition? Wurden die Arbeiten auch richtlineiengemäß ausgeführt (rutschfeste Fliesen, Handgriffe, weitgehende barrierefreiheit ...)
Im Privatbereich gibt es oft leider auch Pfuschergelder, deren "Honorare" man ja nicht angerechnet bekommt. Oft verständlich, weil man dabei auch Kosten einspart, als die Förderung ausmacht. Vielleicht würde das eine oder andere Projekt dann auch nie realisiert. Pauschalierte Landwirtschaftsbetriebe oder Vereine tun sich da etwas leichter, erzählt man.
Warum die Geheimhaltungsvereinbarung? Die Vermutung liegt nahe das man hier wieder einem ÖVP Günstling viel Steuergeld unterm Tisch in den A... geschoben hat.
Wenn das Höchstgericht hoffentlich im Sinne der Steuerzahler entschieden hat gibts das nächste Köpferollen in der Landesregierung und an der WKO Spitze.
Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selbst.
...UNWÄHLBAR der schwarze Haufen, da werden sogar Urteile des Landesverwaltungsgericht ignoriert und dann die Steurzahler noch für blöd verkauft, durch sinnlose, verdrehte Rechtfertigungen....ja sags amol, gehts eigentlich noch?
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