Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gelten in Tirol neue Regelungen für Schulassistent:innen, also jenes Personal, das Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder Lernschwierigkeiten im Schulalltag unterstützt.
Eine zentrale Änderung besteht im Beantragungsverfahren, erstmals erfolgt die Zuweisung von Assistenzstunden direkt durch das Land Tirol. Auch der Zugang zur Schulassistenz ist verändert: Bisher war eine Förderung nur möglich, wenn eine Behinderung durch erhöhte Familienbeihilfe oder Pflegegeld nachgewiesen wurde. „Künftig können auch andere Nachweise – etwa Leistungen nach dem Teilhabegesetz – als Grundlage für die Beantragung der Förderung dienen“, heißt es dazu in einem Schreiben aus dem Büro von Landesrätin Cornelia Hagele.
Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen
Ob durch die geänderten Zugangsvorraussetzungen im kommenden Schuljahr mehr oder weniger Kinder Anspruch auf eine Schulassistenz haben, stehe derzeit noch nicht fest: Die Antrags- und Prüfverfahren für das Schuljahr 2026/27 sind noch nicht abgeschlossen, weswegen noch keine Aussagen über die konkrete Anzahl der eingesetzten Assistenzkräfte bzw. der unterstützten Kinder getroffen werden könnten. „Ob im Schuljahr 2026/27 letztlich mehr oder weniger Kinder als bisher durch Schulassistenz unterstützt werden, kann erst nach Abschluss der laufenden Verfahren beurteilt werden“, so die Antwort aus der Pressestelle der Landesregierung im Wortlaut.
Somit steht für Schulen und Erziehungsberechtigte auch knapp zwei Wochen vor Ferienbeginn noch nicht fest, von welchen Ressourcen im kommenden Schuljahr auszugehen ist. „Die Schulerhalter werden nach Abschluss der Antragsprüfungen von uns schriftlich informiert. Die Weitergabe dieser Informationen an die Erziehungsberechtigten liegt anschließend in der Verantwortung der Schulerhalter bzw. der Schulen.“
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