Der Landesenergiekonzern Tiwag muss der Umweltschutzorganisation WWF umfangreiche Informationen zu möglichen Gefahren und zur Sicherheitsvorsorge am Gepatschspeicher übermitteln. Das hat das Landesverwaltungsgericht Tirol am 14. Juli gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz entschieden.
Innerhalb von zwei Wochen muss die Tiwag Berichte und Kartierungen zu Gefahrenzonen durch Naturgefahren, Flutwellenabschätzungen, Alarmpläne, Überflutungskarten und Berechnungen für möglichen Störfälle wie einem Felssturz in den Speicher bekannt gegeben. Der WWF argumentierte, dass die Bevölkerung ein berechtigtes Interesse daran habe, wie Risiken bewertet werden und welche Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. „Besonders im Hochgebirge, wo Gletscherschwund und tauender Permafrost die Stabilität von Felsflanken und Hängen beeinträchtigen können“, sagt Maximilian Frey vom WWF Tirol.
Laut Gericht muss die Tiwag zusätzlich darlegen, welche Szenarien für ein mögliches Versagen der Stauanlage untersucht wurden, welche Gebiete von einer Flutwelle betroffen wären und welche maximalen Überflutungshöhen und Fließgeschwindigkeiten dabei zu erwarten wären. Ebenso sind Unterlagen zur Abstimmung mit Katastrophenschutz und Zivilschutz sowie Belege zur Berücksichtigung klimabedingter Naturgefahren herauszugeben.

Spannungsfeld zwischen Informationszugang und Schutz kritischer Infrastruktur
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein WWF-Informationsbegehren vom 24. November 2025. Laut WWF habe Tiwag die Fragen zu möglichen Sicherheitsrisiken nur teilweise beantwortet und der Umweltschutzorganisation zunächst keine Dokumente übermittelt.
Die Tiwag teilte gegenüber ORF Tirol mit, sie nehme die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Kenntnis und prüfe diese derzeit im Detail. Der Energiekonzern betonte, man bekenne sich „zu Transparenz und einem offenen Informationszugang“. Gleichzeitig verwies die Tiwag auf die Verantwortung für den Schutz sicherheitsrelevanter Informationen über kritische Infrastruktur.
Auch das Landesverwaltungsgericht verweist auf dieses Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur. Deshalb hält das Landesverwaltungsgericht Tirol eine ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof für zulässig.
In dem Informationsbegehren des WWF geht es um den Gepatschspeicher im hinteren Kaunertal. Es handelt sich dabei um einen sechs Kilometer langen Stausee auf 1.767 Metern Seehöhe. Die Entscheidung könnte laut WWF auch für die Bewertung des geplanten Ausbaus des Kraftwerks Kaunertal von Bedeutung sein.
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