Am Montag, den 20. Juli, hat der Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher per Dekret eine dringende Maßnahme erlassen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze sowie fehlender Schneereserven, muss die Bevölkerung in Südtirol künftig Wasser sparen, um die Versorgung auch weiterhin aufrechtzuerhalten. Erste Hütten mussten das Auffüllen der Wasserflaschen bereits verbieten und ihre Toiletten für Gäste zusperren.
Zu wenig Wasser in der Etsch
Bereits am 16. Juli traf sich das Wassernotstandskomitee und empfahl die jetzt geltenden Regelungen. Die Warnstufe wurde vor allem erhöht, weil der Wasserstand der Etsch im Unterlauf zuletzt mehrfach zu niedrig war. Der nötige Richtwert von 80 Kubikmetern pro Sekunde wurde mehrfach unterschritten – dieser ist wichtig, damit kein Salzwasser aus dem Meer ins Trinkwasser gelangt.

Nun sind die Bürger:innen gefragt
„Die aktuelle Situation verlangt von uns allen Verantwortung und Weitblick. Wasser ist eine begrenzte Ressource, auf die Natur, Bevölkerung, Landwirtschaft und Wirtschaft gleichermaßen angewiesen sind“, betont Kompatscher. Mit den beschlossenen Maßnahmen setze die Regierung einen wichtigen Schritt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Wasserressourcen bestmöglich zu schützen. Der Landeshauptmann appelliert an die Bevölkerung: „Jetzt kommt es darauf an, dass alle ihren Beitrag leisten!" Noch am selben Tag des Dekrets fand eine Online-Sitzung zwischen Gemeinden und Verantwortlichen statt, um über die neuen Regelungen zu sprechen. „Die direkte Information der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stellt sicher, dass wichtige Informationen rasch an die Bevölkerung weitergegeben werden. Nur wenn Land und Gemeinden gemeinsam handeln, können wir rasch und wirksam auf die aktuelle Wasserknappheit reagieren", erklärt Dominik Oberstaller, der Präsident des Gemeindenverbands.

Landwirtschaft ist Opfer und Täter zugleich
Durch jeden eingesparten Liter Wasser kann die Versorgung in den kommenden Wochen besser gesichert werden - ein bewusster und sparsamer Umgang sei daher notwendig. Die Maßnahmen seien eine Reaktion auf die außergewöhnliche Trockenperiode, so Landesrat für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz Peter Brunner. Ziel dieser Maßnahmen sei es, die Trinkwasserversorgung zu sichern und gleichzeitig die Auswirkungen der Trockenperiode auf Landwirtschaft, Umwelt und Wirtschaft möglichst gering zu halten. „Wasser wird in den kommenden Wochen eine noch wertvollere Ressource sein. Die Landwirtschaft ist darauf angewiesen, gleichzeitig trägt sie aber auch Verantwortung für einen sparsamen Umgang mit dem verfügbaren Wasser", bewertet Landwirtschafts-Landesrat Luis Walcher den Schritt.
Die Maßnahmen im Detail
- Sämtliche Nutzer von Wasser, insbesondere in der Landwirtschaft, sonstige Wirtschaftstreibende sowie Bewirtschafter und Eigentümer von Gärten oder Parkanlagen, sind auf das Dringlichste aufgefordert, äußerst sparsam, nachhaltig und effizient mit der Ressource „Wasser“ umzugehen und den Verbrauch auf das notwendige Minimum zu beschränken.
- Die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen sind aufgerufen, Abnehmer mit hohem Verbrauch, wie Eigentümer größerer Gärten, über die zwingende Notwendigkeit von Wassereinsparungen zu informieren.
- Die Bewässerung von privaten, öffentlichen oder touristisch genutzten Grünflächen ist einzuschränken und zwischen 8 und 19 Uhr jedenfalls untersagt. Sie darf nur im Abstand von mindestens 3 Tagen im absolut notwendigen Ausmaß erfolgen. Bewässerungsautomaten sind entsprechend umzuplanen.
- Das Reinigen von Straßen und Plätzen mit Wasser ist untersagt. Die Verwendung von Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zum nicht-gewerblichen Waschen von Fahrzeugen ist verboten.
- Bewässerungen in der Landwirtschaft mittels Oberkronenberegnung zwischen 6 und 21 Uhr sind untersagt. Das gilt für alle Beregnungsanlagen, die nicht an einen Turnus gebunden oder nicht mit Tropfern ausgestattet sind.
- Der Betreiber der strategischen Staubecken in Südtirol (Vernagt, Reschen, Zoggler, Zufritt) ist aufgefordert, den pulsierenden Abfluss (hydro-peaking) in der Etsch im Wochenverlauf durch geschicktes Produktionsmanagement zu reduzieren.
- Wasserableitungen werden vor dem Hintergrund dieser Verordnung im Hinblick auf den genehmigten Ableitungszeitraum und die Einhaltung der vorgeschriebenen Restwassermengen verstärkt kontrolliert. Besonderes Augenmerk ist auf Entnahmen aus Kanälen oder Gräben zur Gartenbewässerung zu legen.
- Diese Verordnung ist den Forststationen und den Gemeinden zu übermitteln, welche die Einhaltung der enthaltenen Bestimmungen im Bereich landwirtschaftliche Bewässerung bzw. Trinkwasserversorgung jeweils für Ihren Kompetenzbereich überwachen und allfällige Übertretungen dem Amt für nachhaltige Gewässernutzung gemäß Artikel 56 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, mitteilen.
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