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Abschuss geschützter Tiere nicht rechtskonform

VwGH-Entscheidung stärkt Umweltorganisationen. Diese fordern nun Ende der pauschalen Tötungen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung fest, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen ein Recht auf Teilnahme am behördlichen Verfahren haben, wenn es um Verordnungen zur Tötung geschützter Tierarten geht.

Das Höchstgericht bestätigt damit, dass die jeweils zuständigen Landesregierungen Anträge auf Überprüfung von Verordnungen nicht ignorieren dürfen. „Die betroffenen Bundesländer versuchen seit Jahren, unsere Rechte auf Teilnahme und Überprüfung zu untergraben und sich mit pauschalen Tötungs-Verordnungen aus ihrer Verantwortung im Artenschutz zu ziehen. Mit seinem Urteil schiebt der VwGH dieser Praxis nun einen Riegel vor“, sagt Sarah Stöger, Artenschutzexpertin beim WWF Österreich. 



Anlässlich der Entscheidung fordern WWF und Ökobüro einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben.

Dem Urteil des VwGH geht ein Rechtsstreit um die oberösterreichische Fischotterverordnung von 2023 voraus. Foto: Robert Hofrichter

„Wild sein ist kein Verbrechen. Daher kämpfen wir schon seit Jahren vor Gericht für geschützte Tierarten. Dennoch werden manche Arten allein schon für ihre Existenz bestraft, obwohl sie für intakte Ökosysteme unverzichtbar sind“, sagt Stöger. 



Dem Urteil des VwGH geht ein Rechtsstreit um die oberösterreichische Fischotterverordnung von 2023 voraus. WWF und Ökobüro hatten in diesem Fall einen Überprüfungsantrag eingereicht. Die Behörde wies diesen jedoch ab – obwohl der VwGH kurz zuvor in einem ähnlichen Fall bereits das Recht auf gerichtliche Überprüfung ausdrücklich zuerkannt hatte.

Nach dem erneuten mehrjährigen Gang durch die Instanzen hob das Höchstgericht die Abweisung des Landes nun auf direktem Weg auf. „Dass der VwGH hier direkt in der Sache entschieden und den Fall nicht wie sonst üblich an das Landesverwaltungsgericht zurückverwiesen hat, ist ein absolutes Novum. Dieser direkte Durchgriff untermauert die bestehende Rechtsprechung und ist ein klares Signal an die Länder, dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben“, sagt der Umweltjurist Gregor Schamschula von Ökobüro. 

6 Postings

wolf_C
vor 4 Wochen

der Salzburger Jagdverein, sprich Regierung, und die Kärntner Partisanen, siehe Wilderer, sieht das anders

 
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Joe B. Tolliver
vor 4 Wochen

Wer wissen will wie´s wirklich war: VwGH 18.06.2026, Ro 2025/03/0009.

Die Behörde wies die Anträge des Ökobüro und des WWF auf Überprüfung der Unionsrechtskonformität und auf Aufhebung der Oö. Fischotter-Verordnung sowie jene auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz (durch Erlassung einstweiliger Anordnungen bzw. Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung) nicht ab, sondern zurück. Das war falsch, weil die Behörde die Anträge entweder abweisen oder inhaltlich behandeln hätte müssen. Das ist nun nachzuholen.

 
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Franz Brugger
vor einem Monat

"„Wild sein ist kein Verbrechen. Daher kämpfen wir schon seit Jahren vor Gericht für geschützte Tierarten. Dennoch werden manche Arten allein schon für ihre Existenz bestraft, obwohl sie für intakte Ökosysteme unverzichtbar sind“, sagt Stöger. 

"

Da haben wir, bzw. unser Öko-System aber Glück gehabt, ohne Wolf bis jetzt zu überleben!

Ich begreif es einfach nicht - Schafsleben sind weniger wert als Wolfsleben. Sind Schafe zu brav???? Wie wertet man da im Ökobüro?

 
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Medan
vor einem Monat

Bin schon gespannt auf die Reaktion der tiroler Politiker, Jäger und Bauern.

 
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Ist es so
vor einem Monat

Sehr gut, hier hat das Gericht mal sogar direkt entschieden. Somit ist eindeutig klar, was Sache ist und es wird nicht wieder alles endlos verzögert. Es hat die Gerichtsbarkeit in Sachen Tierschutz zumindest hier für das Tierwohl entschieden, beim armen Kater im Brixental war man ja völlig anderer (und leider sogar sofort rechtskräftiger) Meinung. Die negativen Reaktionen waren absehbar und sind emotional verständlich, somit darf hier auch mal gelobt werden. 😊

 
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    Joe B. Tolliver
    vor 4 Wochen

    Nein, hier hat das Gericht (der VwGH) nicht "direkt" "für das Tierwohl" entschieden. Es hat lediglich festgestellt, dass die Anträge der Umweltorganisationen inhaltlich zu behandeln sind. Das ergibt sich allerdings auch schon aus früheren Entscheidungen.

     
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