Ferien bedeutet für Schüler:innen und Studierende nicht nur Spaß und Erholung: Auch heuer waren wieder unzählige Jugendliche in Büros, Gastronomiebetrieben, Fabriken oder Einkaufszentren beschäftigt, um ins Berufsleben zu schnuppern und ein zusätzliches Taschengeld zu verdienen.
Die Arbeiterkammer Tirol rät dazu, jetzt zu kontrollieren, ob auch fair abgerechnet wurde. Prinzipiell gilt: Ferialjobber sind Arbeiter oder Angestellte mit normalem Arbeitsverhältnis, für das die gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Neben einer Endabrechnung stehen ihnen Arbeitspapiere, wie Jahreslohnzettel, Arbeitsbescheinigung sowie Dienstzeugnis zu.
Gehaltszettel und Urlaubsanspruch
Zudem ist auch ein Gehaltszettel Pflicht, auf dem Bruttolohn, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben, geleistete Überstunden, anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsersatzleistung und der Nettolohn angegeben sein müssen. „Bei Unklarheiten sofort nachfragen. Fordere ein nichtbezahltes Entgelt sofort per Einschreiben von deinem Arbeitgeber. Wartest du zu lange, kannst du Geld verlieren“, empfiehlt die AK.
Für die Entlohnung gilt zumindest der Kollektivvertrag (KV). Fehlt dieser, so steht jedenfalls ein „ortsübliches“ Entgelt von etwa 950 bis 1.200 Euro brutto pro Monat zu. Darüber hinaus haben auch Ferialarbeiter:innen einen anteiligen Urlaubsanspruch. Nach einem Monat Ferialtätigkeit sind das 2,5 Tage. Wird der Urlaub nicht in Anspruch genommen, wird stattdessen eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Ob den jungen Beschäftigten auch anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusteht, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.
Als „Zuckerl zum Schluss“ präsentiert die AK schließlich den Lohnsteuerausgleich: Wer übers Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, muss keine Lohnsteuer abführen. Wurde diese dennoch abgezogen, kann sie innerhalb von bis zu fünf Jahren mittels Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückgeholt werden.
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