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Diese Änderungen bringt das neue Schuljahr

Zentrale Themen sind Deutschförderung, Integration, KI und diverse Unterstützungssysteme.

Am Montag beginnt für Wien, Niederösterreich und das Burgenland das neue Schuljahr, während für die Schüler:innen im Westen und Süden des Landes die letzte Ferienwoche anbricht.

Bereits im Vorfeld präsentierte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) insgesamt zehn Neuerungen, die mit dem Schuljahr 2026/27 an den hiesigen Schulen umgesetzt werden sollen. Die Projekte reichen von zusätzlichen Personalressourcen über Änderungen bei der Deutschförderung bis hin zu neuen Unterstützungsangeboten.

Sommerschule mit Rekordbeteiligung

Eine Reform wurde schon vor dem eigentlichen Schulstart wirksam, nämlich die verpflichtende Sommerschule für außerordentliche Schüler:innen, also Kinder und Jugendliche mit mangelnden Deutschkenntnissen. Entsprechend kam es in diesem Jahr zu einer Rekordbeteiligung, österreichweit nehmen rund 58.600 Lernende an dem Förderprogramm teil. In Tirol wurden 5.441 Kinder für das Angebot angemeldet.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr nennt insgesamt zehn Projekte, die mit dem Schuljahr 2026/27 umgesetzt werden sollen. Foto: APA Images/Fohringer

Insgesamt soll die Deutschförderung mit dem neuen Schuljahr neu aufgestellt werden, da den Schulen in diesem Bereich mehr Autonomie zuerkannt wird. Gleichzeitig wurde das standardisierte Instrument MIKA-D, mit dem der Sprachstand der Kinder und Jugendlichen festgestellt werden soll, weiter entwickelt. Künftig soll es flexibler eingesetzt werden und unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen gezielter berücksichtigen.

Deutschförderbedarf minimal rückläufig

Zuletzt hatten 4,4 Prozent aller Schüler:innen in Österreich Deutschförderbedarf, an den Volksschulen waren es knapp elf Prozent. Damit ist die Quote der Kinder und Jugendlichen, die in der Schule besondere Deutschförderung benötigen, erneut minimal gesunken. Besonders groß ist der Anteil mit 35 Prozent unter Zugewanderten aus Syrien, zeigt ein neues Factsheet des Integrationsfonds ÖIF.

Auch Schüler:innen, die in den vergangenen Jahren vor dem Ukraine-Krieg nach Österreich geflohen sind, brauchen besonders oft spezielle Unterstützung bei der Unterrichtssprache. Zuletzt wurden 27 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft beim MIKA-D-Test als „außerordentliche Schüler“ eingestuft. 

Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14

Mit dem Schuljahr 2026/27 tritt außerdem das Kopftuchverbot für unmündige Schülerinnen, also Mädchen unter 14 Jahren, in Kraft. Lehrkräfte sind laut den Vorgaben nicht für Sanktionen zuständig, sie sollen Verstöße allerdings erkennen und der Schulleitung melden.

Bei einem erstmaligen Verstoß ist zunächst ein Gespräch mit Schülerin und Erziehungsberechtigten vorgesehen. Bei weiteren Verstößen werden Bildungsdirektion und gegebenenfalls Bezirksverwaltungsbehörde eingebunden. Nach dem vorgesehenen mehrstufigen Verfahren können Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden.

Der oberster Lehrervertreter Paul Kimberger von der Fraktion Christlicher Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter geht davon aus, dass die Schulen das Kopftuchverbot „wertschätzend und sensibel“ umsetzen werden. „Es gibt kein Interesse daran, diese Mädchen in eine unangenehme Situation zu bringen“, betonte er. Mit Konflikten sei an manchen Standorten trotzdem zu rechnen. Er berichtet von Boykott-Aufrufen in sozialen Medien und Tipps, mit welcher Art von Kopfbedeckung man das Verbot umgehen kann.

Trotzdem erwartet Bildungsminister Wiederkehr, dass sich nur vereinzelt Mädchen nicht an das Gesetz halten werden. Dass das Verbot das Schulklima verschlechtern könnte, befürchtet er nicht. „Es ist sichergestellt, dass es keinen Konflikt im Klassenzimmer selber gibt“, betonte er im APA-Gespräch.

Die Sanktionsmöglichkeiten sind mit Verwaltungsstrafen bis zu 800 Euro aus Sicht des Ministers ausreichend. Eine Anhebung der Maximalstrafe auf 2.500 Euro, wie sie Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) wegen im Internet kursierender Boykottaufrufe gefordert hat, sei bei einem Gesetz, das noch nicht einmal schlagend geworden ist, „nicht zielführend“. Eltern, die sich bewusst nicht an das Gesetz halten, könne man ohnehin mehrfach strafen. 

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat unterdessen einmal mehr vor rassistischer Diskriminierung von Schülerinnen und Eltern im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot gewarnt. Schon in der „Aufklärungsphase“, bei der die Schulen Eltern und Kinder in den vergangenen Monaten auf die neue Regelung vorbereiten sollten, wurde der Organisation laut Leiterin Sandra Konstatzky „von würdeverletzenden Übergriffen gegenüber Schülerinnen“ berichtet. In einem Informationsschreiben sollen die Schulen nun sensibilisiert werden.

Mehr Anträge für Schulassistenz

In Tirol kommt im bevorstehenden Schuljahr erstmals die neue Richtlinie für die Zuweisung von Schulassistent:innen zur Anwendung. Mittlerweile wurden laut Auskunft des Landes die Schulerhalter über die genehmigten Stunden informiert.

Wie viele Kinder und Jugendliche aber tatsächlich von einer Schulassistenz begleitet werden, soll erst nach Abschluss des Schuljahres 2026/27 feststehen. Die Anzahl der Anträge habe sich im Vergleich zum vergangenen Schuljahr jedenfalls um rund 9,5 Prozent erhöht.

Begleitung bei Schulabbruch und Suspendierungen

Neu sind künftig auch verpflichtende Perspektivengespräche für Schüler:innen, die sich ab der neunten Schulstufe an einer AHS oder BMHS abmelden oder ausgeschlossen werden. Dabei sollen Gründe für den Abbruch, weitere Bildungswege und die Ausbildungspflicht besprochen werden.

Eine engmaschigere Begleitung ist auch bei Suspendierungen vorgesehen: Während der Dauer des Ausschlusses sollen die Jugendlichen mindestens acht bis 20 Stunden pro Woche pädagogisch und psychosozial betreut werden. Nach der Suspendierung wird ein individueller Förderplan erstellt, auch die Erziehungsberechtigten sollen in den Prozess einbezogen werden.

Parallel dazu wird das psychosoziale Unterstützungspersonal ausgebaut. Im kommenden Schuljahr werden 70 zusätzliche Planstellen für die Schulpsychologie geschaffen, nachdem im vergangenen Schuljahr bereits 70 Stellen dazugekommen waren.

Weniger Bürokratie, KI-Strategie im November

Weitere Neuerungen betreffen die Schulorganisation und Bürokratie: So werden mit dem neuen Schuljahr 620 Planstellen für Mittleres Management zur Verfügung gestellt. Außerdem soll es weniger Rundschreiben geben und die Plattform „Teachers.Direct“ soll als Kommunikationstool zwischen Lehrpersonen und Bildungsdirektion dienen.

Im Bereich der Künstlichen Intelligenz bleibt es dagegen vorerst bei Absichtserklärungen, geplant ist beispielsweise die Veröffentlichung einer neuen KI-Strategie am 6. November. Neben Grundsatzfragen soll es darin darum gehen, welche Tools erlaubt sind oder welche Regeln bei Prüfungen gelten. Wiederkehr will auch über Anpassungen bei der Leistungsbeurteilung diskutieren.

Bereits beschlossen wurden vom Nationalrat die Unterrichtsfächer „Informatik und Künstliche Intelligenz“ sowie „Medien und Demokratie“, diese werden aber erst ab Herbst 2027 schrittweise umgesetzt.





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