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Insolvenz-Entgelt-Fonds: AK warnt vor Kürzungen

Unternehmerrisiko nicht auf Arbeitnehmer abwälzen. Zangerl: „Wer gearbeitet hat, hat Anspruch auf sein Geld“. 

Die Arbeiterkammer Tirol warnt vor Einschnitten beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). Dieser sichere keine freiwilligen Sozialleistungen ab, sondern Ansprüche von Beschäftigten auf bereits geleistete Arbeit, betont AK-Präsident Erwin Zangerl.

„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber der Arbeitgeber“, sagt Zangerl. Wer gearbeitet habe, müsse auch bei einer Firmenpleite Anspruch auf ausstehende Löhne und Gehälter haben. Der IEF sichere darüber hinaus offene Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen und weitere arbeitsrechtliche Ansprüche.

Erwin Zangerl stellt klar: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind keine Risikokapitalgeber der Arbeitgeber“. Foto: AK/Hetfleisch

Der Rechnungshof unterstreicht laut AK die Bedeutung einer ausreichenden Finanzierung des Fonds. 2024 stellten 33.221 Beschäftigte erstmals einen Antrag auf Insolvenz-Entgelt. Insgesamt wurden 270,3 Millionen Euro ausbezahlt. 2025 stiegen die Auszahlungen auf mehr als 300 Millionen Euro.

Hinter diesen Beträgen stünden Menschen, die nach der Insolvenz ihres Arbeitgebers Miete, Kredite und laufende Lebenshaltungskosten weiterhin finanzieren müssten, so Zangerl. Eine Kürzung der Leistungen würde das wirtschaftliche Risiko von Unternehmenspleiten stärker auf Beschäftigte abwälzen, obwohl diese weder die Firmen geführt noch die unternehmerischen Entscheidungen getroffen hätten.

Kritisch sieht die AK insbesondere Überlegungen, die Bezugsdauer oder Höchstgrenzen beim Insolvenz-Entgelt zu reduzieren. Das löse das Finanzierungsproblem nicht nachhaltig, argumentiert Zangerl. Der Beitragssatz zum Fonds sei über Jahre gesenkt und 2022 auf 0,1 Prozent reduziert worden. Dadurch seien zuvor aufgebaute Reserven deutlich geschrumpft. Auch der Rechnungshof halte deshalb eine Anhebung des Beitragssatzes für notwendig.

Zangerl verweist zudem auf mögliche Folgen für die gesamte Wirtschaft: Wenn ausstehende Einkommen nicht abgesichert seien, verlierten Betroffene unmittelbar Kaufkraft. Sie müssten ihren Konsum einschränken, könnten Zahlungsverpflichtungen womöglich nicht mehr erfüllen und wären im Extremfall auf andere staatliche Unterstützungen angewiesen.

„Wer gearbeitet hat, hat Anspruch auf sein Geld“, hält Zangerl fest. Statt Leistungen für Beschäftigte zu kürzen, brauche es eine verlässliche und nachhaltige Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds.

Ein Posting

Lukasser
vor einem Monat

nicht nur die dienstnehmer bekommen ihre nto-gehälter, löhne,..,, sondern such die ögk und finanzamt die dn-anteile vom insolvenzfond oder?! die dienstgeberanteile sind sicherlich zu null prozent hin uneinbringlich. unverschuldet oder mit kriminellen hintergedanken? vielleicht bräuchte es eine strengere kontrolle der unternehmen, die regelmässig neu gegründet, relativ schnell wieder wegen überschuldung geschlossen, mit gleicher geschäftsführung und frischem geld, neuem namen weiter"arbeiten". besitz abgesichert und risiko ausgelagert 😊

 
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