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Der Untergang der E-Mopeds

Mit 1. Oktober werden die Alibi-Fahrräder von Radwegen verbannt. Neue Auflagen machen sie praktisch unbenutzbar.

Ab 1. Oktober 2026 werden Fahrzeuge der Klasse L1e-B, umgangssprachlich auch als „E-Mopeds“ bekannt, in Österreich nicht mehr als Fahrrad, sondern als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft. Damit werden unter anderem Zulassung, Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Führerschein und Helm verpflichtend, gleichzeitig dürfen die Geräte nicht mehr auf Radwegen genutzt werden.

Ein Hauptgrund für die Gesetzesnovelle über E-Mopeds war die Nutzung dieser auf städtischen Radwegen. „Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein – und deshalb braucht es hier faire und nachvollziehbare Regeln“, sagt Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ).

E-Moped unterwegs auf einem Radweg in Wien. Dieses Bild ist bald Geschichte. Foto: APA

Besonders betroffen sind gewerbliche Nutzer:innen, aber auch zahlreiche Privatpersonen. „Im städtischen Bereich geht es vorrangig um die Lieferdienste, die, wie bereits angekündigt, auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Aber auch viele ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen E-Mopeds für ihre Alltagswege“, betont ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. 

Umtypisierung wird selten vorkommen

Die Zulassung der E-Mopeds wird sich für viele Fahrer:innen aber als schwierig herausstellen: Die Hersteller und Importeure der Fahrzeuge brauchten bis jetzt die notwendigen Papiere und Infos nicht, weswegen sie für viele Fahrer:innen nicht zur Verfügung stehen. Wenn diese Papiere aber doch vorliegen, muss zuerst ein Behördenverfahren durchlaufen werden, bevor man wieder aufsteigen darf. Diese Zulassung alleine beträgt 178 Euro, hinzu kommen noch Kennzeichengebühr und Versicherungskosten. Der ÖAMTC geht davon aus, dass das Fahrzeug von mindestens 20.000 privaten Nutzer:innen in zwei Wochen praktisch wertlos wird.

Die neuen Bestimmungen für E-Mopeds würden bewusst erst am 1. Oktober in Kraft treten, nicht wie die restliche Gesetzesnovelle schon am 1. Mai, betont das Verkehrsministerium. Diese zusätzlichen Monate sollten den Essenslieferanten helfen, mehr Zeit zum Umstellen auf ein anderes Fahrzeug zu haben. Die Zusatzmonate halfen aber nicht bei der Informationslage der Betroffenen. Laut einer Umfrage des Kuratorium für Verkehrssicherheit habe zwar fast jede:r Befragte bereits von der Gesetzesänderung gehört, doch jeder Sechste gab an, schlecht darüber informiert zu sein.

„Die Komplexität des Themas wurde von der Politik offensichtlich unterschätzt“, kritisiert Hoffer. Deswegen fordert der Verkehrsclub eine „Zulassung light“ von bereits bestehenden Fahrzeugen und einen runden Tisch zum Thema Mikromobilität. 

Ein Posting

Haberg21
vor 56 Minuten

Finde ich auch richtig! Auf die Straße!

 
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