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UVP-Novelle soll Prüfungs­verfahren beschleunigen

Erleichterungen für Ausbau der Erneuerbaren, etwa bei Windkraft. UVP-Pflicht für Rechenzentren geplant.

Das Umweltministerium hat am Montag die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) in Begutachtung geschickt. Diese sieht vor, dass UVP-Verfahren beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden, geht aus dem entsprechenden Entwurf hervor.

Konkret soll es bei größeren Infrastrukturprojekten, bei denen Umweltauswirkungen vermutet werden, künftig ein einheitliches Standardverfahren geben. Auch Vorhaben im Sinne der Energiewende sollen erleichtert werden.

Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen fällt weg

Bisher war im Gesetz prinzipiell eine Trennung in „vereinfachte" und „ordentliche" Verfahren verankert. Diese soll aufgehoben und das „vereinfachte Verfahren", das alle in der Richtlinie geforderten Verfahrensschritte umfasst, als Standardverfahren festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf von Minister Norbert Totschnig (ÖVP).

Im einheitlichen Verfahren soll die zuständige Behörde künftig wie bisher ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellen. Entsprechende Sonderregelungen dazu und die „zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen“ entfallen jedoch. Damit einher gehe auch eine Neuregelung des Systems der Abnahmeprüfung und Nachkontrolle, die zu einem geringeren Verwaltungsaufwand führen soll.

Nur mehr ein Verfahren bei Straßen- und Bahnprojekten

Gestrafft werden die Vorgaben darüber hinaus in Teilbereichen, die extra im Gesetz geregelt sind. Bei Bundesstraßen und Hochleistungsbahnstrecken beispielsweise braucht es aktuell separate Genehmigungsverfahren im Bund sowie im jeweiligen Bundesland. In Zukunft soll nur noch ein Verfahren notwendig sein, „was mit einer beträchtlichen Zeitersparnis verbunden sein wird und Verwaltungs- und Verfahrensaufwand erheblich reduziert“, so die parlamentarischen Unterlagen zum Entwurf.

Profitieren soll auch der Ausbau Erneuerbarer Energien, etwa die Windkraft. Verwiesen wird auf Erleichterungen beim Artenschutz, außerdem bringe die Neuregelung eine „stärkere Verschränkung zwischen Vorverfahren und Genehmigungsverfahren“. So soll von dem im Vorverfahren festgelegten Untersuchungsrahmen in der Folge nicht abgewichen werden dürfen. Damit könne der Zweck des Vorverfahrens optimiert werden, nämlich das Genehmigungsverfahren vorzubereiten und dadurch zu entlasten, heißt es.

Rechenzentren künftig vom Gesetz erfasst

Ein weiterer Punkt betrifft das Thema Rechenzentren, die aktuell aufgrund des geplanten Google-Projekts in Kronstorf (Oberösterreich) in der Diskussion stehen. Momentan sind Rechenzentren nicht direkt vom Gesetz erfasst, was sich nun ändern soll. Damit wolle man sicherstellen, „dass bei großen Vorhaben mit hohem Ressourcenbedarf die Umweltauswirkungen sorgfältig geprüft werden und eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet“, heißt es in den Erläuterungen.

Lukas Hammer, Umweltsprecher der Grünen, begrüßt zwar, dass Rechenzentren künftig einer UVP-Pflicht unterliegen, allerdings seien die Regelungen etwa in Hinblick auf die Versorgungssicherheit unzureichend. Zudem laufe bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der UVP-Richtlinie. Die Regelungen nochmals zu lockern, sei absurd, so Hammer in einer Stellungnahme. Die Begutachtungsfrist für die Novelle läuft bis 1. November.

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