Die geplante Sozialhilfereform könnte auch Einschnitte für Spitzenverdiener bringen: Begleitend zum Gesetzesentwurf des SPÖ-geführten Sozialministeriums wird vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro wirken zu lassen. Das geht aus der APA vorliegenden Unterlagen hervor. Die Klubchefs der Koalitionspartner ÖVP und NEOS reagierten auf den Vorschlag ablehnend, wollen aber reden.
Bisher greift dieser Satz erst ab 1 Million Euro. Auch die derzeitige Befristung bis zum Jahr 2029 soll fallen, der Satz unbefristet gelten. Damit soll die ebenfalls geplante (und schon bekannte) Erhöhung des Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro gegenfinanziert werden, die sich ebenso im vorliegenden Entwurf findet. Der Vorschlag soll laut APA-Informationen aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium stammen.
Der Vorschlag entspreche natürlich nicht den Vorstellungen der eigenen Partei, sagte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl darauf angesprochen in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinen Kollegen aus den Regierungsfraktionen. NEOS-Klubchef Yannick Shetty wiederum sprach von neuen „Fantasien“, wie man die Steuerquote weiter nach oben bringen solle. Man werde sich den Vorschlag aber natürlich „in der Sache anschauen“.
SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher hingegen verteidigte den Vorschlag aus den eigenen Reihen. Das rot geführte Finanzministerium verwies am Montag auf das Regierungsprogramm und die darin festgeschriebene Absicht, Maßnahmen gegen Kinderarmut zu setzen. Eine Erhöhung des Kindermehrbetrags wäre eine mögliche Option dafür, hieß es. Für die Gegenfinanzierung gebe es „mehrere Optionen“. Den Verhandlungen wolle man jedoch nicht vorgreifen.
Vorschlag: Einkommenssteuergesetz soll geändert werden
Geregelt werden sollen diese Details nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) selbst, sondern im Einkommenssteuergesetz. Im vorliegenden Entwurf heißt es zu diesem Vorschlag: „Zeitgleich soll die Tarifstufe des Grenzsteuersatzes in Höhe von 55 Prozent gemäß § 33 Abs. 1 abgesenkt werden. Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über 1 Million Euro) vorgesehen werden.“ Die neue Grenze von 500.000 Euro soll weiterhin nicht der Inflationsanpassung unterliegen.
Gegenfinanziert werden soll damit das Vorhaben, den sogenannten „Kindermehrbetrag“ zu erhöhen - und zwar von derzeit 700 auf 1.000 Euro. Der Kindermehrbetrag kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der sogenannte „Familienbonus Plus“ aufgrund einer zu geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann, wie es auch in den Erläuterungen zum Entwurf heißt.
Ziel: Familien mit niedrigeren Einkommen entlasten
Der unter der türkis-blauen Regierung mit Jänner 2019 eingeführte „Familienbonus Plus“ ist ein steuerlicher Absetzbetrag, der die zu entrichtende Einkommensteuer direkt reduziert. Der Bonus beträgt aktuell je Kind bis zum 18. Geburtstag 2.000 Euro jährlich. Nach dem 18. Geburtstag gibt es pro Jahr 700 Euro als Absetzbetrag, sofern für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. Für Geringverdiener, bei denen der Bonus aufgrund zu geringer Bruttoeinkünfte ins Leere gehen würde, greift stattdessen der erwähnte Kindermehrbetrag.
„Da Familien in den unteren Einkommenssegmenten von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen“ seien, „soll durch eine weitere Erhöhung des Kindermehrbetrages auf 1.000 Euro jährlich pro Kind eine gezielte Entlastung erfolgen“, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf. Gelten sollen die Neuerung dem Entwurf zufolge ab dem Jahr 2027.
IV ablehnend, ÖGB dafür
Mit Ablehnung reagierte die Industriellenvereinigung (IV) auf das Vorhaben. Eine neue Steuer sei der falsche Weg. Stattdessen müssten die notwendigen strukturellen Reformen angegangen werden, forderte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung. Hohe Einkommen würden ohnedies „überproportional“ zum Steueraufkommen beitragen. „Österreich hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem“, so Neumayer.
Ganz anders sah das naturgemäß der ÖGB. „Der Sozialstaat wird von den vielen getragen“, argumentierte Bundesgeschäftsführerin und Chefökonomin Helene Schuberth. Daher sei es „nur gerecht, dass auch jene mit Spitzeneinkommen einen etwas höheren Beitrag leisten.“
2 Postings
Endlich mal eine "Blitzidee" der Roten, die die Reichen ein wenig zur Kasse bittet und die Familien mit Kindern ein wenig finanziell fördert ! Schau'n ma mal, was die "andern Zwei" dazu sagen ??
und wer ist natürlich dagegen? ÖVP und NEOS geeint im neoliberalen Geiste. Umverteilung ja, aber nur von unten nach oben bitteschön
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