In dieser Woche startet die Begutachtung des Tiroler Baurechts-Deregulierungsgesetzes, mit dem die bau- und raumordnungsrechtlichen Vorschriften in Tirol vereinfacht werden sollen.
Zu den wesentlichen Zielen gehören unter anderem beschleunigte Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum sowie verbesserte Möglichkeiten zur thermischen Sanierung.
Die 27 Änderungen im Überblick
Insgesamt werden vonseiten des Landes 27 konkrete gesetzliche Erleichterungen angeführt, wobei die meisten Vereinfachungen das Bauen im Bestand betreffen.
Allgemeine Erleichterungen
- Paketabholstationen unterliegen nicht der Bauordnung, es ist keine Widmung und kein Bauverfahren nötig
- Beschattung darf als untergeordneter Bauteil in die Mindestabstandsflächen ragen (Sonnenlamellen)
- Erleichterungen beim Überbauen von Grundstücksgrenzen (ohne Sonderfläche und Bebauungsplan)
- Reduktion der erforderlichen Anzahl der Stellplätze bei Mitarbeiterwohnhäusern
- Erleichterungen bei der nachträglichen thermischen Sanierung von Gebäuden (dürfen künftig 30 Zentimeter in die Mindestabstände und 40 Zentimeter über die zulässige Höhe ragen)
Erleichterungen bei Stützmauern, Einfriedungen und bewehrter Erde
Technische Erleichterungen
- Offene Balkone können auch „aufgeständert“ werden (statische Anbringung an Wandflächen oft schwierig und wesentlich billiger)
- Erleichterungen bei der Installation von Sicherheitsbeleuchtungen (Abgehen von neuer ÖNorm)
- Wesentliche brandschutztechnische Erleichterungen bei Batterieräumen (bis 100kW)
- Brandschutztechnische Erleichterungen bei Garagen an der Grundstücksgrenze (bessere Nachverdichtung möglich, keine Beurteilung durch Brandschutzsachverständige notwendig)
- Ausdehnung der Prüfintervalle von Heizungsanlagen – z. B. einfache Prüfung alle zwei (Gas) oder vier Jahre (biogen und fossil) bis 100 kW (früher ab 26 kW jährlich) und jährliche Überprüfung erst ab 100 kW (früher schon bei 50 kW)
- Ausdehnung der Prüfpflichten bei Aufzügen in Wohnhäusern von einem auf drei bzw. zwei Jahre
Erleichterungen beim „Bauen im Bestand“
- Erleichterungen bei der Barrierefreiheit bei Gebäuden, die durch Zu- oder Umbau oder einer Verwendungszweckänderung zu einer Wohnanlage werden
- Abweichen immer möglich, wenn das ursprüngliche Anforderungsniveau des Bestandes nicht verschlechtert wird
- Weiteres Abweichen von den technischen Vorgaben möglich, wenn Einhaltung der Bestimmungen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich oder zum Schutz der Eigenart des Gebäudes erforderlich ist
- Unterschreiten der Mindestraumhöhe möglich (Bestand oft zu niedrig oder Innendämmung notwendig)
- Unterschreiten der Mindestlichteintrittsflächen (im Bestand oft zu kleine Fenster)
- Abweichen bei der Belüftung von Räumen (auch über angrenzenden Räumen möglich)
- Erleichterungen bei Fluchtwegen (bestehende Treppenhäuser müssten oft aufwändig neu- oder umgebaut werden)
- Erleichterungen bei Rampen (steiler möglich) und Handläufen (Verlängerung im Bestand oft nicht umsetzbar)
- Erleichterungen bei Durchgangsbreiten und -höhen sowie Bewegungsflächen für Rollstühle (im Bestand oft nicht oder nur sehr aufwändig umsetzbar)
- Erleichterungen bei Fluchttüren (bis 40 Personen nicht in Fluchtrichtung möglich)
- Erleichterungen bei Treppen hinsichtlich Schrittmaßen und Podesten (im Bestand oft nicht oder nur sehr aufwändig umsetzbar)
- Erleichterungen bei der Ausgestaltung von Aufzügen
- Barrierefreie Erschließung auch über Nebeneingang möglich
- Bestehende Absturzsicherungen müssen nicht nach OIB-RL 4 nachgerüstet werden
- Podest bei Haupttreppen kann entfallen
6 Postings
Wozu überhaupt 9 unterschiedliche Baurechte, eines würde für Österreich genügen. Viel zu viele Gschaftlhuber...
habe eine garage gebaut. die bürokratie dauerte ca. 6 monate. der bau selber war in 2 tagen erledigt. mein nachbar war schlauer. er hat seine umbauten ohne bürokratie gemacht.
Naja, wenn man das Bauansuchen samt Beilagen ordnungsgemäß einbringt dürfte es nicht so schwierig sein, den ersehnten Baubescheid rascher zu bekommen. Manchmal scheitert so was zeitlich auch an "netten" Nachbarn. Es gilt die Unschuldsvermutung!
"wenn man das Bauansuchen samt Beilagen ordnungsgemäß einbringt dürfte es nicht so schwierig sein, den ersehnten Baubescheid rascher zu bekommen."
Könnte man meinen. Dem ist aber nicht so. Die osttiroler Bausachverständigen haben sich dahingehend nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert. Da wird auf jedem Zentimeter herumgeritten, und die Bauverordnung - sagen wir mal - abenteuerlich interpretiert. Oft wird auch einfach willkürlich blockiert und verzögert. Ausnahmen bestätigen die Regel.
"Die osttiroler Bausachverständigen ..." Wieder mal das "Extrastüberl Osttirol im Tiroler Verwaltungsbezirk Lienz mit, sagen wir mal mit eigenmächtiger, vielleicht auch politisch angehauchter Gesetzesauslegung, vom Bürgermeister zum anderen, der so ...?
Jedes Bauverfahren ist anders, es müssen - wie überall - die öffentlich rechtlichen Bauvorschriften eingehalten werden, die je nach Art des Bauvorhabens dem Schutz der Gesundheit, der Sicherheit, dem Ortsbild (?) und Umweltbelangen dienen. Wesentlich sind Richtlinien und die Parteienstellung im Nachbarschaftsrecht. Wenn das Vorhaben dann genehmigt wird, besteht Rechtssicherheit (auch wenn manchmal Emotionen durchgehen).
Die meisten Gemeinden bedienen sich über den GV den zivilen Sachverständigen, die das Bauansuchen auf Rechtmäßigkeit prüfen. Sie haben sich an die Regeln zu halten, der "Spielraum" endet dann oftmals im Interessensausgleich mit der Nachbarschaft, oder mit Einspruchsergebnissen, was dann dauert! Grundsätzlich hat die Behörde, also der Bürgermeister nach dem Allgemeinen Verwaltungsgesetz nach Vorliegen aller Antragsunterlagen sechs Monate Zeit zu entscheiden.
Man stelle sich vor, es gäbe die Sachverständigen nicht, wer sollte dann in der Gemeinde entscheidungsreife Prüfungsergebnisse liefern? Ein Gemeinderat, ein Bürgermeister oder ein Bauamtsleiter? Jössas na!
Bewilligungspflichtige Bauten ohne Bewilligung zu machen ist nicht sehr schlau. Irgendwann rächt sich das.
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