Im kommenden Februar finden Wahlen für die Tiroler Landwirtschaftskammer statt. Mit einem speziellen Angebot richten sich bereits jetzt die Grünen Bäuerinnen und Bauern an ihre Kolleg:innen: Auf Anfrage wird geprüft, ob man im Wählerverzeichnis angeführt ist und damit als wahlberechtigt gilt.
Nicht nur Betriebsführer wahlberechtigt
Den Hintergrund dieser Aktion erklärt die Grüne Kammerrätin Brigitte Amort aus Tristach damit, dass bei der letzten Wahl 2021 viele, die laut Landwirtschaftskammergesetz wahlberechtigt wären, nicht auf der Wählerliste angeführt waren.
Wahlberechtigt sind nämlich nicht nur Eigentümer, Pächter und Fruchtgenussberechtigte, sondern auch mitarbeitende Familienangehörige, wie Eltern oder Partner, sofern Voraussetzungen zu Hauptwohnsitz und Mitarbeit am Betrieb erfüllt sind. Auch bestimmte selbständig in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie landwirtschaftliche Genossenschaften fallen unter die Kammermitgliedschaft.

„Im bäuerlichen Alltag ist genug zu tun. Wir sind mitten in der Erntezeit und im Almabtrieb. Nicht jede und jeder hat die Zeit, extra zur Landwirtschaftskammer oder zur Bezirksstelle zu fahren und im Wählerverzeichnis nachzuschauen. Deshalb machen wir es unkompliziert: Schreibt uns, und wir schauen für euch nach, ob ihr auf der Liste steht“, erläutert Amort den Wahlcheck.
Wahlcheck bis 2. Oktober
Wer nicht oder fehlerhaft eingetragen ist, kann innerhalb vorgesehener Fristen eine Berichtigung anstoßen. Für Amort geht es darum, möglichst viele über ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu informieren.
Das Wählerverzeichnis liegt noch bis Freitag, 2. Oktober auf, Berichtigungsanträge sind bis 18 Uhr möglich. Der Wahlcheck kann per Mail an brigitte.amort@gruene.at veranlasst werden.
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