In Österreich wird jede zehnte öffentliche Pflichtschule von maximal 100 Kindern besucht, ein Viertel der Volksschulen hat höchstens drei Klassen. Um Kleinschulen am Land trotz Schülerschwund erhalten zu können, will Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) Schulcluster, die sich Verwaltung und Lehrerteam teilen, attraktiver machen. In der Reformpartnerschaft hat er sich mit Ländern und Gemeinden auf neue Regeln geeinigt, u.a. sollen Lehrer ihr Veto-Recht verlieren.
Seit dem Schulautonomiepaket von 2018 können sich bis zu acht Standorte zusammenschließen. Lehrkräfte, die in entlegenen Regionen teils schwer zu bekommen sind, können dann bei Bedarf auch an anderen Schulen des Clusters unterrichten.

Fördermaßnahmen und Ganztagsangebote können gemeinsam organisiert und Infrastruktur wie Turnhallen oder Schwimmbäder mitgenutzt werden. Die Clusterleitungen übernehmen bei dem Modell einen Großteil der Verwaltung, an den einzelnen Schulen gibt es nur mehr Bereichsleitungen. Mit den Ressourcen, die dadurch frei werden, kann Verwaltungspersonal eingestellt werden.
2025/26 gab es laut der aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch das Bildungsressort 72 Schulcluster, im aktuellen Schuljahr waren laut Bildungsdirektionen eine Handvoll weitere geplant.
Osttirol hat bei der Bildung von Schulclustern übrigens eine Vorreiterrolle. Bereits 2018 wurde in Kals ein Bildungszentrum als Zusammenschluss von Volks- und Mittelschule ins Leben gerufen, im Prinzip ein Schulcluster mit gemeinsamer Verwaltung. Seit 2019 gibt es den ersten offiziellen Schulcluster Tirols im Defereggental, wo die Volkschulen St. Veit, Hopfgarten und St. Jakob mit der Mittelschule Defereggental eine Verwaltungseinheit unter gemeinsamer Leitung bilden.
Bis 2030 hat sich das Ministerium 100 Cluster als Ziel gesetzt, gelingen soll das durch eine „Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen“ durch die Reformpartner. Konkret soll es laut ihrer „politischen Einigung“ in Zukunft „kein Zustimmungserfordernis von Lehrerinnen, Lehrern und Zentralausschuss“ mehr geben, ihnen wird nur noch ein Anhörungsrecht eingeräumt.
In der Vergangenheit ist formal zwar gerade einmal ein Cluster am Lehrer-Veto gescheitert. Es wurden aber bei jedem dritten angedachten Cluster die Pläne wieder verräumt, weil ein Nein der Lehrer:innen absehbar war.
Derzeit muss bei Clustern mit mehr als 1.300 Schülerinnen und Schülern oder mehr als drei beteiligten Standorten bzw. bei Pflichtschulen zusätzlich auch bei Clustern mit weniger als 200 Schülern die jeweilige Personalvertretung dem Zusammenschluss zustimmen, nur unter bestimmten Voraussetzungen (Zustimmung aller betroffenen Schulleitungen und Lehrkräfte sowie Schulerhalter) kann die Bildungsdirektion einen Cluster trotz Zentralausschuss-Veto einrichten.
„Eiskalt ausgehebelt“
Für den obersten Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) ist die geplante Änderung „absolut inakzeptabel“. Man habe neue Cluster nur verhindert, wenn es vor Ort Widerstand gab oder das Gesetz nicht eingehalten wurde.
„Wir wollen nur sichergehen, dass die Rechte der Lehrer und der anderen Schulpartner gewahrt bleiben. Und die werden jetzt eiskalt ausgehebelt.“ Es könne starke Argumente für einen Schulcluster geben, sei es mehr Qualität durch ein neues pädagogisches Konzept oder der Erhalt von Kleinstschulen.

„Bei anderen Beispielen hat es starke Argumente dagegen gegeben und die Mehrheit der Lehrer hat sich deshalb dagegen ausgesprochen. Das ist gelebte Demokratie und ich sehe keinen Grund, einen demokratischen Prozess jetzt in einen absolutistischen Prozess umzuwandeln“, so der Lehrervertreter zur APA.
Höhere Zulagen für die Clusterleitung, für die künftig dieselben Bewerbungskriterien wie für klassische Direktorinnen und Direktoren geplant sind, sollen das Modell attraktiver machen, so der Plan der Reformpartner. Die Leitung soll in Zukunft autonom entscheiden können, wie sie ihre Personalressourcen konkret verwendet. Zusätzlich soll sichergestellt werden, dass Clusterleitungen und Lehrer, die an mehreren Standorten unterrichten, die Kosten für Dienstfahrten ersetzt bekommen.
57 Cluster aus Pflichtschulen, 15 aus Bundesschulen
Im vergangenen Schuljahr gab es 57 Zusammenschlüsse von Pflichtschulen (Volks-, Mittel-, Sonder- und Polytechnische Schule) und 15 Bundesschulcluster (AHS, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS). Die meisten waren es laut Anfragebeantwortung in der Steiermark (29) und Oberösterreich (17), gefolgt vom Burgenland (9), Kärnten (6), Tirol (5) und Vorarlberg. In Salzburg, Niederösterreich und Wien wurde bisher gerade einmal ein Cluster eingerichtet. Das Ministerium begründet die große Bandbreite damit, dass es in ländlichen Gebieten schlicht mehr Kleinschulen gibt.
Weit mehr als die Hälfte der insgesamt 72 Cluster bestehen dabei aus nur zwei Standorten, der größte Zusammenschluss ist der Pflichtschulcluster Illmitz im Burgenland aus vier Volks- und zwei Mittelschulen. Im typischen Pflichtschulcluster gibt es um die 40 Lehrkräfte und 300 Schülerinnen und Schüler, bei Bundesschul-Zusammenschlüssen gut 50 Lehrer und 370 Schüler. Einen „Mischcluster“ gibt es derzeit nicht.
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