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Kommt eine „Trauerzeit“ nach Fehlgeburten?

Eva Pawlata begrüßt Vorschlag von Sozialministerin Schumann für Freistellung ab 16. Schwangerschaftswoche.

Nach einer Fehlgeburt sollen Frauen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine gestaffelte „Trauerzeit“ erhalten. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) plant dafür eine Freistellung ab der 16. Schwangerschaftswoche. Tirols Frauenlandesrätin Eva Pawlata (SPÖ) begrüßt den Vorstoß als wichtigen frauenpolitischen Schritt.

Konkret sollen Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 16. Schwangerschaftswoche vier Wochen freigestellt werden können. Ab der 20. Schwangerschaftswoche sind acht Wochen vorgesehen, ab der 23. Woche 16 Wochen. Die Kosten sollen vollständig aus dem Familienlastenausgleichsfonds getragen werden. Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll weiterhin die Möglichkeit eines Krankenstands haben.

Bislang ist nach einer Fehlgeburt grundsätzlich nur ein Krankenstand möglich. Sozialministerin Korinna Schumann will das ändern. Foto: APA Images/Techt

Bislang ist nach einer Fehlgeburt grundsätzlich nur ein Krankenstand möglich. Als Fehlgeburt gilt dabei ein Schwangerschaftsverlust, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt. Bei einer Totgeburt mit einem höheren Geburtsgewicht besteht bereits Anspruch auf Mutterschutz.

Schumann betont, dass mit dem Modell kein verpflichtender Mutterschutz nach deutschem Vorbild geschaffen werden solle. In Deutschland wurde 2025 ein gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten eingeführt. Dort können Frauen allerdings auch ausdrücklich erklären, früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. In Österreich sollen Betroffene weiterhin selbst entscheiden können, wie sie mit der Situation umgehen.

Neben der gestaffelten Freistellung ist auch ein Ausbau des Kündigungsschutzes geplant: Dieser soll nach einer Fehlgeburt vier Monate lang gelten. Anspruch auf die Trauerzeit sollen auch Selbstständige erhalten. Zudem will Schumann über eine zweiwöchige Freistellung für Partnerinnen oder Partner nach einer Fehlgeburt diskutieren.

Landesrätin Eva Pawlata begrüßt den Vorstoß der Sozialministerin als „wichtigen frauenpolitischen Schritt“. Foto: Land Tirol/Steinlechner

Pawlata unterstreicht die emotionale und körperliche Belastung, die mit einem Schwangerschaftsverlust verbunden sein kann. „In einer solchen Situation darf nicht erwartet werden, dass Frauen möglichst rasch wieder funktionieren“, erklärt die Frauenlandesrätin. Betroffene bräuchten Zeit, um den Verlust zu verarbeiten, zugleich aber auch Sicherheit vor beruflichen und finanziellen Nachteilen.

Gerade die Wahlmöglichkeit für die Frauen sei zentral, betont Pawlata. Jede Betroffene gehe anders mit einer Fehlgeburt um. Die geplante Trauerzeit und der erweiterte Kündigungsschutz würden daher mehr soziale Absicherung schaffen, ohne Frauen zu einer bestimmten Form des Umgangs mit dem Verlust zu verpflichten.

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