Unter dem Vorsitz von Vorarlberg trafen die Verkehrsreferenten der Bundesländer am Freitag, 3. Oktober, in Bregenz zu ihrer regelmäßigen Konferenz. Kärnten brachte mehrere Themen in die Konferenz ein, wie die Kärntner Landesregierung in einer Aussendung betont. „So sollen auf Bundesstraßen eingehobene Verkehrsstrafen zukünftig dem jeweiligen Straßenerhalter zufließen und das Stückelungsverbot auf der Koralmbahn beseitigt werden.“
Bereits 2002 gingen mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz die „Bundesstraßen B“ in die Verantwortung der Länder über. Seither kommen die Bundesländer für Erhaltung, Sanierung und Winterdienst auf. Die Strafgelder aus Verkehrsdelikten auf eben diesen Straßen fließen aufgrund einer Ausnahmebestimmung in der Straßenverkehrsordnung jedoch weiterhin an den Bund.
Auf Antrag von Kärnten, Salzburg, Oberösterreich und Niederösterreich fordern die Verkehrsreferenten die Bundesregierung nun erneut auf, diese Regelung zu Gunsten der Länder zu ändern. „Wir erhalten die Straßen, wir sind für den Winterdienst zuständig und wir investieren in ihre Sicherheit. Es ist daher völlig unverständlich, dass die dort eingehobenen Verkehrsstrafen nicht an die Länder, sondern an den Bund fließen. Nach fast 25 Jahren muss diese Schieflage endlich korrigiert werden“, fordert Kärntens Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig die Bundesregierung zum Handeln auf.
Ein Thema auf der Konferenz war auch die Koralmbahn. Seit ihrer Eröffnung im Dezember 2025 sind Kärnten und die Steiermark noch enger zusammengerückt, doch wer derzeit ein regionales Klimaticket für beide Bundesländer besitzt, darf damit nicht durchgehend durch den Koralmtunnel fahren. Grund dafür ist das sogenannte Stückelungsverbot der ÖBB, das die Kombination zweier regionaler Klimatickets untersagt.
Auf Antrag Kärntens und der Steiermark hat die Konferenz das Verkehrsministerium erneut dazu aufgefordert, das Stückelungsverbot aufzuheben. „Die Koralmbahn hat aus zwei Bundesländern einen gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum gemacht. Dass man mit zwei gültigen Klimatickets im Tunnel trotzdem ein drittes Ticket lösen muss, versteht niemand. Mit dem heutigen Beschluss haben sich auch die anderen Bundesländer unserer Forderung angeschlossen. Die Bundesregierung hat es in der Hand, diese Tariflücke endlich zu schließen“, betont Schuschnig.
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