Mit Montag, 12. Oktober, öffnet das Land Kärnten den zweiten Photovoltaik-Fördercall in diesem Jahr. Bis einschließlich 31. Dezember können Förderanträge für PV-Anlagen von Privatpersonen, Betrieben, Landwirten und öffentlichen Einrichtungen eingebracht werden. Die Rahmenbedingungen gegenüber dem ersten Call bleiben laut Aussendung des Landes unverändert. Dies betreffe insbesondere die neu beschlossenen Richtlinien für private Anlagen.
Gefördert werden neu installierte private PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens fünf Kilowatt-Peak (kWp). Voraussetzung dafür ist, dass mit der neuen PV-Anlage auch ein Speicher mit mindestens fünf Kilowatt-Stunden (kWh) installiert wird. Förderfähig sind Anlagen, die nach dem 1. Jänner 2026 errichtet wurden.
Die Antragstellung dafür erfolgt ausschließlich online unter www.ktn.gv.at. Die aktuelle PV-Förderung für private Anlagen arbeitet mit pauschalen Fördersätzen. 3.000 Euro erhält man für die Errichtung, auch größere Anlagen erhalten den gleichen pauschalen Fördersatz. Wer bereits eine Anlage besitzt und lediglich einen Speicher (ab 5 kWh) nachrüstet, wird mit einer Pauschale von 1.000 Euro unterstützt. Für kommunale und betriebliche Photovoltaik-Anlagen gelten andere Richtlinien.
Rechtzeitig zum Start des zweiten Calls seien nun auch alle übernommenen oder offenen Förderanträge aus früheren Calls erledigt, wird betont, die Förderabwicklung verlaufe mittlerweile vollständig digital.
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