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Goldschakal: VfGH stoppt ganzjährige Jagd in Tirol

Das Höchstgericht erklärt die geübte Praxis für rechtswidrig – Tirol muss Entscheidung unverzüglich kundmachen.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt dem Wiener Tierschutzverein/Tierschutz Austria Recht und erklärt die ganzjährige Bejagung des Goldschakals in Tirol für gesetzwidrig. Mit dieser Entscheidung hebt das Höchstgericht jene Bestimmung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Tiroler Jagdgesetz auf, die den ganzjährigen Abschuss des Goldschakals erlaubte. Die Tiroler Landesregierung muss die Aufhebung unverzüglich kundmachen.

„Eine geschützte Tierart darf nicht einfach ganzjährig zum Abschuss freigegeben werden, wenn nicht einmal bekannt ist, wie es um ihren Bestand steht. Der Verfassungsgerichtshof hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben!", so Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins.

Der Goldschakal (Canis aureus) ist in Anhang V der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gelistet. Seine Bejagung darf die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht gefährden.

Man weiß nicht, wie viele Goldschakale es in Tirol gibt, darf sie aber dennoch ganzjährig abschießen. Das wird jetzt gestoppt. Foto: Daniel Zupanc

Doch Österreich verfügt über kein ausreichendes systematisches Monitoring. Im jüngsten FFH-Bericht meldete Österreich den Erhaltungszustand des Goldschakals sowohl in der kontinentalen als auch in der alpinen Region als „unbekannt“.

„Die Tiroler Landesregierung hat im Verfahren selbst bestätigt, dass keine entsprechenden Bestandserhebungen durchgeführt wurden. Die Bejagung des Goldschakals muss damit obsolet sein, da sich die Beutegreifer durch ihre dichteabhängige Regulation selbst regulieren. Wir fordern ein FFH-konformes Monitoring!”, so Petrovic.

Bereits im März hat die Umweltorganisation einen vergleichbaren Erfolg gegen die Goldschakaljagd in Kärnten erzielt. Nun muss auch Tirol Konsequenzen ziehen und den Schutz des Goldschakals wahrnehmen.

Die Tierschützer:innen sehen in dem Urteil einen Gewinn für die Umwelt: „Durch das schnelle Fressen von Aas dämmt der Goldschakal die Verbreitung von Krankheitserregern und Seuchen im Wald und in Kulturlandschaften ein. Seine ökologische Relevanz zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass er eine Nische zwischen dem kleineren Rotfuchs und dem größeren Grauwolf besetzt.“

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