Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist durch das „Ius sanguinis“ geregelt, welches vorsieht, dass ein Kind österreichischer Eltern bei der Geburt automatisch - und unabhängig vom Geburts- oder Wohnort - einen österreichischen Pass erhält.
Das Gegenstück zu diesem Recht des Blutes, auch Abstammungsprinzip genannt, ist das „Ius soli“, das sogenannte Geburtsortprinzip. Dabei wird die Staatsbürgerschaft durch die Geburt auf dem Staatsgebiet eines Landes erworben, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist.
Petition für Variante des Geburtslandprinzips
Unter dem Motto „Ein Pass, der passt“ läuft in Österreich derzeit auf der Petitionsplattform mein.aufstehn.at eine Unterschriftenaktion, im Rahmen derer mehr als hundert namhafte Persönlichkeiten für die Implementierung des Geburtslandprinzip im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht eintreten. Die Forderung: Hierzulande geborene Kinder sollen automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten – vorausgesetzt, die Eltern leben schon mehrere Jahre legal im Land.
„Ziel unserer Initiative ist es, dass in Österreich eine Geburtsregelung ähnlich wie jener in Deutschland geschaffen wird. Dort erhalten Kinder mit ihrer Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn zumindest ein Elternteil fünf Jahre legal im Land lebt“, erklärt Migrationsforscher Rainer Bauböck das Anliegen der Staatsbürgerschaftsinitiative.
Bauböck verweist darauf, dass in Österreich täglich rund 50 Kinder zur Welt kommen, die trotz Geburt im Land nicht die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Laut Statistik Austria leben bereits knapp 300.000 in Österreich geborene Menschen im Land, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen haben, obwohl ein Großteil der Eltern schon mehrere Jahre hier lebt.
Demokratiedefizit durch fehlendes Wahlrecht
Vor diesem Hintergrund konstatiert Demokratieforscher Gerd Valchars ein wachsendes Demokratiedefizit: „Demokratie bedeutet, dass Menschen, die Teil der Gesellschaft und von politischen Entscheidungen betroffen sind, diese auch mitgestalten können. Dieser demokratische Grundgedanke wird in Österreich immer weniger verwirklicht. Das restriktive Staatsbürgerschaftsrecht versperrt immer mehr Menschen den Zugang zum Wahlrecht. Das daraus entstehende Demokratiedefizit ist ein Problem, das die gesamte Gesellschaft betrifft.“
Prominente Unterstützung
Insgesamt haben bereits mehr als 100 prominente Persönlichkeiten ihre Unterstützung für die Staatsbürgerschaftsinitiative zugesagt. Darunter sind nicht nur ehemalige Politiker:innen aus unterschiedlichen Lagern, wie Franz Fischler, Franz Vranitzky, Ferry Maier, Heide Schmidt, Ferdinand Lacina, Alma Zadić oder Alev Korun, sondern auch prominente Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Kultur und der Religion.
Dazu zählen etwa der ehemalige Bankmanager Christian Konrad, die Unternehmerin Gerti Schatzdorfer-Wölfl, der Integrationsexperte Kenan Güngör, die Sprachwissenschaftlerin Ruth Wodak, Literaturnobelpreisträgerin Elfriede Jelinek, die Autor:innen Stefanie Sargnagel, Robert Menasse, Robert Misik und Doron Rabinovici, die Journalistinnen Barbara Coudenhove-Calergi und Solmaz Khorsand sowie die Schauspieler:innen Clemens Berndorff, Zeynep Buyraç, Karl Markovics, Cornelius Obonya, Susi Stach und Erwin Steinhauer. Auch der Innsbrucker Diözesanbischof Hermann Glettler unterstützt die Initiative.
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