Alle sechs Stunden stirbt auf den Straßen in Tirol ein Wildtier, fast täglich wird eine Person in Österreich durch einen Wildunfall verletzt.
In der Saison 2025/26 kamen laut der aktuellen Fallwildstatistik österreichweit mehr als 65.000 Wildtiere im Straßenverkehr zu Tode. Am häufigsten betroffen sind Rehwild (38.139), Hasen (15.417) und Fasane (4.142), wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) informiert.

Tirolweit wurden Wildtiere am häufigsten im Bezirk Reutte (204) im Verkehr getötet, gefolgt von Innsbruck-Land (203) und Lienz (192), wo zudem drei Personen verletzt wurden. Im Bundesländervergleich rangiert Tirol auf Platz sieben. Allerdings ist in der gesamten Statistik mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, da fälschlicherweise nicht immer die Polizei und Jägerschaft zu einem Wildunfall hinzugezogen werden.
Keine Ausweichmanöver
Bei einer Kollision mit einem Hirsch oder Reh ist die Gefahr besonders groß, dass dabei auch Personen zu Schaden kommen. „Sobald ein Tier vor einem auftaucht, sollte man daher sofort abbremsen, abblenden und gegebenenfalls mehrmals hupen, um das Wild aufzuschrecken und zur Flucht zu veranlassen. Keinesfalls jedoch sollte man Ausweichmanöver einleiten, weil dies in Kollisionen mit dem Gegenverkehr oder mit Bäumen resultieren kann“, so Johanna Trauner-Karner, Geschäftsführerin des KFV.
Weiters sind Wildtiere wie Reh- und Rotwild oft im Rudel unterwegs, weshalb man gleich mit mehreren Tieren rechnen muss, die zudem bei Wechsel des Untergrunds – etwa dem Betreten der Straße – oder dem Blenden mit Scheinwerfern zunächst instinktiv stehen bleiben. Besondere Vorsicht ist rund um „Achtung Wildwechsel“-Schilder geboten, die generell an Streckenabschnitten platziert wurden, an denen Jäger und Gemeinden von häufigem Wildwechsel berichten oder wo bereits Wildunfälle vorgefallen sind.
Verständigung der Polizei ist Pflicht
Falls es trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, sollte man das Fahrzeug möglichst abseits der Fahrbahn abstellen und die Warnblinkanlage einschalten. Für bessere Sichtbarkeit sollte eine Warnweste übergezogen und das Pannendreieck aufgestellt werden.
Wurden Personen verletzt, ist die Rettungskette in Gang zu setzen und Erste Hilfe zu leisten. Das verletzte Tier sollte nicht berührt oder bewegt werden. Der Wildunfall muss in jedem Fall der Polizei gemeldet werden – auch dann, wenn keine Personen verletzt wurden und das angefahrene Wild flüchtig ist, denn Fahrerflucht von der Wildunfallstelle kann rechtliche und versicherungstechnische Fragen nach sich ziehen.
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