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Themenbild: APA/dpa

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Kritik an späterer Ausgabe der Schülerlaptops

Ab dem Schuljahr 2027/28 werden Laptops und Tablets erst in der 2. Klasse Mittelschule und AHS verteilt.

Seit 2020 werden in der 1. Klasse Mittelschule und AHS über die Schule günstige Laptops und Tablets an die Kinder ausgegeben. Wegen der Budget-Sparvorgaben wird das System künftig umgestellt, ab dem Schuljahr 2027/28 werden die Geräte erst in der 2. Klasse verteilt. Das Fach „Digitale Grundbildung“ kann weiter ab der 1. Klasse unterrichtet werden, empfohlen ist aber auch hier eine Verschiebung um ein Jahr. In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf hagelt es Kritik.

Bisher haben die Schülerinnen und Schüler die Geräte im ersten Halbjahr der 1. Klasse bekommen, in Zukunft soll es erst spätestens mit Beginn des zweiten Semesters der 2. Klasse so weit sein. In den Erläuterungen begründet das Bildungsministerium die Änderung damit, dass Kinder unter zwölf leichter ablenkbar seien und sich schlechter unter Kontrolle hätten. Dementsprechend hätten digitale Geräte eher negative Effekte auf Konzentration, Lernleistung, Gesundheit und soziale Entwicklung. Die klar nachweisbaren Vorteile seien gleichzeitig „eher gering und unsicher“.

Belege für diese Behauptung fehlen allerdings in den Gesetzesmaterialien, wie in mehreren Stellungnahmen kritisiert wird. Neben dem Alter entscheide etwa die Begleitung durch die Lehrkräfte über Schaden oder Nutzen, betont etwa der Psychologen-Berufsverband BÖP.

Wenn die Schüler ihre Geräte erst später erhalten, werde das Problem mangelnder Selbstregulation außerdem nur nach hinten verschoben, warnt das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule (PH) Oberösterreich. Die Medienzeit der Kinder werde dadurch auch nicht zwingend weniger, immerhin hätten laut oberösterreichischer Jugend-Medienstudie schon 92 Prozent der Elf- bis 14-Jährigen eigene digitale Endgeräte und in der Freizeit teils unbeschränkten Zugriff.

Kritik an „Lücke“ in der Medienbildung

Auch Psychologen-Berufsverband und Arbeiterkammer befürchten, dass durch die Verschiebung der Geräteinitiative die Kinder lediglich ein Jahr ohne pädagogische Begleitung ihrer Mediennutzung dastehen könnten. Das Ministerium hat den Lehrplan zwar inhaltlich nicht geändert und die Schulen können auch in Zukunft „Digitale Grundbildung“ schon ab der 1. Klasse anbieten, es soll auch Materialien für einen sinnvollen analogen Unterricht des Fachs geben.

Vom Bildungsministerium gibt es allerdings die Empfehlung, „Digitale Grundbildung“ mit 2027/28 erst ab der 2. Klasse zu unterrichten, mit je einer Stunde in der 2. und 4. Klasse und zwei Stunden in der 3. Klasse.

Die Bundesjugendvertretung kann sich zwar mit der späteren Ausgabe der Geräte anfreunden, das dürfe aber nicht zulasten von digitaler Grundbildung und Medienbildung gehen. Immerhin gehe es neben der Nutzung der Geräte auch um kritisches Einordnen von Informationen, das Erkennen von Desinformation oder den Schutz der Privatsphäre. Ob Kinder diese Kompetenzen frühzeitig erlernen, dürfe nicht von der technischen Ausstattung daheim und der Unterstützung der Eltern abhängen.

Beim Bundesverband für Medienbildung und in der Industriellenvereinigung befürchtet man ebenfalls, dass die Umstellung gerade für Kinder, die außerhalb der Schule keinen Zugang zu digitalen Geräten haben, den Aufbau digitaler Kompetenzen erschweren wird. Für die PH Oberösterreich wäre „Digitale Grundbildung“ ohne entsprechende Endgeräte allerdings organisatorisch und didaktisch gar nicht umsetzbar. In der Praxis entstehe durch die spätere Ausgabe der Laptops deshalb mit Ende der Volksschulzeit eine „didaktische Lücke“ in der Medienbildung.

Während man in der AK die Verschiebung der Geräteinitiative um ein Jahr skeptisch sieht, könnte man sich eine Neuaufstellung des Systems durchaus vorstellen, sollte ein wissenschaftliches Monitoring problematische Auswirkungen der Geräte auf Konzentration, Aufmerksamkeitsspanne oder Wohlbefinden aufzeigen. Je nach Ergebnis könnte man dann überprüfen, ob statt der einzelnen Kinder in Zukunft die Schulen mit Geräten ausgestattet werden, die bei Bedarf ausgeborgt werden können. Ein derartiges Modell wurde auch schon von der AHS-Lehrergewerkschaft ins Spiel gebracht.

Sorge vor Zusatzkosten

Bleibt es beim aktuell ab 2027/28 vorgesehenen Modell mit einer Geräteauslieferung bis zum Beginn des zweiten Semesters, müssen aus AK-Sicht für die „Digitale Grundbildung“ jedenfalls für die Wochen oder Monate, in denen die Kinder noch keine eigenen Geräte haben, Rechner an der Schule zur Verfügung stehen. In der Praxis dürfte das allerdings schnell an Grenzen stoßen, immerhin wurden mit Start der Geräteinitiative 2020 die EDV-Säle an den Schulen reduziert oder ganz abgeschafft.

Die Verschiebung dürfe keinesfalls dazu führen, dass die Gemeinden als Erhalter der Mittelschulen für eine einzelne Jahrgangsstufe wieder in EDV-Säle mit Standcomputern investieren müssen, stellt der Gemeindebund in seiner Stellungnahme klar. Im Katholischen Familienverband sorgt man sich unterdessen vor zusätzlichen Kosten für Eltern: Er verlangt eine Klarstellung im Gesetz, dass diese auch nicht indirekt verpflichtet werden dürfen, auf eigene Kosten digitale Geräte für den Unterricht zu besorgen. Das müsse ausdrücklich auch für Smartphones gelten.

Ein Thema mit den Kosten hat auch der Rechnungshof (RH): Für ihn lässt die wirkungsorientierte Folgenabschätzung offen, ob die Verschiebung dazu führt, dass die Gerätekosten für das Schuljahr 2027/28 eingespart werden oder ob sie nur zeitlich auf das nachfolgende Budgetjahr verschoben werden. Die Lehrervertreter im AHS-Zentralausschuss und die unabhängigen Gewerkschafter der ÖLI-UG wiederum verlangen, dass die bei den Schülergeräten eingesparten Mittel im Bildungsbudget bleiben müssen.

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