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Der ordentliche Kaufman. . Das Tiroler Tourismusgesetz mag trockene Lektüre sein, doch ist es ein Erkenntnisquell, an dem sich scheinbar die AR-Mitglieder selten bis nie laben. § 6 (2) Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu besorgen. Im Fall der Verletzung ihrer Obliegenheiten haften sie dem Tourismusverband für einen allfälligen daraus entstandenen Schaden. "Ins Blaue" Gelder zu zusagen - O-Ton Gerhard Föger -, an Gesellschaften, die noch inexistent sind, ist vielleicht im amerikanischen Wirtschaftssraum eine proaktive Strategie, möglicherweise aber im hiesigen Raum entspricht das nicht dem Verständnis vom Agieren des ordentlichen Kaufmanns. Gerhard Föger gibt dazu in einer Tageszeitung heute Hinweise, dass er die "Osttiroler Besonderheit" in dieser Hinsicht zumindest befremdlich findet. . Er verlangt, die Neuwahlen des Verbandes noch 2012 durchzuführen. Eine Sichtweise, die vom Aufsichtsratsvorsitzenden des TVBO so bis dato nicht geteilt wurde. Die Wahrscheinlichkeit, dass man sich Fögers Sichtweise anschließen wird, ist hoch. . Ein weiterer Fall also, in dem die Entscheidung durch das Handeln bzw. das Unterlassen des AR und seines Vorsitzenden ausgelagert wird? Gerhard Föger wird's schon richten? . § 3 (2) lit. f) des Tiroler Tourismusgesetzes sieht übrigens unter der Überschrift "Aufgaben" : "die Weiterbildung der Mitglieder, der Funktionäre und der Bediensteten des Tourismusverbandes" vor. Dieser Aufgabe wurde sichtlich nicht ausreichend nachgekommen. Schade drum.
Lieber Pepi Kreuzer, . wenn sich 14 über von 3, von denen einer angeblich gar in die andere als Kölls Richtung rudert, über den Tisch ziehen lassen, dann sagt das viel über das Eigengewicht und Standvermögen der Gezogenen aus. Die Darstellung diverser Wahrheiten bringt den Verband nicht weiter. Das emotionale Permamenz-Lamento ist ähnlich ermüdend wie sinnbefreit, wie die Ankündigung von Anzeigen, Klagen und Beschwerden. Kompetenz wäre gefragt. Und davon ist schlicht nichts zu bemerken. . Widmen Sie doch Ihre Aufmerksamkeit den von Franz Theurl angegebenen Schuldenständen, die jetzt nach der Absegnung des Prioritätenplans durch den AR, zum teil wohl auch mit Ihrer Stimme, zu gewärtigen sind. Kompetnez statt Lamoryanz wäre doch einmal eine schöne Sache.
Kurzkommentar zu Erlebnisbad Matrei in Osttirol und Befangenheit Camilla Köll
Seit Köll und Theurl das Zepter führen, vornehmllich seit der Fusion, scheint unser TVBO durch unzulässige Zweckentfremdung und Tatsachenverdrehungen zu einem "Selbstbedienungsladen" degradiert zu werden. Allein die Anmaßung, mit der man den "Aufsichtsrat des TVBO" beim Antrag des Dreier-Vorstandes in der Angelegenheit "Hotel Goldried Bad" über den Tisch gezogen hat, ist einzigartig und verdient einen eigenen Bericht. So werde ich einen Pressebericht, ähnlich dem von Dr. Köll am 11.10.2012, aus meiner Sicht formulieren und der Presse sowie meinen Aufsichtsratskollegen zur Verfügung stellen. Es geht mir dabei um die Wahrheit, wie ich sie bei der besagten Sitzung am 9.10.2012 erlebt habe. Außerdem werde ich eine Aufsichtsbeschwerde wegen der ersichtlichen "Befangenheit" von Frau Camilla Köll an das Land Tirol, und zwar an den Herrn Landeshauptmann Dr. Platter persönlich richten. Dies mit dem Ziel, diesen "Matreier Bad-Beschluss" nach gesetzlichen Maßgaben zu annullieren.
In tiefer Dankbarkeit an mottinger, der uns Einblick in den Kriterienkatalog des TVBO 2.0 nach dem Fusionsvertrag gegeben hat -
Zitat Anfang:
Gemäß, im Aufsichtsrat des TVB Osttirol beschlossener, neuer Geschäftsordnung und daraus resultierender Grundsatzbeschlüsse, dürfen zukünftig Beiträge zu Infrastrukturvorhaben nur mehr unter den klaren Bedingungen erfolgen, dass für jedes einzelne Projekt ein nachgewiesener Gesamtfinanzierungsplan mit schriftlichen Förderzusagen, verbindliche Angebote, alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen sowie eine aufsichtsbehördliche Genehmigung im Falle einer Darlehensaufnahme, Aufenthaltsabgabenerhöhung oder eines einzugehenden Beteiligungsvertrages vorliegen müssen.
Zitat Ende
bleibt festzustellen, dass der AR seine Zustimmung zur Darlehensgewährung für ein Projekt gibt, das in keiner wie auch immer gearteten Weise den selbst auferlegten Kriterien entspricht. Sich selbst ad absurdum zu führen scheint vornehmste Aufgabe des Gremius zu sein. Es zäumt mutig das Pfred von hinten auf. Es gibt die Zustimmung zu Darlehen an eine Gesellschaften, die noch gar nicht existent ist. Es setzt neue Maßstäbe, das Gremium. . Da ist Camilla Kölls wie auch immer geartete Befangenheit sekundär. Bei der Unbefangenheit, mit der freihändig gegen das eigene, sich gerade erst auferlegte Regelwerk verstoßen wird, wer will da noch von von Befangeheit sprechen.
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