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Pilot trifft an Franzeskon-Unglück keine Schuld

Staatsanwaltschaft kann Handlungsweise des Knaus-Piloten nachvollziehen.

Flottenbetreiber Roy Knaus kann aufatmen. Die Ermittlungen gegen seinen Piloten in Bezug auf das Flugunglück mit Franz Franzeskon wurden eingestellt. Foto: Expa/Groder
Eingestellt hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen einen Piloten der Roy Knaus-Flotte „Heli Austria“, der bei einem Rettungseinsatz im Großvenedigergebiet, am 29. April, am Hubschrauber ein Seil ausklinkte, an dem drei Bergretter hingen. Die Folgen dieser Aktion waren fatal: Alpinpolizist Franz Franzeskon verunglückte dabei tödlich, während die beiden Bergretter aus Prägraten zum Teil sehr schwer verletzt wurden. Wie der ORF berichtet, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung damit, dass der Pilot aufgrund einer plötzlich auftretenden Nebelwand keine Sicht mehr zur Gletscheroberfläche gehabt habe. Dadurch, und wegen heftiger Windböen, sei ein kontrolliertes Fliegen kaum mehr möglich gewesen. Da jederzeit die Gefahr eines Absturzes drohte, könne die Staatsanwaltschaft nachvollziehen, dass der Pilot diese Entscheidung getroffen habe. Daher könne man ihm keine Fahrlässigkeit anlasten, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.

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