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Land beschließt Fahrplan für „Flugrettung neu“

Auch Flugrettungsübungen im Nationalpark Hohe Tauern werden wieder zum Thema.

Bis zum 31. Dezember 2015 gilt die bestehende Tarif- und Abrechnungsvereinbarung des Landes Tirol für die Flugrettung in medizinischen Notfällen sowie bei Verkehrs- und sonstigen Unfällen. Bis Mitte des Jahres 2015 sollen sämtliche Grundlagen für die geplante Ausschreibung der Flugrettung in Tirol auf dem Tisch liegen. Nach Salzburg und der Steiermark ist Tirol damit das dritte Bundesland, das den luftgebundenen Rettungsdienst ausschreibt. „Die Tiroler Landesregierung hat einen Fahrplan für die Neuordnung des luftgebundenen öffentlichen Rettungsdienstes in Tirol beschlossen“, erläuterte Landesrat Bernhard Tilg. Ziel dieses Stufenplans ist es, eine tragfähige Basis für die Ausschreibung der Flugrettung und die langfristige Versorgung von Einheimischen und Gästen zu erarbeiten. In einem ersten Schritt werde der Bedarf an Notarzthubschraubern in den einzelnen Versorgungsregionen geschätzt. Auf Basis der Bedarfsschätzung wird eine Empfehlung für eine nachfrageorientierte Standortstruktur ausgearbeitet. Derzeit gibt es in Tirol neun ganzjährige und sechs saisonal genehmigte Hubschrauber-Stützpunkte. In Osttirol gibt es derzeit zwei Hubschrauber-Stützpunkte – einen davon betreibt der ÖAMTC mit dem "Christophorus 7" in Nikolsdorf, den anderen Roy Knaus mit dem "Martin 4" in Matrei in Osttirol. Bereits 2012 gab es im Flugrettungswesen in Osttirol heftige Turbulenzen, damals kündigte der Salzburger Flugunternehmer einen zweiten Stützpunkt samt Hangar und Tankstelle in der Iseltaler Marktgemeinde an. Darauf hagelte es heftige Kritik seitens des ÖAMTC. Ein weiteres umstrittenes Thema sind Flugrettungsübungen im Nationalpark Hohe Tauern. Der VP-Landtagsabgeordnete Martin Mayerl kündigte bei der Jahreshauptversammlung der Osttiroler Bergrettung an, einen Landtagsantrag einzubringen, um Flugrettungsübungen im Nationalpark Hohe Tauern zu ermöglichen. Der Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser zeigte sich daraufhin in einer Aussendung erfreut, denn "es gehe nur um das Üben und nicht um das permanente Befliegen des Schutzgebietes".

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