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Föger an Schett: Novelle auch wirklich lesen ..

"Koalieren statt kollabieren" sei das Gebot der Stunde im Tourismus.

Dolomitenstadt.at berichtete über die Aktuelle Stunde heute, Donnerstag, 13. November, im Tiroler Landtag und über die scharfe Kritik von Josef Schett an der vorgelegten Novelle zum Tiroler Tourismusgesetz. Auf Schetts Vorwürfe reagierte sozusagen postwendend Tirols oberster Tourismusbeamter, Gerhard Föger. Der Leiter der Tourismusabteilung des Landes schreibt uns: "Sobald eine Partei in Regierungsverantwortung steht, hat sie das Landes- vor das Parteiinteresse zu stellen. Im Fall des Tourismusgesetzes sind daher die Bestimmungen nicht partei-ideologisch zu überfrachten, sondern es ist ein Weg zum Wohle der touristischen Organisationen und damit zum gesamten Wirtschaftsstandort Tirol zu beschreiten. Auch wenn’s der polternden Opposition weh tut. Das Augenmerk muss sich also zuallererst den Erfordernissen der Praxis widmen, sonst leidet das bewährte System, wird mit tourismusfernen Regelungen bedrängt und droht zu verbürokratisieren. Das Gebot der Stunde lautet für die Regierung demzufolge vereinfacht: koalieren statt kollabieren! Bei der aktuellen Gesetzesnovelle wurde in diesem Sinne jenes Maß gewahrt, welches einen konstruktiven Vollzug gewährleistet. Im übrigen helfen auch Fehlinterpretationen nicht weiter. Hier empfiehlt es sich dringend, die Novelle auch wirklich zu lesen und deren Inhalt mental zu verarbeiten. Von einer „Abschaffung der Orts- bzw. Regionalausschüsse“ kann keine Rede sein, das Unterhalten von unterstützenden Kräften in den Orten bzw. Regionen bleibt dem TVB-Aufsichtsrat unbenommen. Dass „eine elitäre Schicht“ über die Vergabe von Tourismusgeldern etc. bestimmt, ist ebenfalls nicht zutreffend – im Aufsichtsrat besteht nach wie vor die Parität der Mitglieder aller drei Stimmgruppen. Erstaunlich, wenn derartige Aussagen ausgerechnet von einem Vorstandsmitglied aus der Stimmgruppe III kommen, die doch angeblich „klein gehalten“ werden soll und demzufolge Schlüsselpositionen nicht besetzen kann …".
Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung des Landes
Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung des Landes. Foto: Brunner Images
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

11 Postings

mentos
vor 9 Jahren

@ Marcus G. Kiniger

Mich stört ihre Argumentation, dass Sie aus der Stimmgruppe III immer die pauschalierten Kleinunternehmer – mit den € 90.000,- an Pflichtbeitragszahlungen – herausstellen.

siehe auch: https://www.dolomitenstadt.at/2014/11/15/tourismusgesetz-wer-zahlt-schafft-an/

Immerhin sind es einige hunderte Firmen aus selbiger Stimmgruppe, die zusammen auch 1,6 Millionen Euro an Zahlungen zu leisten haben!!!

Vielen Kleinunternehmen wird der TVB ohnehin egal sein ... aber es gibt auch welche, die gemessen an Ihrem Umsatz (durch die jeweilige Einreihung der Berufsgruppen) einen ordentlichen hohen Beitrag berappen müssen ... die lassen sich halt nicht so einfach das Maul verbieten!!!

 
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mischmaschin
vor 9 Jahren

@Föger: Daß der Entwurf aus seiner Feder stammt war nicht zu überlesen - vielleicht sollte sich der hohe Beamte etwas mehr um die Anliegen aller, als um das Maß kümmern, welches einen konstruktiven Vollzug gewährleisten soll - Ein Verband der Verbände ist nämlich genau das, was keiner braucht!!! Erstaunlich, wenn derartige Aussagen von einem Beamten kommen, der im Gespräch ständig kolaboriert und dann vor der Landesregierung kollabiert... Schöne Grüße ins Landhaus

 
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mischmaschin
vor 9 Jahren

Dann möchte ich bitte aus der Zwangsmitgliedschaft entlassen werden und keine Pflichtbeiträge mehr bezahlen. Außerdem muß dann auch die Ungerechtigkeit der Ortstaxeeinhebung im selben Sinne ausgeglichen werden - bei den unwichtigen Beitragszahlern der Gr. III sind das nämlich schon mal 8% des Umsatzes, bei Hüttenvermietern gar 20% aus! Wieviel zahlen da die aus der Stimmgr. I nochmal?

@Kiniger: Bitte das gesamte Themenumfeld betrachten! Dann erscheint die Forderung von Schett & Co auch nicht mehr widersprüchlich! Was ist falsch daran, wenn die großen Pflichtbeitragszahler über "ihren" Promillesatz entscheiden und die Ortstaxezahler über "ihre" Ortstaxe???

Über die Verteilung der AR-Sitze können wir trefflich streiten - wenn die nicht durch wenige bestimmt würde, dann hätte sich vielleicht an der TVB-Führung schon mal was geändert - das wäre gut für alle!

 
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Marcus G. Kiniger
vor 9 Jahren

@ genaugenommen:

Karlis Aufstellung ist vereinfacht ausgedrückt zutreffend, wenn auch die Pflichtbeitragssumme z.B. in Osttirol 2013 eine Höhe von € 4,86 Millionen erreicht hat.

240 Mitglieder aus den Stimmgruppen I & II steuern 2/3 dieser Pflichtbeiträge bei. also € 3,2 Millionen.

2.000 Mitglieder, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, tragen in Summe € 90.000 in Form von Pauschalen, die gesetzlich festgelegt sind (in Osttirol als Ortsgruppe B zwischen € 38,-- und € 46,-- pro Mitgliedschaft), zu den Pflichtbeitragsaufkommen bei. Das sind 1,85% des Gesamtaufkommens der Pflichtbeiträge. Anders ausgedrückt, im Sinne des Promillesatzes: 18,5 Promille der Pflichtbeiträge.

Der TVBO verfügt über 3.792 Mitglieder, die aus 3 Stimmgruppen Vertreter in den Aufsichtsrat wählen. Im Aufsichtsrat selbst gilt das Prinzip eine Stimme pro Aufsichtsratsmitglied. Aus dem Aufsichtsichtsrat wird der Vorstand gewählt. Idealerweise stammen von den drei gesetzlich vorgesehenen Vorständen je einer aus je einer Stimmgruppe. Im Vorstand gilt ebenfalls, eine Stimme pro Mitglied.

Die unterschiedliche Stimmgewichtung spielt bei den von Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Vollversammlung eine Rolle.

Neben der Wahl des Aufsichtsrates hat die Vollversammlung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats zu befinden, die Höhe des Promillesatzes der Pflichtbeiträge (in Osttirol 14 Promille) festzulegen, der Landesregierung eine Empfehlung hinsichtlich der Höhe der Aufenthaltsabgabe zu geben und über die Beteiligung des Verbandes an erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen zu befinden. Auch kann sie über die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats befinden.

 
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genaugenommen
vor 9 Jahren

>Karli wenn das so ist, dann müsste es in jeder Stimmgruppe Vorwahlen geben, jede stimmgruppe entsendenet gleich viel "abgeordnete" mit je dem gleiche stimmrecht - ?

 
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Karli
vor 9 Jahren

Nehmen wir an der TVB Osttirol hat 3330 Mitglieder die insgesamt 2,4 Mio € Pflichtbeiträge einbezahlen. Das dürfte der Realität Nahe kommen. Ein Drittel davon d.s.800.000 entfällt auf die Mitglieder der 3 Stimmgruppen. Das bedeutet das die 30 Mitglieder der Stimmgruppe 1 € 800.000 zahlen,die 300 der Stimmgruppe 2 gleichfalls und die 3000 der 3.Stimmgruppe ebenso. Ein Mitglied der Stimmgruppe 1 zahlt dann durchschnittlich 26.666,-€, eines der 2.zahlt 2.666.- und eines der 3. zahlt im Jahr 266,- €. Natūrlich gibt es an den Stimmgruppenrändern Abgrenzungsprobleme aber im Durchschnitt stimmts. Und jetzt soll der der der 266,- einbezahlt über die Verteilung der Gelder gleich viel Mitbestimmen ( und darum gehts im wesentlichen bei den Tourismusverbänden, sie haben sonst nicht die mit einer Gemeinde,einem Land oder dem Bund vergleichbare Kompetenzen ) wie der der 26.000,- zahlt.Oder etwa der praktische Arzt hätte im Tourismusverband gleiches Mitbestimmungsrecht wie der Liftbetreiber und Hotelier Schultz. Das wäre gleichheitswidrig. In jeder Gesellschaft,jeder Wohnanlage hat der mit mehr Anteilen auch ein damit einhergehendes höheres Stimmrecht. Aber "demokratiepolitisch bedenklich" klingt halt gut und in unserer von der Umverteilungsdiskussion geprägten Zeit wūrden wir gerne das Geld verteilen das die anderen bezahlen.

 
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defregger
vor 9 Jahren

Hier ist dringend der Gleichbehandlungsgrundsatz einzufordern!

Dies wäre ein Quantensprung für die Demokratie, im schönen Tiroler Land!

Herzlichst ihr df

 
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Franz Brugger
vor 9 Jahren

Herr Föger scheint mehr ein Parteipolitiker, oder bestenfalls getreuer Diener seines Herrn Platter zu sein, denn ein Jurist, der sich dem Vollzug von bestehenden Gesetzen im Sinne der Bevölkerung widmet. Ich darf nur an seinen Schlangenkurs wegen damaliger Überschuldung des TVBO, wegen seines Verbotes für weitere Beteilgung an Infrastrukturmassnahmen für den TVBO - was nach kurzer Zeit gekippt wurde, aber vor allem wegen seiner Passivität bei der Abstimmung über Erhöhung der Nächtigungsabgabe für Finanzierung der LB erinnern.

Und die Großen beißen einander nicht, weder dem Herrn Switak noch seinen Gönnern ist etwas passiert.

 
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genaugenommen
vor 9 Jahren

Wahlrecht hin Wahlrecht her. Wenn diejenige die den direkten Kontakt mit dem Gast haben ihre Arbeit nicht gut machen, dann haben alle anderen: Banken, Handwerker, Händler ec. Überhaupt nichts vom Tourismus, deshalb sollten diese auch das höchste Stimmrecht haben. Denn diese wissen am besten was der Gast will und was er nicht will. Und wer kommt dem Gast sehr nahe – ja das sind die Vermieter. Aber diese Beamten müssen ja die Nase überall drinnen haben. Bitte mental wirken lassen.

 
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spitzeFeder
vor 9 Jahren

Den Kommentar von Iseline sollte sich der oberste Tourismusbeamte auch gut durchlesen und anschließend wenigstens versuchen, den Inhalt mental zu verarbeiten.

 
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iseline
vor 9 Jahren

Es ist schon bemerkenswert, wenn der oberste Tourismusbeamte zur Verteidigung des Zensuswahlrechtes ausrücken muss. Denn es ist und bleibt ein mittelalterliches Wahlrecht, das den großen Unternehmen in die Hände spielt und sie mit zusätzlicher Macht ausstattet. Wenn man alleine bedenkt, wie z. B. der Privatunternehmer H. Schultz von der Allgemeinheit, mithilfe des Landes, über 15 Mio. Euro an Förderungen erhalten hat, ist er auch weiterhin mit einem besonders wertvolles Stimmrecht bedacht. Für die Infrastruktur darf die Allgemeinheit aufkommen, mitreden ist aber weniger erwünscht. Sonst müssten in den Tourismusverbänden ja anteilsmäßig wesentlich mehr Vertreter von Klein-, und Mittelbetrieben vertreten sein.

Ein normales Wahlrecht, indem jede Stimme gleich viel zählt, dürfte wohl auch nicht zur Überbürokratisierung beitragen, wer glaubt denn so etwas?

 
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