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Allergeninformation für kleine Beherbergungsbetriebe

Tourismusabteilung bietet Infomappe und Lehrvideo an.

Die Umsetzung der neuen am 13. Dezember 2014 in Kraft tretenden Allergeninformationsverordnung wirft nicht zuletzt bei den Tausenden heimischen Privatzimmer- und FerienwohnungsvermieterInnen Fragen auf: Es herrscht noch Verunsicherung über die Handhabung der Bestimmungen. Die Tourismusabteilung des Landes stellt deshalb ab sofort umfangreiche Informationen auf der Landeshomepage zur Verfügung.
Was muss der gast wissen, bevor er sich das Frühstücksbrot schmecken lässt? Foto: Ramona Waldner
Was muss der Gast wissen, bevor er sich das Frühstücksbrot schmecken lässt? Foto: Ramona Waldner
Übersichtlich und mehrsprachig können die in der Verordnung erfassten Allergieauslöser und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen im Web abgerufen werden. Außerdem wird ein mit Küchenmeister Hans Haller produziertes Lehrvideo angeboten. Eine Mustermappe für die praktische Handhabung bei Frühstücksbuffets wurde ebenso erarbeitet: Diese Unterlage kann vom einzelnen Betrieb ohne großen Aufwand auf das eigene Angebot adaptiert werden. Die Tiroler Tourismusverbände wurden bereits in Kenntnis gesetzt und kommunizieren diese Informationen den Beherbergungsbetrieben. Gerhard Föger, Leiter der Landesabteilung Tourismus, ist überzeugt, dass diese Initiative das geeignete Mittel ist, den kleinen VermieterInnen die aktuellen Sorgen rund um das Thema Allergeninformationsverordnung zu nehmen: „Mit diesen Tipps sind die Unternehmen auf der sicheren Seite!“ Link zur Infoseite der Tiroler Tourismusabteilung.

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