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Waldbrandverordnung wieder aufgehoben

Die BH Lienz hebt die Waldbrandverordnung für den Bezirk wieder auf – "die Niederschläge der vergangenen Woche und in letzten Tagen haben den Bestand und den Walboden so weit durchnässt, dass die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr gegeben ist", heißt es in einer Pressemeldung. Trotzdem wird noch einmal auf strikte Beschränkungen im Forstgesetz hingewiesen, was das Feuerentzünden im Wald angeht: Demnach sind nur die Grundeigentümer oder von diesen beauftragte Personen dazu berechtigt, ein Feuer im Wald oder im Gefährdungsbereich des Waldes zu unterhalten. Dabei ist mit größter Vorsicht vorzugehen, das Feuer muss beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen sorgfältig gelöscht werden.

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