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Rechtsstreit: Neue Darlehen für Matrei in Aussicht

Der Verwaltungsgerichtshof hob eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes auf.

Einen Etappensieg im Dauerstreit mit der Bezirksverwaltungsbehörde verbucht der Matreier Bürgermeister Andreas Köll. Wie mehrfach berichtet, verweigerte die BH Lienz als Aufsichtsbehörde der Gemeinde Matrei die Aufnahme weiterer Kanalbau-Darlehen in der Höhe von 900.000 Euro mit dem Hinweis, dass eine gesicherte Finanzierung „infolge der prekären Finanzsituation der Gemeinde nicht gewährleistet ist, weshalb die beabsichtigte Kreditfinanzierung eine ungesicherte und spekulative Finanzierung darstellt."

Matrei berief gegen diese Entscheidung und blitzte zunächst beim Landesverwaltungsgericht in Innsbruck ab. Allerdings ließ dieses Gericht eine Revision zu und die Marktgemeinde, vertreten durch deren Hausanwalt Gernot Gasser, ging zum Bundesverwaltungsgericht in Wien. Der Weg zahlte sich offenbar aus.

Der streitbare Matreier Bürgermeister Andreas Köll kämpft weiter um die Möglichkeit, zusätzliche Darlehen für die Gemeinde aufzunehmen. Foto: Expa/Groder

Der VwGH bestätigte die Rechtsansicht des Matreier Bürgermeisters, wonach die Finanzlage allein nicht ausreiche, um die wirtschaftliche Situation einer Gemeinde zu beurteilen. Im Detail (und in Juristendeutsch) klingt das so: „Wenngleich die Annahme einer (äußerst) prekären Finanzsituation der Revisionswerberin durch das Verwaltungsgericht fallbezogen nicht zu beanstanden ist und einer eingeschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtbeurteilung auch zulässigerweise entsprechend hohes Gewicht eingeräumt werden kann, behaftet die Aufsichtsbehörde bzw. das Verwaltungsgericht die Versagung einer Genehmigung dennoch mit Rechtswidrigkeit, wenn – wie hier – eine Auseinandersetzung mit den übrigen … erforderlichen Kriterien … unterbleibt.“

Die, zugegeben laienhafte, Übersetzung der Redaktion: Die "äußerst prekäre" Finanzlage ist zwar zu berücksichtigen, aber es zählen eben auch andere Kriterien, wenn es um die Aufnahme und Rückzahlung von Darlehen geht. Angeführt wird die Aussicht auf Förderung der geplanten Kanalprojekte durch den Bund, die Andreas Köll immer wieder ins Treffen führt. Außerdem fragt sich der Verwaltungsgerichtshof, ob mangels Geld nicht eine wichtige Pflichtaufgabe der Gemeinde, nämlich die Abwasserentsorgung, gefährdet sein könnte. Also hob der VwGH das Erkenntnis der Innsbrucker Verwaltungsrichter „wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ auf.

Wie geht es für Matrei jetzt weiter? Christoph Pfurtscheller, Präsident des Tiroler Landesverwaltungsgerichts erklärt das Prozedere. „Der VwGH hat unsere Entscheidung aufgehoben, das braucht man nicht schönreden. Auch wenn die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage der Marktgemeinde nicht in Frage gestellt wurde. Die Beschwerde der Gemeinde ist aber wieder offen und es ist – in Bindung an die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes – neuerlich zu entscheiden.“

Das werde „so rasch wie möglich“ geschehen und unter „Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung.“ Mit diesem Hinweis spielt Pfurtscheller auf eine Medienaussendung des Matreier Bürgermeisters am 17. Juli an, der ein Schreiben von Landesrat Johannes Tratter beilag. Tratter sagt Andreas Köll in diesem Brief ganz offiziell 50.000 Euro an Bedarfszuweisungen für Wegebau und 600.000 Euro an finanzieller Unterstützung für den Kanalbau im Innergschlöss zu. Deshalb müsse man nicht mehr 900.000 Euro an Darlehen aufnehmen, argumentiert Köll, sondern nur – in zwei Tranchen – 300.000 Euro. Für eine Genehmigung ist das eine veränderte Ausgangslage.

In Kölls Aussendung fehlt auch nicht der Hinweis, dass Matrei aktuell 32,3 Millionen Euro an Gesamtverpflichtungen habe, gegenüber 38 Millionen im Jahr 2012. Ob auch die Girokonten in dieser Rechnung inkludiert sind, lässt die Aussendung offen.

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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19 Postings

Unholder0815
vor 7 Jahren

Wieviel auch immer der Matreier Bürgermeister von den Medien mit Dreck beworfen wird, es nützt alles nichts, der Mann Weis was er tut! Und das ist gut! In Zeiten wie diesen , würden wir viele mit solchen WERTEN brauchen. Ja sager ,und Mitläufer haben wir genug. wer glaubt diesen Medien noch??????

 
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    Vlad Tepes
    vor 7 Jahren

    Du sagst es, Unholder! Wir brauchen einen starken Führer in solchen Zeiten! Der Lügenpresse kann man kein Wort glauben, da glaub ma lieber unseren starken unbescholtenen Politikern wie dem Köll Anda, der wirds schon richten!

     
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    ungereimp
    vor 7 Jahren

    ... mit einem hast du Recht unholden - Jasager und Mitläufer hat ER genug, und nur deshalb wird man wiedergewählt! und darum konnte man Jahrzehnte lang machen was man will, und jetzt füttert man Rechtsanwälte nur um Sachen durchzudrücken die sonst kein Problem wären... und wer zahlts? Gut dass es Medien gibt, die nicht nach einer Pfeife tanzen!

     
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      Stick
      vor 7 Jahren

      @ungereimp: Rechtsanwälte müssen gefüttert werden, weil es eine kleine Gruppe an Menschen in Matrei gibt, die dafür sorgen, dass Dinge, die eigentlich kein Problem wären, eben zu einem gemacht werden...Anpatzen der eigenen Gemeinde kostet halt auch Geld!!! und wer zahlts?

       
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      blubla
      vor 7 Jahren

      @stick anpatzen tun rein jene die seit 20 Jahren die Gemeinde führen .. und dann andere dir Schuld geben? Solche leute wie du haben nie gelernt Recht und Unrecht zu unterscheiden oder sind einfach zu blöd oder befangen.. alle anderen durchschauen schon was er macht! Traurig nur dass viele meinen von ihm abhängig zu sein, deshalb und alleine deshalb regiert er noch

       
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      vor 7 Jahren

      @blubla: Mein Kommentar hat dich wohl sehr getroffen!Dich scheint wohl am meisten von allen zu stören, dass sich Matrei gegen eine von einem Höchstgericht festgestellte, grob rechtswidrige Behandlung durch die BH Lienz durchgesetzt hat! Sonst würdest du dich nicht so oft melden. Bist wohl ein politischer Mitbewerber des dich anscheinend so störenden Siegers in diesem Rechtsstreit? Eines musst du mir aber erklären: Wie können in einer Osttiroler Gemeinde fast 58% der Wählerinnen oder fast 1800 Bürgerinnen abhängig von einem einzigen Menschen sein? ..sind dann die restlichen 42% abhängig von dir?

       
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VirgentalerIn
vor 7 Jahren

Teil 1)

So so, Matrei bekommt vor dem Höchstgericht Verwaltungsgerichtshof in Wien Recht, nachdem man eine der flächenmäßig größten und daher auch aufgabenintensivsten Gemeinden unseres Landes in den letzten Jahren nicht gerade mit Samthandschuhen angefasst hat.

Was war denn das in den beiden vergangenen Sommern noch für ein medialer und politischer Wirbel? Erstaunlicherweise unmittelbar nach dem Natura 2000-Widerstand der Iseltaler Gemeinden im Jahre 2015, waren plötzlich Girokontenüberziehungen zur Zwischenfinanzierung für regionale Schulprojekte, Güterwege, Kanalbauten oder Wildbach- und Lawinenverbauungen, also Pflichtaufgaben einer Gemeinde von rund 2,2 Millionen Euro ein Riesenproblem, was noch 2012 in einem Ausmaß von bis zu 5,2 Millionen von den Aufsichtsbehörden gar nicht so dramatisch gesehen worden ist: Plötzlich wurde die „Betrachtungsweise“ geändert, der Matreier Bürgermeister nicht nur aus der Opposition heraus bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, 2016 mit der Auflösung des erst kurz zuvor wieder neu gewählten Gemeinderates gedroht und wurden sogar - im ursprünglichen Gesamtfinanzierungsplan bereits vereinbarte Kanaldarlehen - von der BH Lienz nicht mehr genehmigt, deren Rückzahlung mehr als zur Gänze durch Annuitätenzuschüsse des Bundes gesichert waren!

Dies führte zu einem, weder wirtschaftlich sinnvollen und zweckmäßigen, noch sparsamen Baustopp der dringend notwendigen Abwasserentsorgung im Matreier Tauerntal, das gerade 2013 von einem verheerenden Felssturz an der Felbertauernstrasse so schwer getroffen worden war. Die „Sonderbehandlung“ der Gemeinde Matrei gipfelte sodann im Versuch, den demokratisch legitimierten Gemeinderat und direkt gewählten Bürgermeister einer autonomen Gemeinde, mit einer unzumutbaren Einladungsfrist von nicht einmal drei Arbeitstagen am Beginn der Sommerurlaubszeit in die Bezirkshauptmannschaft Lienz zu „zitieren“, obwohl zu einer derartigen „Gemeinderatssitzung zur Beseitigung möglicher Missstände“ nach der Tiroler Gemeindeordnung nur der Bürgermeister selbst einladen dürfte: Die Organe der Aufsichtsbehörden dürften daran mit beratender Stimme teilnehmen, aber nicht den Vorsitz führen...

Im Jahre 2016 erhielt Matrei sodann über Vorschlag der Aufsichtsbehörde - obwohl es der Gemeinde finanziell angeblich so schlecht ging - gerade einmal knapp 95.000 Euro an Bedarfszuweisungen, wie aus einer Anfragebeantwortung im Tiroler Landtag hervorging, obwohl man in mehreren Jahrzehnten zuvor stets an die 600.000 bis 800.000 Euro erhalten hatte, also in etwa jenen Betrag, der der Gemeinde vorher alljährlich von ihren eigenen Abgabenertragsanteilen abgezogen wird. Mit annähernd dem Betrag vergangener Jahre, der Matrei wohl auch nach allen objektiven Kriterien zugestanden wäre, hätten die letzten Kontoüberziehungen schon lange abgedeckt werden können!

Und wie sieht die Situation jetzt aus? Nachdem der erkennende Richter am Landesverwaltungsgericht Tirol eine ordentliche Revision gegenüber (seiner Bestätigung) der Versagung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die BH Lienz für die Kanaldarlehen zugelassen hat, weil es in derartigen Fragen noch keine höchstgerichtliche Judikatur gab, hat der Verwaltungsgerichtshof in Wien „zu Recht erkannt“ : Zukünftig haben die Aufsichtsbehörden bei der möglichen Genehmigung (oder Versagung) von Darlehensaufnahmen nicht nur die aktuelle Finanzsituation einer Gemeinde zu beurteilen, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, also auch deren Vermögen, deren gesetzliche Pflichtaufgaben - gemessen an deren Größe und Leistungsfähigkeit - zu berücksichtigen, also in etwa jenen Gesetzestext zu beachten, wie er z.B. in der Tiroler Gemeindeordnung enthalten ist.

Dies wird auch durch die neue Drei-Komponentenrechnung ab 2019, also neue Bilanzierungs- und Rechnungsbestimmungen leichter fallen. Zudem müssen alle Darlehensaufnahmen auch vom Gesichtspunkt ihrer jeweiligen Bedeckungsmöglichkeit beurteilt werden, also z.B. durch Förderungen des Bundes, des Landes oder durch laufende Gebühreneinnahmen, z.B. im Kanalbereich. Die Qualität des Rechtsstaates hat sich aber auch in der Staatsanwaltschaft Innsbruck gezeigt, mit deren Einstellung zweier Ermittlungen (aufgrund einer anonymen und einer „offiziellen“ Anzeige) gegen den Matreier Bürgermeister: Dieser wurde nicht nur voll rehabilitiert, sondern hat die StA Innsbruck zumindest in der Frage des unwahren Vorwurfes einer angeblich „Bilanz-fälschenden, doppelten Verbuchung ein und desselben TIWAG- Beitrages“, von einem „möglicherweise bestehenden Missverständnis der Aufsichtsbehörde“ gesprochen...

 
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    blubla
    vor 7 Jahren

    Soso ein Virger Matreier Gemeinderstsmitglied

     
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      Nudlsuppe
      vor 7 Jahren

      ???Wer wäre das dann? Etwa gar die Regina Köll von der Matreier Oposition? Die wird ja irgendwann nach Virgen ziehen in ihr neu gebautes Haus. Und ich kann mir vorstellen, dass viele Matreier einen tiefen Schnaufer machen, wenn die Wirtin von der "Landn" nicht mehr in Matrei den Hauptwohnsitz und somit im Matreier Gemeinderat auch nichts mehr zu suchen hat. Aber vielleicht mischt sie ja dann in Virgen auf???

       
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VirgentalerIn
vor 7 Jahren

Teil 2)

Und was hat sich sonst finanziell und politisch getan? Die Gemeinde Matrei hat in den letzten drei Jahren jeweils fast 2,2 Millionen Euro ihrer Gesamtverpflichtungen zurückbezahlt und liegt ihr Schuldenstand jetzt aktuell bei knapp unter 20 Millionen Euro, darunter ein Großteil an Kanal- und Wasserversorgungsdarlehen, welche bekanntlich gut gefördert und weitestgehend durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind.

Politisch haben sich offensichtlich schon vor diesem richtungsweisendem Erkenntnis des Höchstgerichtes Landeshauptmann Günther Platter und Gemeindereferent Johannes Tratter eingeschalten und durch die Gewährung zweier Sonderbedarfszuweisungen für 2017 und 2018 in Gesamthöhe von rund 1,3 Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Gemeinde ihre Kläranlagen im Matreier Tauern- und Gschlösstal jetzt doch noch rechtzeitig, also ohne Förderverluste und mögliche Haftungsfolgen fertigstellen kann.

Ein Großteil der so hart „erkämpften“ Darlehen muss daher gar nicht mehr aufgenommen werden!

Und, ach ja: Der Matreier Bürgermeister wurde 2016 mit großer Mehrheit und mehr Stimmenanteilen wie 2010 - zwischenzeitlich bereits zum fünften Male - wiedergewählt und auch die Bürgermeisterliste konnte erneut die absolute Mehrheit erzielen und Stimmen dazugewinnen...

 
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    klf2015
    vor 7 Jahren

    Meine Einschätzung zu Teil 1 und 2: bla bla bla bla, bla bla, bla bla bla!

     
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      blubla
      vor 7 Jahren

      Du hast die obligatorischen 22 die wie immer nicht zustimmen

       
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Justizia
vor 7 Jahren

Sehr geehrter Herr Dr. Pirkner!

Es bleibt Ihnen medienrechtlich und politisch unbenommen, einen durchschlagenden Erfolg der Marktgemeinde Matrei in Osttirol – der jetzt alle aufsichtsbehördlichen Entscheidungen in Tirol für alle 278 Gemeinden in Bezug auf die gesetzliche Vorgangsweise bei der Genehmigung oder Versagung von Darlehensaufnahmen beeinflussen wird – so tendenziös darzustellen, wie Sie das wieder einmal getan haben.

Was aber medienrechtlich nicht geht, ist eine höchstgerichtliche Entscheidung des „Verwaltungsgerichtshofes“ als eine Instanzenentscheidung zu bezeichnen, was bei einem „Bundesverwaltungsgericht“ ja der Fall wäre.

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis selbst auch überhaupt nicht mit der Finanzlage der Marktgemeinde Matrei in Osttirol beschäftigt, weshalb Ihre nicht einmal „laienhafte Übersetzung“ unzulässig ist: „Aus Sicht der Oberstrichter“ ist dies nachweislich nicht erfolgt und Ihre Schlussfolgerung daher unrichtig!

Um umgehende Korrektur dieser beiden, nicht richtigen „Feststellungen“ Ihrerseits, muss daher mit Nachdruck ersucht werden.

Die Höchstrichter haben nur mitgeteilt, dass sie diesen Teil der Beurteilung „durch das Verwaltungsgericht“ nicht beanstanden (können). Was bleibt ist die Tatsache, dass sowohl die BH Lienz, als auch das Landesverwaltungsgericht Tirol „rechtswidrig“ entschieden haben und daher nichts zu beschönigen ist, wie dies offensichtlich auch der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes kommentiert hat.

Für die, auch auf dolomitenstadt.at des Öfteren zu Unrecht kritisierte Rechtsansicht des Bürgermeisters der Marktgemeinde Matrei in Osttirol und deren Rechtsanwalt Dr. Gernot Gasser aus Lienz, ist dies jedenfalls ein großer juristischer Erfolg!

 
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    klf2015
    vor 7 Jahren

    Sehr geehrte Frau Justizia, ich gratuliere!

     
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blubla
vor 7 Jahren

Wiedermal wird man als Bürger einfach nur verarscht.. egal .. ich kauf mir jetzt die GEMEINDE um 38 Millionen und vermiete sie dann dem Land Tirol um 200 Millionen für 30 Jahre :-)

 
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Senf
vor 7 Jahren

ja ja, die gerichtshöfe in wien entscheiden doch objektiver, geht es nach dem kommentar von köll in der heutigen presse " ... Auf den Rechtsstaat in Österreich, insbesondere auf die Höchstgerichte in Wien, könne man sich verlassen, das hat man schon bei den Agrargemeinschaften gemerkt“, merkt er (Köll) an. interessante auffassung eines gelernten juristen. aber immerhin hat er es zustande gebracht, dass die jetzt so dringend erforderliche kläreinrichtung (Käserei) beim matreier tauernhaus für die matreier um 2/3 billiger wird. vorausgesetzt, die juristen bleiben bei ihren honorarforderungen human.

 
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    miraculix
    vor 7 Jahren

    In dem Artikel vom 12. Juli über die Käserei beim Matreier Tauernhaus war doch von einer Pflanzenkläranlage die Rede - braucht die Käserei jetzt auch noch einen einen Kanalanschluss zusätzlich? https://www.dolomitenstadt.at/2017/07/12/almsennerei-verarbeitet-taeglich-3000-liter-milch/ Danke für die Aufklärung!

     
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      Wundawuzzi
      vor 7 Jahren

      Ja, die Häuslabwässer müssen in die neue Kläranlage, sollte sie je einmal gebaut werden!

       
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      Senf
      vor 7 Jahren

      Ja, um die Abwässer des Matreier Tauernhauses, der geplanten öffentlichen WC-Anlagen, der umliegenden, als Freizeitwohnsitze genutzte Almhütten (auch Schildalm), der Käserei und Einrichtungen der FAG zeitgemäss zu entsorgen, denn auch dort sind die Übergangsfristen längst überschritten.

       
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