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Bei dem Seilbahnunglück im März 2017 in Prägraten gab es einen Schwerverletzten. Foto: Brunner Images

Bei dem Seilbahnunglück im März 2017 in Prägraten gab es einen Schwerverletzten. Foto: Brunner Images

Seilbahnunfall im März: Drei Osttiroler werden angeklagt

Vorwurf: Grob fahrlässige Körperverletzung. Bei Schuldspruch drohen Haftstrafen.

Ein spektakulärer Absturz einer Materialseilbahn in Prägraten sorgte am 9. März dieses Jahres auch deshalb für Aufsehen, weil die nachfolgende Rettungsaktion nur unter schwierigsten Bedingungen abzuwickeln war. Für zwei Seilbahn-Verantwortliche und einen Bergführer hat der Vorfall ein gerichtliches Nachspiel, wie der ORF-Tirol berichtet. Die Seilbahn zur Essener-Rostocker Hütte ist nicht für den Personentransport zugelassen. Dennoch ließen die Verantwortlichen vier Personen auffahren, wobei das zulässige Gesamtgewicht überschritten wurde. Außerdem herrschte Lawinengefahr. Der Druck einer Staublawine war laut ORF dann dafür verantwortlich, dass die Gondel aus der Führung des Tragseils sprang und die Kabine zunächst nach unten sank. Ein Mann und eine Frau sprangen dabei ab. Zwei Männer schafften den Sprung aus der Seilbahn nicht und wurden durch die Spannung des Zugseils mit der Kabine wieder nach oben geschleudert. Fazit: ein Schwerverletzter, zwei leicht Verletzte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten grobe Fahrlässigkeit vor. Bei einem Schuldspruch könnten im schlimmsten Fall sogar Haftstrafen drohen.

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