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Landtagswahl: Eintragungsfrist für „Auslandsosttiroler“

Am 25. Februar 2018 wird ein neuer Tiroler Landtag gewählt. „Auslands-OsttirolerInnen“ können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland bei ihrer seinerzeitigen Heimatgemeinde (das ist die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol) gestellt haben bzw. stellen.

Wer eine solche Eintragung noch nicht veranlasst hat, sollte diesen Antrag vor Auflegung der Wählerverzeichnisse am 18. Dezember nachholen. Von 18. Dezember bis 22. Dezember liegen die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl in den Gemeinden zur öffentlichen Einsicht auf.

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