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Die Eckpunkte des neuen Tiroler „Wohnpakets“

So will die schwarz-grüne Landesregierung die Wohnkosten im Bundesland senken.

Die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket zur Senkung der Wohnkosten im Bundesland beschlossen. Darin enthalten sind unter anderem Veränderungen bei Raumordnung und Grundverkehr wie eine Freizeitwohnsitzabgabe an Gemeinden, eine Befristung von Baulandwidmungen auf zehn Jahre und verpflichtende Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau in den Kommunen. Auch den Spekulationen mit Immobilien sagt Schwarz-Grün den Kampf an, würden diese doch in manchen Landesteilen zu explodierenden Preisen führen. "Es wurde eine große Reform mit klaren Zeitplänen beschlossen. Wir haben an 39 Stellschrauben gedreht", zeigte sich Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) bei einer Pressekonferenz nach der zweitägigen Klausur seiner Regierungsmannschaft in Innsbruck sichtlich erfreut über das Werk. Diese Reform kratze nicht nur an der Oberfläche, sondern gehe "ganz tief hinein in die Struktur, es kommt zu echten Veränderungen bei Raumordnung und Grundverkehr". "Damit werden auch bisherige Tabus gebrochen", so Platter. Ein Großteil der Maßnahmen soll noch im ersten Halbjahr vom Landtag beschlossen werden, der Rest im Herbst. Inhaber von Freizeitwohnsitzen sollen künftig neben der Fremdenverkehrsabgabe auch eine Freizeitwohnsitzabgabe an die Gemeinden entrichten. Mehrere Millionen Euro würde das für die Kommunen bedeuten, so die Koalitionäre. Die Höhe der Abgabe soll sich an der Wohnnutzfläche und dem Verkehrswert orientieren. Ein Herzstück der Reform sind die Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Gemeinden sind künftig verpflichtet, Mindestanteile vorzusehen. Was nach einem etwaigen Verstreichen der Frist für die Baulandneuwidmungen passiert, war vorerst unklar. Geprüft werde, ob nach Verstreichen dieser Frist der Gemeinderat die Folgewidmung festzulegen hat, oder eine Rückwidmung in Freiland möglich ist. Der für Raumordnung zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) betonte, dass man in punkto Vorbehaltsflächen klarerweise auf die Gemeindestruktur werde Rücksicht nehmen müssen. Tratter zeigte sich geradezu euphorisch, was die Reform angehe: "Das ist die mit Abstand größte Novelle zum Thema Wohnen in den vergangenen 25 Jahren". "Der Schwerpunkt liegt auf dem objektgeförderten Wohnbau", stellte der Landesrat klar. Neben den Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau soll es künftig eine zweite Widmungskategorie geben: die "Sonderfläche Chaletdörfer". Hier werde künftig unter anderem besonders auf den Flächenverbrauch geachtet. Auch im Bereich des Grundverkehrs hat sich Schwarz-Grün einiges zum Ziel gesetzt. "Jene, die hier wohnen und arbeiten, sollen den Vorzug haben", meinte der für diesen Bereich verantwortliche Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Derjenige soll künftig beim Erwerb von bebauten oder unbebauten Baugrundstücken den Vorrang haben. Das im landwirtschaftlichen Grundverkehr bereits etablierte "Interessentenmodell" soll auch im Baulandgrundverkehr angewendet werden. Zu einem angemessenen Preis hätten dann Wohnungssuchende, gemeinnützige Bauträger und Gemeinden ein Vorkaufsrecht. Im sogenannten "grünen Grundverkehr" für landwirtschaftliche Grundstücke ist überdies die Wiedereinführung der Selbstbewirtschaftungspflicht vorgesehen. Die Landesregierung sah die Pläne jedenfalls im Einklang mit europäischem Recht und verwies auf eine entsprechend eingeholte europarechtliche Expertise. Indes legt die Regierung auch Handelsbetrieben Verpflichtungen auf. Solche mit mehr als 300 Quadratmetern Verkaufsfläche sind nach den Plänen verpflichtet, Hoch- oder Tiefgaragen zu bauen. Auch dadurch soll dem Flächenverbrauch Einhalt geboten werden. "Die Beschlüsse weisen sehr viel Fleisch auf. Wir trauen uns über einiges drüber - etwa mit der Freizeitwohnsitzabgabe", erklärte Grünen-LHStv. Ingrid Felipe zufrieden. Und verwies noch auf einen weiteren, bei der Klausur gefassten Beschluss: Ein "Impulspaket Soziales", mit dem man in den kommenden fünf Jahren zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

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