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Toni Mattle: „Grobe Fahrlässigkeit gehört bestraft.“

Der VP-Landtagsabgeordnete fordert Geldstrafen für fahrlässige Wintersportler. Wir fragen unsere Leser.

„Das Verhalten mancher Wintersportler ist einfach unfassbar. Wer in der jetzigen Schneesituation alle Hinweise missachtet und trotz zigfacher Warnungen in abgesperrte Bereiche einfährt, der gehört wegen grober Fahrlässigkeit angeklagt und entsprechend bestraft. Mit seinem Verhalten gefährdet er nämlich nicht nur sein eigenes Leben, sondern auch das seiner Retter“, so der Galtürer Bürgermeister und Landtagsvizepräsident Toni Mattle nach dem Fall eines dänischen Snowboarders in Westendorf, der trotz Lawinenwarnstufe 4 die gesicherte Piste verlassen und im freien Gelände dann einen Notruf abgesetzt hat.
Trotz Lawinenwarnung wagen sich immer wieder unvorsichtige Wintersportler in gefährliches Gelände. Foto: Expa/Groder
Mattle, der auch stellvertretender Leiter der Tiroler Bergrettung ist, fordert, dass in solch groben Fällen der Fahrlässigkeit über die Weiterverrechnung der Rettungskosten hinaus auch Geldstrafen verhängt werden können. „Auch deshalb, weil vor allem bei ausländischen Gästen nach deren Abreise die Kosten für den Rettungseinsatz vielfach nicht mehr einbringbar sind“, wie Mattle erklärt. „Die Tiroler Bergretter sind ehrenamtlich im Einsatz und helfen wo sie können. Aber wer sich über alle Warnungen hinwegsetzt, Hinweisschilder missachtet und unsere Einsatzkräfte damit in Gefahr bringt, für den habe ich kein Verständnis mehr. Das muss endlich auch spürbare finanzielle Konsequenzen haben“, so Toni Mattle abschließend. Und was meinen unsere Leserinnen und Leser?
Umfrage
Sollten Wintersportler, die sich grob fahrlässig verhalten, eine Geldstrafe zahlen müssen?
Ja. 802 Stimmen / 96%
Nein. 36 Stimmen / 4%

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Däne in Tirol aus alpiner Notlage geborgen

13 Postings

Kapatieme
vor 5 Jahren

​Kilian1990 Willst du damit sagen das wir gerne bei LWST 4 Leichtsinnige Schifahrer ausgraben dann zusätzlich noch um die Bergekosten streiten oder wie darf man deine wertfreien Aussagen verstehen ? Wärs besser wenn man sie ausapern lässt ?

 
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Kilian1990
vor 5 Jahren

Ich bin auch gegen Strafen. Sehr lobenswert, dass sich so viele bei der Bergrettung freiwillig engagieren. Es ist aber freiwillig. Niemand wird gezwungen. Und ich weiß von einigen Freunden, dass sie sehr gerne bei der Bergrettung dabei sind. Wegen der Ausbildung, der Kameradschaft usw. Und dass sie manchmal oder öfters von zu Hause "wegmüssen", ist so manchem Bergretter gar nicht so unangenehm 😀😀.

 
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    steuerzahler
    vor 5 Jahren

    Häng dir ein Taferl um: Bitte liegenlassen, brauche keine Retter.

     
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Kurgan
vor 5 Jahren

An ALLE Skitourengeher die jetzt noch fordern, dass man bei Lawinenwarnstufe 4, nach all dem Wind und Schneefall im Norden, noch selber entscheiden kann, denen sei gesagt: NIEMAND kann entscheiden wie sicher ein Hang ist. Ich bin dieser Fehleinschätzung selbst schon einmal unterlegen, hatte aber Glück.

Eine Spitzenausrüstung und einladende Hänge machen nicht automatisch zum Profi. Aber wahrscheinlich würden die "Forderer einer solchen Entscheidung" wohl auch auf der Autobahn joggen gehen, wenn's nicht verboten wäre.

 
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Kapatieme
vor 5 Jahren

Wenn jemand eine wegen Lawinengefahr gesperrte Strasse befährt dann wird er mit bis zu 726,- Euro bestraft. Heute im Radio ! ich weiß nicht wie grob fahrlässig das ist aber es wird geahndet! Welche schöne Skitour willst du denn bei Stufe 4 noch machen? Du mußt im flachen Gelände bleiben und gewöhnlich liegt bei 4 auch ganz tiefer frischer Schnee. Da wirds mit Wedeln nichts werden. Dazu kommt noch das man Windrichtungen eingewehte Mulden usw. berücksichtigen muß. Man könnte ganz entspannt und gefahrlos über geöffnete Pisten aufsteigen und hätte auch ein schönes Skierlebnis. Der Winter dauert ja bekanntlich noch einige Monate. Das Große Problem ist nähmlich das man die Gefahr einer Lawine nicht sieht , riecht oder spürt ! Wenn du es merkt dann ist es zu spät dann stehst du mitten drin! Kein Retter hat grosse Lust sich für leichtsinnige Wintersportler in Gefahr zu begeben. Wir haben Angehörige zu Hause die wir gerne wiedersehen möchten. Ausserdem sind Lawineneinsätze wegen der vielen Todbergungen sehr belastend. ​Klettern kann man mit diesem Leichtsinn sicher nicht vergleichen. Egal welcher Grad. Etwas anders siehts bei den beliebten Kletterparks aus. Da lässt man jeden Beginner in die schwersten Klettersteige einsteigen was schon sehr fahrlässig scheint.

 
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Kapatieme
vor 5 Jahren

Ich bin selbst Bergretter. Die Regeln sind ganz einfach zu verstehen. Wenn wegen Lawinengefahr gewarnt wird den gesicherten Schiraum zu verlassen und der / die Verursacher es trotzdem tut und damit einen gefährlichen Einzatz heraufbeschwört dann hat er grob fahrlässig gehandelt und gehört richtig bestraft. Natürlich auch die Bergekosten ! In Italien droht so jemand sogar eine Haftstrafe wenn er die Öffentliche Sicherheit gefährdert.

 
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    Ostiroler
    vor 5 Jahren

    ...wer entscheidet dann ob grob fahrlässig oder nicht - so wie dieses Jahr das ist sicher eine Ausnahme, aber wollen wir generell ein Verbot von Skitouren bei LWST 4? Laut Stop or Go würde das lediglich verzicht auf 30° oder mehr und noch einige Zusatzvorkehrungen wie betrachtung des Gebietes usw. bei der Tourenplanung bedeuten... natürlich bedeutet das starke Einschränkungen bei der Tourenplanung, aber soll deshalb jede Tour bei Stufe 4 grob Fahrlässig sein? - In Situationen wie diesen kann man das relativ leicht über die Presse kommunizieren - dann ist eben in einem eingegrenzten Bereich absolutes Verbot von Aktivitäten im freien Skiraum und eine Missachtung dann auch strafbar -glaube damit kann jeder vernünftige Mensch leben. Wie ist es dann bei Stufe 3 - eine Stufe die es oft den großteil des Winters gibt - wahrscheinlich auch die Stufe mit den meisten Unfällen? Ist man dann auch grob fahrlässig wenn etwas passiert obwohl man sich an die gängigen Regeln gehalten hat? Glaube es gehört mehr dazu als generell von Strafen usw. zu reden. Viele Leute schimpfen eben gern wenn sie von Lawinenunfällen hören, ohne die wirklichen Details zu kennen oder sich mit der Materie Lawinenkunde beschäftigt zu haben. Das Thema ist sehr komplex und kann meiner Meinung nach nicht mit einer einzigen Aussage von grob fahrlässigem Verhalten abgehandelt werden. Wie geht es dann weiter - wird dann zukünftig jede Gipfelbesteigung übder den 4. Grad hinaus als grob Fahrlässig bezeichnet wenn etwas passiert, oder muss man davor eine Prüfung ablegen? Wo bleibt die Eigenverantwortung?

     
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      Kurgan
      vor 5 Jahren

      Dir ist aber schon bewusst, dass es bei Stufe 3 deshalb mehr Unfälle gibt, weil diese ja aufgrund der Selbsteinschätzung von den meisten als "ja, geht ja grade noch" begangen wird.

      Bei 1 und 2 passiert kaum was und bei 4 gehen eh nur noch jene, für die ich jetzt die zutreffende Bezeichnung nicht äußern möchte. Ergo passiert bei 3 am meisten.

       
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Bergziege
vor 5 Jahren

Ich finde auch, dass es allerhöchste Zeit ist, für Menschen, die nicht wissen, wo es Grenzen im alpinen Bereich gibt, Strafen zu verhängen. Leider scheinen immer mehr Menschen zu glauben, dass sie unsterblich sind und dass es genügt, "lawinensicher" ausgerüstet zu sein. Dass sie durch Missachtung von Schildern und Warnstufen eventuelle Rettungseinsätze auslösen und andere Menschen dabei in Lebensgefahr bringen ist für mich mehr als genug Grund, Strafen zu verhängen! Sitzt jemand alkoholisiert hinter dem Steuer, wird er ebenso bestraft! Auch ihm kann der Airbag helfen, aber den, durch den dadurch verursachten Unfall, verunglückten Familienvater nicht! Verantwortungsloses Verhalten muss Strafen zur Folge haben....anders verstehen es solche Personen nicht!

 
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le corbusier
vor 5 Jahren

Das klingt in der akuten Situation natürlich sehr einleuchtend, aber langfristig genügt das Statement gerade einmal den Anforderungen einer Stammtisch Diskussion nach dem 4. Bier. Was bedeutet die Fahrlässigkeit im (Berg-)Sportbereich genau? Wer darf wann wo wieweit gehen? Und wer stellt die Regeln dazu auf?

 
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    chiller336
    vor 5 Jahren

    die frage stellt sich gar nicht .... dazu gibt es nur eine antwort: kein bergretter ist verpflichtet, sich für diese idioten in gefahr zu begeben, wenn für die retter lebensgefahr besteht

     
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    Bergziege
    vor 5 Jahren

    ...die Natur stellt die Regeln auf. Wenn man den Fachleuten dann auch noch keinen Glauben schenken will, dann ist am Verstand desjenigen zu zweifeln.

     
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steuerzahler
vor 5 Jahren

Mein großer Respekt gilt den Einsatzkräften, die sich oft im Grenzbereich bewegen um einen in Not geratenen Menschen zu retten. Wenn sich jemand bewusst in Gefahr begibt, kann das ruhig bestraft werden. Im Straßenverkehr gibt es ja auch kein Pardon.

Auf einer meiner Reisen habe ich neben den Warnhinweisen die Kostenaufstellung für die Rettung lesen können.

Wenn man damit einige Leichtsinnige zum Nachdenken bringt, hat es sich schon ausgezahlt.

 
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