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VfGH-Klage gegen SV-Reform von Tiroler AK und GKK

Einbuße von 178 Mio Euro allein bei der Tiroler Gebietskrankenkasse befürchtet.

Gegen die Sozialversicherungsreform mit der Zusammenlegung der neun Gebietskrankenkassen zur "Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) wird eine weitere Verfassungsklage eingebracht. In Tirol haben am Freitag Arbeiterkammer und Gebietskrankenkasse einen entsprechenden Beschluss gefasst. AK-Präsident Erwin Zangerl (VP) und der TGKK-Obmann Werner Salzburger kündigten in der Tiroler Tageszeitung an, dass die Klage in den nächsten Tagen beim VfGH eingebracht wird. Sie begründen dies damit, dass die TGKK durch "die Zerschlagung und Zentralisierung" allein auf 178 Millionen Euro verzichten müsse. Zugleich verliere die TGKK die Leistungssicherungsrücklage in Höhe von 94 Mio. Euro. Weitere Gründe für die Klage sind die Verschiebung der Beitragsprüfung zu den Finanzbehörden sowie die Parität zwischen Dienstgebern und -nehmern in den neuen Gremien der Gesundheitskasse. Zuvor hatten bereits der Seniorenrat und der Obmann der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, Albert Maringer, Klagen beim VfGH fix angekündigt. Etliche andere Organisationen prüfen ebenfalls den Gang zum Höchstgericht.

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