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Nach Einsatz in Assling: Italiener will Bergrettung klagen

Trotz Wirbelbruch Abtransport verweigert. Bergrettung beharrt auf Bezahlung von 660 Euro.

Ein 40-jähriger Italiener, der sich vergangenen September im Wildpark Assling in Osttirol bei einem Sturz verletzt hatte, will nun die Einsatzkosten der Bergrettung von rund 660 Euro nicht bezahlen. Der Mann hatte den Abtransport durch die Retter verweigert, droht jetzt aber mit einer Schadenersatzklage wegen der "missglückten Rettung", berichtete die Tiroler "Kronen-Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Der Süditaliener hatte am 3. September den Wildpark besucht. Als er dort ein Foto seines Kindes machen wollte, drohte es über eine kleine Böschung zu stürzen. Beim Versuch zu helfen fiel der 40-Jährige allerdings selbst hinunter und klagte anschließend über starke Rückenschmerzen. Während der Anfahrt der Bergretter habe es dann sogar geheißen, dass der Italiener das Bewusstsein verlieren würde, woraufhin der Notarzthubschrauber alarmiert wurde, berichtete Thomas Zimmermann, Leiter der Bergrettungsortsstelle Lienz.
Thomas Zimmermann, Leiter der Bergrettungsortsstelle Lienz, kann den Einsatz des Hubschraubers erklären. Foto: Brunner Images
Als die Bergretter am Unfallort eintrafen, verweigerte der Mann jedoch jede Hilfe und lehnte den Abtransport durch die Bergrettung bzw. den Notarzthubschrauber ab. Er hatte laut "Kronen Zeitung" in der Zwischenzeit in Eigenregie ein Schmerzmittel eingenommen. Für den Einsatz wurden dem Mann 663,74 Euro in Rechnung gestellt. Später im Krankenhaus wurde bei dem 40-Jährigen ein Wirbelbruch diagnostiziert. Ende April erhielt die Landesleitung der Bergrettung Tirol schließlich ein Schreiben des Italieners. Die Rechnung sei gegenstandslos, weil die Einsatzkräfte dem Patienten keine angemessene Behandlung angeboten und ihn nicht ins Spital transportiert hätten, hieß es darin. Sollten die Kosten nicht erlassen werden, werde Klage eingebracht und entsprechender Schadenersatz für die "missglückte Rettung" gefordert, so das Schreiben weiter. Seitens der Bergrettung werde man den Betrag jedoch weiter einfordern, sagte Landesleiter Hermann Spiegel der "Kronen Zeitung". Bereits vor rund einem Monat sorgte ein ähnlicher Fall in Tirol für Aufsehen. Zwei Schneeschuhwanderer aus Deutschland kündigten ebenfalls an, die Kosten für ihre Rettung nicht zu bezahlen und drohten mit Klage. Die Männer entschlossen sich dann aber doch dazu, die Rechnung zu begleichen.

7 Postings

frin
vor 5 Jahren

Der Artikel gibt kaum etwas her, daher darf man sich auch eine andere Sicht erlauben?

Der Mann fiel, hatte Schmerzen und eventuell Herumstehende lösen die Rettungskette aus, obwohl der Gefallene das nicht verlangt und gewollt hat.

Auch als die Einsatzkräfte da waren, hat er jegliche Hilfe verweigert - vielleicht auch im Hinterkopf der Gedanke der möglichen Kosten da unterversichert.

Obwohl der Mann keine Hilfe wollte und diese auch verweigerte muss er bezahlen.

Dahingehend stellt sich mir jetzt auch die Frage was im Falle eines z.B. kleinen Wanderunfalls wäre? Ich verletze mich beim Wandern, ist aber halb so schlimm und würde deshalb selbst nie die Rettung rufen. Eine zufällig vorbeikommende Gruppe bemerkt das und einer davon löst sofort ohne Nachfrage die Kette aus. Muss ich dann bezahlen, weil z.B. aus Übervorsicht auch noch der Hubschrauber geschickt wurde?

 
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    chiller336
    vor 5 Jahren

    nun in diesem fall droht der italiener mit klage wegen quasi unterlassener hilfeleistung .... da er wohl selber davon abgesehen hat, ärztliche und sonstige hilfe in anspruch zu nehmen und sich lieber mit privaten schmerzmitteln behandelte. ich denke mir, dass sich jener herr nach dem befund des wirbelbruches den spieß umdrehen will .... auf jeden fall find ichs eine frechheit

     
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    Christof
    vor 5 Jahren

    Die Rettung (in diesem Fall Bergrettung) wurde vom Personal des Wildparks auf Ersuchen der Frau angefordert, die beim Eintreffen der Rettungskräfte sichtlich nervös, besorgt und beunruhigt war! Da sich in der Anfahrt der Zustand laut Telefonat verschlechterte, wurde der Hubschrauber nachalarmiert - auch deshalb, weil dieser einen Arzt und anderes Equipment an Bord hat!

    Beim Eintreffen dann eine wild gestikulierende Frau, die sich um Mann und Kinder sorgt!

    Vielleicht sollte ich unserer Landesleitung (die verrechnet übrigens die Einsätze) den Tip geben, dass sie anstatt unserer Dienste einen Dolmetscher in Rechnung stellen soll?! Denn ohne unsere Bergretterin (Italienisch-Professorin) hätte niemand erfahren, dass er bereits Medikamente eingenommen hat, wo das nächste Krankenhaus ist, keine Hilfe möchte und auch niemand sonst wäre in der Lage gewesen, seine immer noch besorgte Frau zu beruhigen!!!

    Vielleicht sind diese zwei aktuellen Fälle Grund genug, über eine generelle Versicherung seitens des Tourismus nachzudenken!

    Kurtaxe erhöhen und damit einen Beitrag an die Versicherungen leisten, die in solchen Fällen zahlen, wenn jemand nicht selbst versichert ist?🤔

    Ps: Noch ein kleiner Denkanstoss - wie groß wäre der Aufschrei, wenn wir nicht ausgerückt wären und es dem italienischen Patient (noch) weiter gefehlt hätte??? Bekämen wir dann eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung???

     
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      steuerzahler
      vor 5 Jahren

      Ganz meine Meinung, die obligatorische Versicherung sollte mit geringen Aufschlägen auf Kurtaxen, Liftkarten, usw. finanzierbar sein. Diese Versicherung bemüht sich dann ohnehin auf dem Regressweg, die Kosten zu verlagern. Auch das Schweizer Modell mit Versicherungsnachweis oder Kreditkarte vor dem Einsatz ist überlegenswert. Auf keinen Fall sollten Rettungskräfte mit irgendwelchen haarsträubenden Klagen belastet werden. Hier wären auch die Gerichte gefordert. Solche nachträglich umkonstruierte Klagen müssen sehr kritisch beurteilt werden.

       
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schnuffi
vor 5 Jahren

Ich hoffe das das Hubschrauberunternehmen auch eine Rechnung stellt. Die dürfte dann ganz andere Dimensionen erreichen..... In der Schweiz muss man zuerst die Kreditkarte zücken bevor etwas gemacht wird. Da erübrigen sich solche Dinge ganz automatisch.....

 
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red_mit
vor 5 Jahren

Die Bergrettung finanziert sich selbt, leistet uneigennützig Hilfe in Situationen, in denen sich die Mitglieder selbst in Gefahr bringen und dann so etwas...unvorstellbar

 
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Mariazell
vor 5 Jahren

Unmögliches Verhalten vo den Gästen in diesem Fall finde ich ich hoffe noch das es zur keiner Klage kommt den die Gäste würden diese Klage nicht gewinnen glaube ich.

 
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