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Mildere Strafe für Obstbauer nach Bienensterben

Giftige Spritzmittel: Vier Monate bedingte Haft und 5.600 Euro Geldstrafe.

Das Oberlandesgericht Graz hat die Strafe für einen Kärntner Obstbauern, der 2017 durch falschen Einsatz von Pestiziden ein Bienensterben verursacht hatte, herabgesetzt. Laut einer Aussendung des Anwalts der geschädigten Imker, Ernst Brandl, setzte das Gericht als letzte Instanz die Strafe nun auf vier Monate bedingte Haft und 5.600 Euro Geldstrafe fest. Der 47-Jährige hatte seine Obstbäume entgegen den Bestimmungen während der Blüte mit einem für Bienen gefährlichen Mittel gespritzt. Ein massives Bienensterben war die Folge. Am Landesgericht Klagenfurt wurde er im September vergangenen Jahres wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon vier Monate unbedingt. Der Obstbauer war nicht geständig, er bekämpfte das Urteil. Die Grazer Richter bestätigten den Schadenersatz für zwei geschädigte Imker in Höhe von rund 20.000 Euro.

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