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Kuh-Urteil von OLG Innsbruck nur teilweise bestätigt

Das Oberlandesgericht geht von einer „Mitschuld des Opfers“ aus.

Das erstinstanzliche Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Tiroler Pinnistal im Jahr 2014 ist im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nur teilweise bestätigt worden. Dies erklärte Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des OLG, am Dienstag. Das OLG sieht demnach nicht die volle Schuld beim Landwirt, sondern geht von einer Mitschuld des Opfers aus. Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar das Urteil im Zivilprozess. Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

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