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Klagenfurt kritisiert Entwurf für Raumordnungsgesetz

Bürgermeisterin stört Vorgabe, dass es künftig nur einen Stadt- oder Ortskern geben soll.

Herbe Kritik haben am Mittwoch Verantwortliche der Stadt Klagenfurt am geplanten, neuen Raumordnungsgesetz geübt. Wie Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ) sagte, sei der Entwurf, der bis Donnerstag zur Begutachtung vorliegt, nicht beschlussfähig: "Es sind weitere Gespräche erforderlich, und zwar unter Einbeziehung aller Beteiligten und Interessensvertretungen." Der Entwurf sei grundsätzlich positiv, weil es eines seiner wichtigsten Ziele sei, die Zersiedelung zu stoppen und Orts- und Stadtkerne zu stärken, betonte Mathiaschitz. Aber: "Man kann nicht alle Gemeinden, egal welcher Größe, über einen Kamm scheren." So sehe das geplante Gesetz Dinge vor, die für kleine Landgemeinden ebenso gelten würden, wie für die mehr als 100.000 Einwohner zählende Landeshauptstadt.
Man könne nicht Gemeinden jeder Größe über einen Kamm scheren, meint die Klagenfurter Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz (SPÖ). Foto: APA
Größtes Problem im neuen Gesetz sei, dass es pro Kommune nur mehr einen Stadt- oder Ortskern geben dürfe. Für diesen gelten spezielle Regeln, etwa bei der Ansiedelung von Geschäften, sagte Robert Piechl, der Leiter der Klagenfurter Stadtplanung. So will der Gesetzgeber verhindern, dass an den Ortsrändern Geschäfte entstehen, während die Ortskerne aussterben. "Und das gilt für eine kleine Gemeinde ebenso wie für Klagenfurt." Das Problem in der Landeshauptstadt sei, dass diese sehr viele Subzentren hätte: "Der Stadtteil Viktring zum Beispiel hat 9.000 Einwohner, also fast gleich viel wie die Bezirkshauptstädte Völkermarkt, Hermagor oder Feldkirchen", so Piechl. Mit dem neuen Gesetz verliere man viel Handlungsspielraum: "Wenn zum Beispiel ein Lebensmittel-Versorger in so einem Stadtteil seinen Standort ändern will, kann er das nicht mehr machen." Einen "massiven Eingriff in das Eigentumsrecht" ortet Stadtrat Markus Geiger (ÖVP) bei einem weiteren Punkt: Dabei können Grundstücke, die nicht innerhalb einer gewissen Zeit bebaut werden, wieder rückgewidmet werden. "Wenn die Bauflächenbilanz einen Überhang ausweist, bekommt eine Gemeinde eine Neuwidmung nur, wenn an anderer Stelle zurückgewidmet wird", erklärte Piechl dazu. Auch hier solle - was Klagenfurt angeht - die Betrachtung nicht über das gesamte Stadtgebiet, sondern über einzelne Siedlungsbereiche durchgeführt werden. Kritisiert wurden auch die Fristen, innerhalb derer die Bebauungspläne geändert werden müssten. Wie Mathiaschitz sagte, habe sie von dem zuständigen Landesrat, Daniel Fellner (SPÖ), bereits die Zusage für ein Gespräch zum neuen Raumordnungskonzept: "Ich bin überzeugt davon, dass dabei schon viel ausgeräumt werden kann." Von der Stadt Klagenfurt wird es ebenso eine Stellungnahme geben, wie von anderen Kärntner Städten und vom Städtebund. Dass das Gesetz wie geplant mit Anfang 2020 in Kraft tritt, hält Geiger indes für unwahrscheinlich: "Meiner Meinung nach ist das nicht machbar." Die Materie sei nämlich äußerst kompliziert: "Wenn man an einer Schraube dreht, hat das schon wieder Auswirkungen auf einen anderen Punkt."

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