Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören
Diese Herrschaften wachen darüber, dass der Souverän auch souverän bleibt. Foto: APA

Diese Herrschaften wachen darüber, dass der Souverän auch souverän bleibt. Foto: APA

Höchstgericht verhindert staatliche Totalüberwachung

Der VfGH kippt große Teile des türkis-blauen „Sicherheitspakets“ inklusive „Bundestrojaner“.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mehrere zentrale Elemente des 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung verabschiedeten „Sicherheitspakets“ als verfassungswidrig aufgehoben. Betroffen ist der „Bundestrojaner“ sowie die automatische Auswertung von Video- und Section-Control-Daten über Autofahrer, gab Vizepräsident Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt. Nicht nur die verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch Installation eines Programms auf einem Computersystem ist gemäß dem Spruch nicht erlaubt. Auch die Ermächtigung, zur Installation dieses „Trojaners“ in Räume einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden, wurde aufgehoben. Die vertrauliche Nutzung von Computersystemen und digitalen Nachrichtendiensten sei „wesentlicher Bestandteil des Rechts auf Achtung des Privatlebens“ gemäß der europäischen Menschenrechtskonvention, argumentierten die Höchstrichter. Hier einzugreifen wäre „nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz entsprechend gewichtiger Rechtsgüter“ zulässig. Dem „Bundestrojaner“ komme im Hinblick auf die Art und den Umfang der Überwachung „eine besondere – den anderen Überwachungsmaßnahmen der Strafprozessordnung nicht gleichzuhaltende – Intensität zu“. Wer hier Einblick ins Handy oder den Computer bekommt, kann Rückschlüsse „auf die persönlichen Vorlieben, Neigungen, Orientierung und Gesinnung sowie Lebensführung des Nutzers“ ziehen, kritisiert der VfGH. Er sieht einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, weil nicht gewährleistet sei, dass die Überwachungsmaßnahme nur dann erfolge, wenn sie zur Verfolgung und Aufklärung von hinreichend schwerwiegenden Straftaten diene. Auch sei der Schutz der Privatsphäre nicht hinreichend sichergestellt, weil – verkürzt gesprochen – der Schutz durch den Rechtsschutzbeauftragten der Justiz zahnlos sei. Zum angefochtenen Eindringen zwecks Installation des „Bundestrojaners“ hält der VfGH fest, dass hier ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Hausrechts vorliegt. Vorgesehen waren nämlich Hausdurchsuchungen, ohne dass der Betroffene davon Kenntnis erlangt. Dies widerspricht aber dem Hausrechtsgesetz 1862, wonach Betroffene innerhalb der nächsten 24 Stunden zu informieren sind – womit die heimliche Installation der Schnüffelsoftware aber sinnlos wäre. Bei der verdeckten Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern sieht der VfGH einen gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens; dies auch, weil dies schon bei der „leichtesten Vermögenskriminalität“ schlagend würde. Bei der Section Control verwies der VfGH auf seine eigene Entscheidung zur erforderlichen strengen Zweckbindung der Daten aus dem Jahr 2007. Auch hier sah er Eingriffe in den Datenschutz und das Privatleben. „Von der Datenübermittlung sind Personen betroffen, unabhängig davon, ob diese ein Verhalten gesetzt haben, das Anlass zur Übermittlung der personenbezogenen Daten an die Sicherheitsbehörden gegeben hat“, so die Kritik des VfGH. SPÖ und NEOS, die die Überwachungsmaßnahmen angefochten hatten, bejubelten den Spruch der Höchstrichter. „Das ist ein großer Erfolg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Österreich und schützt unsere freie Gesellschaft“, meinte SP-Chefin Pamela Rendi-Wagner. NEOS-Vizeklubchef Niki Scherak sprach von einem „fulminanten Sieg für die Freiheit“. Ex-FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, der das Paket betrieben hatte, sprach hingegen von einem „Feiertag für die organisierte Großkriminalität und den terroristischen Extremismus“ und einem „schlechten Tag für die Sicherheit der Österreicher“. Die stellvertretende Klubobfrau der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic, freute sich hingegen, dass der VfGH den „Überwachungsfantasien“ von Ex-Innenminister Kickl „einen Riegel vorgeschoben“ hat.

8 Postings

HussaHussaTrollolo
vor 4 Jahren

Ein Hoch auf Ibiza!

 
1
2
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Kiew
vor 4 Jahren

Da kann man nur sagen: Gott sei Dank. Es gibt halt doch noch eine Instanz für Gerechtigkeit.

 
1
3
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
heli52
vor 4 Jahren

Es sind nur 2 Teile aufgehoben worden und die mit etwas fadenschinigen Begründungen: Anscheinend entspricht es nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn Daten von Autos aus der Sektion Controll aufgezeichnet werden, weil "man kann annehmen, dass die Mehrheit der Autofahrer keine Verbrechen plant" (so die Expertin in der ZiB 2). Dahingegen ist es rechtmäßig, dass etwa in U-Bahnstationen Videoaufzeichnungen gemacht und gespeichert werden dürfen. Außerdem darf der Telefon- und SMS-Verkehr aufgezeichnet und ausgewertet werden. Der What's App Verkehr - wie in der neuen Verordnung vorgesehen - wiederum nicht! Kein Wunder, dass überwachte mögliche Straftäter sagen: "Reden wir auf What's App weiter!" Verstehe das, wer kann - ich nicht ....

 
5
2
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Lurch112
vor 4 Jahren

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin).

 
1
9
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Anna Maria Kerber
vor 4 Jahren

SPÖ und NEOS ist für ihre Anfechtung beim VfGH wirklich sehr zu danken. Denn hätte man Türkis und die FPÖ gelassen, hätten sie die Massenüberwachung einfach über Grundrechte und den Datenschutz gestellt. Umweltrechte schienen der letzten Regierung auch nicht wichtig, denn gegen das geplante Standortentwicklungsgesetz gibt es inzwischen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren, ebenso wie gegen die gestaffelte Familienindexierung. Gut, dass es hier Kontrollinstanzen und die Opposition gibt, sonst wäre es um die Demokratie schlecht bestellt.

 
2
14
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Nickname
vor 4 Jahren

Gibts eigentlich irgendein Gesetz der Türkis-Blauen Regierung das vor dem VFGH gehalten hat?

 
4
10
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    wolfgangwien
    vor 4 Jahren

    Ja, da wird nur eine traurige Bilanz übrigbleiben.

     
    3
    3
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Domenik Ebner
vor 4 Jahren

Einschüchtern der Presse, Überwachung der Bürger, Skandale im Geheimdienst.

Wir zeigen auf Ungarn, China - die Richtung haben wir ebenfalls bereits eingeschlagen.

Ein großer Erfolg ist nun die Aufhebung - auf Antrag von NEOS und SPÖ - des "Sicherheitspaketes" von Türkis-Blau! 💪

 
3
11
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren