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Tirol schottet sich gegen Nicht-Tiroler ab

Menschen ohne Wohnsitz oder Arbeitsplatz müssen „unverzüglich“ das Bundesland verlassen.

Die Ausgangsbeschränkungen wegen des Coronavirus in Tirol hat auch drastische Folgen für österreichische Staatsbürger, die nicht Tiroler bzw. Tirolerinnen sind. Sie müssen das Bundesland "unverzüglich" verlassen, wenn sie nicht über einen Haupt- oder Nebenwohnsitz samt gewöhnlichem Aufenthalt in Tirol verfügen oder dort einer bestimmten beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies geht aus den der APA vorliegenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften (Verordnung der BH Lienz) hervor. Zudem ist auch nur jenen österreichischen Bürgern die Einreise zu gestatten, bei denen die genannten Voraussetzungen hinsichtlich des Wohnsitzes und der beruflichen Tätigkeit vorliegen. Neben dem Haupt- oder Nebenwohnsitz ist in beiden Fällen auch der gewöhnliche Aufenthalt in Tirol vonnöten. Die erforderlichen Tätigkeiten betreffen wiederum jene "zur Aufrechterhaltung von kritischer Infrastruktur" oder die der Versorgungssicherheit dienen, wie es in der Verordnung hieß. Dieselben Vorschriften gelten natürlich auch für ausländische Staatsbürger. Die Maßnahmen in Tirol zur Eindämmung des Coronavirus wurden indes stündlich zahlreicher: Sonntagfrüh wurde der grenzüberschreitende Zug- und Busverkehr nach Deutschland eingestellt. Damit gibt es keinen Zugverkehr zwischen Innsbruck Hauptbahnhof und München Hauptbahnhof mehr. Die Regionalzüge enden in Mittenwald, zwischen Innsbruck und Scharnitz bleibt so die Verbindung aufrecht, hieß es in einer Aussendung. Die Züge aus Garmisch-Partenkirchen in Richtung Reutte enden in Griesen, hier gibt es somit ebenfalls keine direkte Verbindung nach Deutschland. Die Züge aus Kempten in Richtung Reutte enden in Pfronten-Steinach. Zwischen Vils und Ehrwald und Reutte und Innsbruck wurde ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Landeshauptmannstellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) teilte darüber hinaus mit, dass die Öffi-Angebote laufend adaptiert werden. "Aus diesem Grund darf ich alle, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten weiterhin auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind bitten, sich laufend über die Online-Dienste des Verkehrsverbund Tirols und der ÖBB zu erkundigen". Man halte zwar den öffentlichen Verkehr aufrecht, die Nutzung solle aber auf ein Minimum reduziert werden, appellierte Felipe. Neben den Einschränkungen im öffentlichen Verkehr wird auch die Verwaltung in Tirol eingeschränkt. Wie das Land Sonntagmittag mitteilte, bleiben die Amtsgebäude bis 10. April geschlossen. Im Landhaus selbst wird verstärkt auf Heimarbeit gesetzt und ein minimierter Betrieb im Haus eingeführt. "Die telefonische Erreichbarkeit der Dienststellen bleibt gewährleistet - dringliche Anfragen werden auch weiterhin abgewickelt", versicherte Landesamtsdirektor Herbert Forster.

7 Postings

Rosen
vor 4 Jahren

"Tirol schottet sich von Nicht-Tirol ab" ..... warum kommen täglich südtiroler Arbeitskräfte in die Firmen des Osttiroler Oberlandes????

Warum handelt die BH Lienz nicht? Lernt man denn nicht aus den bereits gemachten Fehlern????

Frau Reisner.... Bitte um Handlung.

 
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Franz Brugger
vor 4 Jahren

Es bedarf eigentlich noch immer der Klarstellung dass Spazier-Ausgang gehandhabt werden soll wie es der Bund (BK Kurz) verordnet hat.

Die Exekutive in Tirol muss sich nach dem Epedemiegesetz richten, welches dies nicht vorsieht.

Bitte an Frau Dr. Reisner dies offiziell klarzustellen.

 
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    crina11
    vor 4 Jahren

    Schön wenn Sie aktuell kein anderen Sorgen als diese fehlende Klarstellung haben. Ich verlass mich da voll und ganz auf das sicherlich vorhandene Fingerspitzengefühl der Polizeibeamt(Inn)en, denn ich denke unsere Bezirkshauptfrau hat bestimmt zur Zeit wichtigere Aufgaben ...

     
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      Franz Brugger
      vor 4 Jahren

      Ich erwarte mir von der Verwaltung richtige Angaben und Klarstellung von Unklarheiten. DAfür ist wohl die Bezirkshaptfrau da, und dafür sollte sie sich auch Zeitn nehmen.

      Das Fingerspitzengefühl möchte ich Beamten nicht absprechen, nur im Fall eines Meinungsverschiedenheit könnte esviel Geld kosten.

       
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    julchen
    vor 4 Jahren

    Ich denke, es wäre an der Zeit, dass Frau Dr. Reisner einmal öffentlich klar zur Situation in Osttirol Stellung nimmt. Wäre wichtig für die Information im Bezirk und zur Beruhigung der Bevölkerung.

     
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    Senf
    vor 4 Jahren

    herr brugger, seit 15. märz gilt die verordnung des landes mit dem ausgehverbot, sie wurde in den medien bis hin zu den gemeindeaushangtafeln und über sämtliche web-portale kundgetan. das krisenmanagement ist übergeordnet, es braucht keine klarstellung der BH. das beispiel der prägrater tourengeher mit rettungseinsatz zeigt die konsequenz der nichtbefolgung deutlich. das kann auch bei waldspaziergängen passieren. ja sogar bei hundeausläufen, die ja zulässig sind. was soll ihre provokante fragerei in angelegenheiten, die eigentlich über den hausverstand lösbar wären.

     
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    Frischluft
    vor 4 Jahren

    Es gibt eine Verordnung vom Land (abrufbar auf der Homepage vom Land Tirol). Darin heisst es unter anderem: Daher verordnet das Land Tirol eine Verkehrsbeschränkung: • Prinzipiell wird eine Verkehrsbeschränkung aller Personen vorgenommen, die sich im Land Tirol aufhalten. • Ohne einen triftigen Grund darf niemand seine Wohnung verlassen. • Es gibt aber einige Ausnahmen. Die Ausnahmen sind: Beruflich notwendige Gründe, medizinische Versorgung, Versorgung der Grundbedürfnisse, Rückkehr zum eigenen Wohnort und wenn es berechtigte Gründe zum Verlassen des Landes gibt. Die Menschen dürfen nur noch in Ausnahmefällen das eigene Haus verlassen. Es ist aber erlaubt, einkaufen zu gehen, Besorgungen bei der Apotheke zu machen, Geld vom Geldautomaten abzuheben, zum Arzt zu gehen oder den Hund auszuführen. • Der Weg zum Arbeitsplatz und zurück nach Hause ist erlaubt. Allerdings sind die Menschen angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten. Besuche bei Älteren und Minderjährigen, körperlich geschwächten Personen und Behinderten sind jedoch erlaubt. • Weiters darf man Besorgungen und Erledigungen für jene Menschen machen, die die Wohnung nicht verlassen können oder aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr verlassen sollen. • Die Exekutive darf Menschen und Autos anhalten und kontrollieren, damit die neuen Maßnahmen auch eingehalten werden. • Diese Maßnahme gilt vorerst für 1 Woche und tritt mit Aushang der Verordnung heute in Kraft.

     
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