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Ab sofort Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden

Hier die wichtigsten Details der neuen "COVID-19-Lockerungsverordnung".

Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat am Donnerstag seine Verordnungen zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit können die bereits angekündigten Lockerungen schrittweise ab Freitag in Kraft treten. Die "Ausgangsbeschränkungen" enden, die 1-Meter-Abstandsregel gilt aber weiterhin. Neu ist eine Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen. Mit der am späten Abend veröffentlichten "COVID-19-Lockerungsverordnung" - so der offizielle Titel - werden jene auslaufenden Verordnungen ersetzt, die den "Shutdown" seit 16. März in Österreich wesentlich bestimmt haben. Die sogenannten "Ausgangsbeschränkungen", die das (mit umfangreichen Ausnahmen versehene) Verbot des "Betretens öffentlicher Orte" zum Inhalt hatten, enden. Auch die Verordnung, laut derer das Betreten von Geschäften verboten bzw. nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt war, läuft aus. Mit den Neuregelungen ist nun zwar das "Betreten öffentlicher Orte" nicht nur in den bisher geltenden Ausnahmefällen, sondern grundsätzlich erlaubt. Allerdings bleibt es bei einer zentralen Einschränkung: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben. Dies war zwar de facto schon bisher so, fiel allerdings unter eine der Ausnahmeregelungen vom grundsätzlichen Verbot. Neu ist die Bestimmung, dass "beim Betreten öffentlicher Orte im geschlossenen Raum" zusätzlich ein Nasen-Mund-Schutz zu tragen ist. Erlaubt werden nun auch öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern, andere sind untersagt. Das gilt für kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen (also Kinos), Ausstellungen und Kongresse. Bei Begräbnissen sind 30 Teilnehmer erlaubt. Und: Dieses Verbot betrifft explizit nicht Veranstaltungen im privaten Bereich. Auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz sind gestattet. Bestehen bleibt die Maskenpflicht beim Einkaufen und in Öffentlichen Verkehrsmitteln. Klargestellt wird, dass der 1-Meter-Mindestabstand in Massenbeförderungsmitteln nicht eingehalten werden muss, sofern dies - wegen der großen Zahl der Fahrgäste oder beim Ein- und Aussteigen - nicht möglich ist. In Geschäften müssen auch die Angestellten Masken tragen - außer, es gibt eine andere Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung. Eine bedeutende Lockerung betrifft wie bereits angekündigt den Handel abseits von Supermärkten und Drogerien, die ja von Anfang an offen halten durften. Während kleinere Geschäfte bereits seit 14. April wieder betrieben werden konnten, dürfen ab 2. Mai auch jene mit mehr als 400 Quadratmetern aufsperren. Auch dürfen - bei Maskenpflicht - mehr Menschen als bisher die Geschäfte betreten: Statt wie bisher 20 Quadratmeter müssen nur mehr zehn pro Kunde zur Verfügung stehen. Dies gilt ausdrücklich auch für Einrichtungen zur Religionsausübung und für Märkte im Freien. Die Einreisebestimmungen nach Österreich aus den Nachbarländern werden unterdessen verlängert - und zwar bis Ende Mai. Das geht aus einer von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstagabend veröffentlichten Verordnung hervor. Erleichterungen bei der Einreise gibt es für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Gesundheitspersonal. Grundsätzlich gilt damit weiterhin, dass Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, einen Corona-Test (CPR-Test) vorweisen müssen, der nicht älter als vier Tage ist. Österreichische Staatsbürger und jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen sich nach ihrer Einreise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichten. Alternativ können sie wie schon bisher einen Corona-Test durchführen, um diese Quarantäne zu beenden. Die Durchreise ist weiter erlaubt, "sofern die Ausreise sichergestellt ist". Auf die derzeit in Österreich fehlenden 24-Stunden-Betreuer im Pflegebereich und die Erntehelfer zielt eine Erleichterung für Saisonarbeitskräfte ab: Diesen ist die Einreise per Zug oder Bus erlaubt, sofern die Verkehrsmittel ohne Haltestellen vom Ausgangsbahnhof bis zum Endbahnhof durchfahren. Auch diese Personen sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Sie können diese aber ebenfalls durch einen negativen Corona-Test frühzeitig beenden. Diese Saisonarbeitskräfte werden auch von den bisher geltenden Landeverboten für Luftfahrzeuge, die derzeit für bestimmte Länder gelten, ausgenommen. Diese Landeverbote werden gleichzeitig für die meisten verlängert - und zwar bis zum 22. Mai. Betroffen sind davon China, der Iran, Italien, die Schweiz, Frankreich, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Russland und die Ukraine. Flugzeuge aus Korea dürfen ab 1. Mai wieder landen. Auch die Regelungen für die Einreise auf dem Luftweg wird bis zum 31. Mai verlängert. Wie bisher schon gilt für Rückkehrer eine 14-tägige Heimquarantäne, die ebenfalls durch einen negativen Corona-Test beendet werden kann. Grundsätzlich ist die Einreise unter diesen Bestimmungen nur Österreichern, EU und EWR-Bürgern sowie Schweizer Staatsangehörigen gestattet - oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen dieser Personen, sofern sie über ein Visum verfügen. Sonstigen Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraumes auf dem Luftweg grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind hier Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen. Auch Angestellte internationaler Organisationen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind, dürfen ebenfalls über den Luftweg einreisen. Der Personen-Zugsverkehr zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein bleibt bis mindestens 22. Mai eingestellt.

5 Postings

gaia
vor 4 Jahren

Gehirn einschalten und Masken abnehmen...

 
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Zahlen-lügen-nicht..
vor 4 Jahren

Die Maskenpflicht hat auch den Vorteil das man sich im Supermarkt nicht wie im Gasthaus fühlt, und das ganze private Gequatsche mit anhören muss. Ansonsten absoluter Schwachsinn der an Absurdität nicht zum überbieten ist. Aber auch die Corona Hysterie hat guten Seiten, man erkennt echte und falsche Freunde. Ich kann nur jedem raten sich Gedanken um die Zukunft für sich und seine Angehörigen zu machen. Ein Zurück zur Normalität wie wir es von Früher her kennen, wird es nicht mehr geben. Die Leute sind misstrauisch geworden, eine Spaltung in der Gesellschaft ist zu spüren. Die Einen verharren in der Corona Lüge, saugen die Lügen der Presse in sich auf, und können vor lauter Angst keine klaren Gedanken mehr fassen. Die Anderen hoffen immer noch das es so wird wie es vor der sogenannten Corona-Krise war, in Wirklichkeit ist es aber nur ein von der Politik künstlich herbeigeführtes Ablenkungsmanöver. Dann gibt es noch Diejenigen, die sich mit der neuen Situation abfinden, und sich Gedanken um die neue Zukunft machen, denn die wird eine andere sein. In ein paar Monaten schon, werden wir die Welt nicht wieder erkennen. Auch nach den Öffnen der Geschäfte sind die Innenstädte fast menschenleer. Zuerst eine Depression, dann eine galoppierende Inflation. Die sogenannten Heilsbringer der Politik, werden sich als Totengräber der Gesellschaft entpuppen.

 
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    Vlad Tepes
    vor 4 Jahren

    Wahrlich ich sage euch, das Ende ist nah! In Zeiten wie diesen ist die Welt voll von Leuten, die glauben zu wissen, warum was mit wem passiert. Erinnert an das Jerusalem- Syndrom. Tja, Zahlen lügen nicht, sie können aber falsch interpretiert werden, was dieser Tage nur zu oft passiert.

     
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      isnitwahr
      vor 4 Jahren

      Liebe/r Talpa! super Antwort, danke.

       
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wolf_C
vor 4 Jahren

absurdes theater, 2.akt, und alle spielen mit, und keiner ist nackt

 
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