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„Kuh-Urteil“: Teilschuld der Beteiligten von OGH bestätigt

Sowohl der Landwirt als auch die Hundehalterin haben die Gefährlichkeit unterschätzt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall einer tödlichen Kuhattacke im Tiroler Pinnistal 2014 die Teilschuld von Landwirt und Hundehalterin bestätigt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, die im Vorjahr das Innsbrucker Oberlandesgericht getroffen hatte. Laut OGH hätte der Landwirt um die Gefährlichkeit seiner Mutterkühe wissen müssen. Das spätere Todesopfer habe wiederum Warnschilder ignoriert. "Zu dieser relativen Gefährlichkeit kam die erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Schädigung im Bereich um Almgebäude und das Gasthaus", so die Begründung laut "Tiroler Tageszeitung". Der Bauer hätte als Tierhalter darauf reagieren müssen - eine Abzäunung sei eine "zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme", hieß es seitens des Höchstgerichts. Auch das spätere Opfer trifft eine Teilschuld. Als Hundehalterin hätte sie aber "über damit verbundene Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten" müssen. Dem Witwer stehen nun rund 54.000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zu. Der Sohn bekommt rund 24.000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro. Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihrem Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging im Februar 2019 das erstinstanzliche Urteil im Zivilprozess. Demnach musste der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt. Im August vergangenen Jahres hatten sowohl Bauer als auch Witwer, nach einer teilweisen Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das OLG, beim OGH Revision eingebracht.

8 Postings

sw
vor 4 Jahren

Bei jedem Gerichtsurteil gibt es Gewinner und Verlierer - so ist das nunmal. Höchstgercihtliche Entscheidungen sind zu akzeptieren.

 
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beobachter52
vor 4 Jahren

Frage: "Wieviel ist 3 mal 2?" Kaufmann: "Im Einkauf 5, im Verkauf 7!" Statistiker: "5,99999 periodisch - man muss aber die Tendenz beobachten!" Jurist: "Eigentlich 6, aber man weiß nie, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet!"

 
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Rudi
vor 4 Jahren

Ich schäme mich für jene Richter

 
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    skeptiker
    vor 4 Jahren

    warum - nur weil dir das Urteil nicht passt?

    Richter haben nach Fakten, Recht und Gesetz zu urteilen und nicht nach allgemeiner Meinung oder sonst was.

    Das Urteil ist so schon OK.

     
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Rudi
vor 4 Jahren

Richter , die dieses Urteil bestätigen ,haben diesen Beruf verfehlt.Solche Richter braucht das Land nicht.

 
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    le corbusier
    vor 4 Jahren

    warum?

     
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    unholdenbank
    vor 4 Jahren

    Schöne Grüße aus Polen und Ungarn. Dort hat man dieses Problem von unbotmäßigen Richtern gelöst. Auch die Nazis haben da gute Vorarbeit geleistet. Naja in Österreich ist dieser Zeitpunkt offensichtlich auch nicht mehr weit weg, wenn man obiges liest.

     
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    Senf
    vor 4 Jahren

    welche richter braucht das land dann? etwa solche, die dein lied singen oder nach deiner pfeife tanzen? dein geschmackurteil behalt bitte für dich!

     
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