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Die beliebte Abkürzung von der Nußdorfer Straße zur Eduard Ploner-Straße ist schon länger gesperrt und hat nun einen Rechtsstreit ausgelöst. Foto: Dolomitenstadt/Wagner

Die beliebte Abkürzung von der Nußdorfer Straße zur Eduard Ploner-Straße ist schon länger gesperrt und hat nun einen Rechtsstreit ausgelöst. Foto: Dolomitenstadt/Wagner

Streit um Wegerecht: Stadt Lienz klagt die RGO

Die Genossenschaft blockiert einen Spazierweg in den Grafenanger. Anrainer protestieren.

Seit Jahrzehnten nutzen Bewohner des Lienzer Stadtteils Grafenanger und Spaziergänger einen schmalen Gehweg, der von der Eduard Ploner-Straße über das brachliegende RGO-Areal zur Nußdorfer Straße führt. Dieses „Verbindungsgangl“ ist nun Gegenstand eines Rechtsstreits der Stadt Lienz mit dem Grundstückseigentümer, der Raiffeisengenossenschaft Osttirol. Die Bauernvereinigung sperrte den Weg nämlich schon vor einiger Zeit zunächst behelfsmäßig und mittlerweile mit deutlich massiveren Mitteln ab. Wer hier entlang spaziert, sieht sich plötzlich mitten im Dickicht mit einer Absperrung samt Gitter und mächtigem Betonsockel konfrontiert.

Thomas Diemling, RGO-Geschäftsführer, hat die Barriere aufstellen lassen. „Entlang des Weges häufte sich täglich der Müll und es gab schon mehrere Haftungsfälle. Wir mussten reagieren“, erklärt er. Nachdem Kameras nicht wirkten und Schilder mit Betretungshinweisen immer wieder entfernt wurden, habe man die Sperre des Weges als letzten Ausweg gesehen.

Die Sperre löste allerdings durchaus heftige Anrainerproteste aus und das rief wiederum die Stadtgemeinde Lienz auf den Plan. Die Stadtverwaltung forderte von der Genossenschaft eine Aufhebung der Sperre. Laut Diemling steht die RGO diesem Ansinnen grundsätzlich positiv gegenüber, sofern sich die Stadt um die Müllentsorgung und Instandhaltung kümmert. „Das wollten sie nicht, also bleibt die Sperre.“

Bürgermeisterin Elisabeth Blanik sieht das differenzierter: „Natürlich kümmern wir uns um den Weg, aber nur wenn seine Nutzung auch gesichert ist. Wären wir auf das Angebot eingegangen, hätten wir uns auf eine Bittleihe eingelassen. Für uns ist klar, dass es sich hier um einen öffentlichen Weg handelt, der seit Jahrzehnten genutzt wird und wir haben von der RGO verlangt, diesen auch als solchen anzuerkennen.“ Das habe die Genossenschaft aber verweigert und so entschied sich die Stadtgemeinde dazu, das Wegerecht einzuklagen.

Diemling findet das schade, „weil die Sache doch einfach zu lösen gewesen wäre.“ Daraus wurde aber nichts und so stehen sich beide Parteien in der kommenden Woche am Bezirksgericht gegenüber. Bis zu einem endgültigen Urteil bleibt die RGO-Barriere jedenfalls stehen.

Dolomitenstadt-Redakteur Roman Wagner studierte an der FH Joanneum in Graz und ist ein Reporter mit Leib und Seele. 2022 wurde Roman vom Fachmagazin Österreichs Journalist:in unter die Besten „30 unter 30“ gewählt.

13 Postings

wolf_C
vor 4 Jahren

... dafür haben die wunderbaren baubhörden ja den neuen rgo markt gewidmet, so schaut halt geschäftssinn aus; was für die bürger an öffentlichem raum überbleibt ist den raumordnern und gemeinderäten echt wurscht!

 
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    senf
    vor 4 Jahren

    @wolfi: beim besten willen, ich erkenne in deinem posting keinen zusammenhang mit der sachlage. streng dich an und klär uns auf!

     
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opfena
vor 4 Jahren

dass sich blanik und diemling nicht "normal" einigen können - sind ja beide (fast) erwachsene bürger - wundert mich.

 
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senf
vor 4 Jahren

wer sich die orthofotos der jahre 1971/1974 und 2015 (www.tirol.gv.at tiris-maps) anschaut, wird auf beiden Luftbildern genau denselben wegverlauf erkennen, es hat sich in den letzen 41 Jahren nichts geändert, ausser dass der umgebende strauch- und Baumgürtel etwas dichter wurde, was auf eine geänderte Grundstücksnutzung von allen vier vom weg berührten grundparzellen hinweist. der weg ist im kataster als sonderfläche "weganlage" ausgewiesen und wird grundsteuerlich ewas anders gewertet, als die restliche parzellenflächen von den jeweiligen grundstückseigentümern.

hinweis: "Der Oberste Gerichtshof gelangte in einem Streit (2015) um die Ersitzung eines Wegerechts zu folgendem Ergebnis: Ein Wegerecht kann nur dann ersessen werden, wenn der Wegbenutzer während der gesamten Ersitzungszeit redlich ist, also wenn er glauben kann, dass ihm die Ausübung des Rechts zusteht. Eine vom Eigentümer des Wegs angebrachte Hinweistafel mit der (oder einer inhaltsgleichen) Aufschrift „Durchgang bis auf Widerruf gestattet“ ermöglicht zwar die gestattete Nutzung des Wegs, begründet aber noch kein Recht dazu"

es ist leider noch etwas komplizierter und ich bin schon neugierig, wie der rechtsstreit ausgeht. das öffentliche begehungsrecht des "wegele" sollte unbedingt erreicht werden und hier kann sich die RGO ihrer verantwortung gegenüber den umweltschutz (fussgeher) mit grosszügigkeit beweisen. es kostet ihnen ja nichts!

wie schaut es eigentlich mit dem durchgangsrecht auf dem privatgrundstück zwischen der Eduard-Plonerstraße und der Zettersfeldstraße aus? dort dürften ähniche verhältnisse herrschen.

 
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    miraculix
    vor 4 Jahren

    @senf Eine vom Eigentümer des Wegs angebrachte Hinweistafel mit der (oder einer inhaltsgleichen) Aufschrift „Durchgang bis auf Widerruf gestattet“ ermöglicht zwar die gestattete Nutzung des Wegs, begründet aber noch kein Recht dazu. Absolut richtig!

    Allerdings: Dass dieser Hinweis aktuell angebracht ist, bedeutet noch nicht viel. Der müsste schon von Anfang an vorhanden gewesen sein. Wenn ein Grundeigentümer das erst "im Nachhinein" macht, um möglicherweise schon ersessene Rechte wieder in Frage zu stellen, wird das juristisch kaum zum Erfolg führen.

    Deshalb: nicht "Wischi-Waschi", sondern richtig!

     
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      senf
      vor 4 Jahren

      ja, das wird man im ermittlungsverfahren sehr wohl erheben. ich finde es von diemling scheinheilig zu behaupten, es ginge um die betreuung, die die stadt verneint hätte, weil sich diese aufgabe ohnehin ergibt. das ist auch bei wanderwegen im gebirg bekannt. ich vermute eher, dass hier die kasse klingeln soll, wie es bei den genossen so üblich ist.

       
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      Bliaml
      vor 4 Jahren

      @miraculix Es waren immer schon Hinweisschilder mit der "Aufschrift Durchgang bis auf Widerruf gestattet" auch diese wurden immer wieder entfernt und kaputt gemacht, aber auch immer wieder erneuert. Bin auch bald 30 Jahre lang über dieses Wegele gegangen bzw gefahren. Ja jetzt ist es zu - schade dann geht oder fährt man halt eben außen rum.

       
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Kiew
vor 4 Jahren

Sind wir in Russland, dass ich als Eigentümer das Betreten meines Grundstückes nicht mehr verhindern kann? Durch oftmaliges Benützen kann ich kein Begehungsrecht erstreiten!

 
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    miraculix
    vor 4 Jahren

    Ganz so einfach ist es nicht @ kiew, und hat schon gar nichts mit Russland zu tun.

    Es kommt nicht auf die Häufigkeit des Tuns, sondern auf den Zeitraum an, über den ein Grundeigentümer bestimmte Handlungen anderer duldet. Der Zeitraum, nach dem ein Recht als ersessen gilt, liegt nach österreichischem Recht bei 30 Jahren. Es dürfte im Grafennager auch jede Menge Menschen geben, die glaubhaft machen können, dass sie den betreffenden Gehweg über diesen Zeitraum ud länger benutzt haben, ohne dafür behelligt worden zu sein.

    Und weil es eben nicht so einfach ist, finde ich es sehr gut, dass das nicht "Wischi-Waschi", sondern juristisch korrekt festgestellt und dann auch grundbücherlich sichergestellt wird.

     
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    Fam A
    vor 4 Jahren

    Dieser Weg wird schon weit über 60 Jahre benutzt. Das ist schon ein bisschen mehr als nur "oftmaliges Benutzen".

     
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Gertrude
vor 4 Jahren

Wann war Herr Diemling eigentlich das letzte Mal am RGO Areal an der Nussdorferstraße? Bei diesen Ruinen sich über Müll der Anderen zu beschweren, ist schon ganz schon dreist!

 
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unholdenbank
vor 4 Jahren

Beim Zubetonieren und Zuasphaltiern wertvoller landwirtschaftlicher Flächen sind die Genossen schnell bei der Hand (Tankstelle, Reparaturwerkstätte, Maschinenring, Versteigerungshalle, Parkplätze ebenda, Abstellhalle) - ebenso schnell, wie beim Sperren von genosseneigenen Wegen. Wahrlich verpflichtet den Gedanken eines W.F. Raiffeisen! Der würde sich im Grab umdrehen - da könnte man fast schon einen Generator ankoppeln. Dafür beklagen die Jungbauern lautstark das Verschwinden von Agrarflächen in Österreich und lassen wertvolles innerstädtisches Areal brachliegen - zur Gewinnmaximierung. Nehmt eure gesellschaftspolitische Verantwortung endlich wahr, ihr Pharisäer!

 
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    bergfex
    vor 4 Jahren

    „Entlang des Weges häufte sich täglich der Müll und es gab schon mehrere Haftungsfälle. Wir mussten reagieren“ ..Warum Haftungsfälle?? oder wird es nur als Ausrede genommen.

    Da werden wir überall, wo gewisse Individuen den Müll liegen lassen , in Zukunft sperren und aus die Maus.

    Vielleicht sollten die Genossen einmal ihre Ruinen beseitigen. Stimme @unholdenbank voll und ganz zu.

     
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