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1. Juli: Lockerungen für Gastro, Sport und Veranstaltungen

Tourismusbetriebe und Freizeiteinrichtungen können sich über Steuersenkungen freuen.

1. Gastro-Personal darf die Masken ablegen Das Personal im Gastronomiebereich kann den Mund-Nasen-Schutz mit heute abnehmen, im Sinne der Sicherheit wird es allerdings weiterhin empfohlen. Die Maskenpflicht in den Öffis, im Gesundheitsbereich inkl. der Apotheken und bei jenen Dienstleistern, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, bleibt aufrecht. Restaurants und Cafés dürfen wieder ab 5:00 Uhr morgens geöffnet haben und für geschlossene Gesellschaften mit bis zu 100 Gästen, wie z.B. bei Hochzeiten, gilt die Sperrstundenregelung bis 1:00 Uhr Früh nicht mehr. Für Buffets im Gastronomiebereich gelten künftig die gleichen erleichterten Bestimmungen, wie für den gastronomischen Bereich in Beherbergungsbetrieben. Selbstbedienung kann daher angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

2. Abstandhalten beim Sporteln hat ein Ende

Die Lockerungen betreffen alle Indoor- und Outdoorsportarten, die Mindestabstandsregelung wird aufgehoben, somit können auch alle Kontakt- und Mannschaftssportarten wieder ausgeübt werden. Dafür wurden spezifische Sicherheitsmaßnahmen für Sportler, Betreuer und Trainer, sowie Hygiene- und Reinigungspläne für das Material ausgearbeitet. Außerdem werden Anwesenheitslisten geführt, um Kontakte im Rahmen von Trainings und Wettkämpfen im Falle einer Infektion schnell nachvollziehen zu können.

3. Weiterhin fixe Sitzplätze bei Events

Sofern zugewiesene Sitzplätze vorgesehen sind, dürfen ab nun 250 Personen im Indoor-Bereich an Veranstaltungen teilnehmen, 500 Personen dürfen es mit fixen Sitzplätzen im Außenbereich sein. Bei einer Veranstaltungsgröße von über 100 Teilnehmern, muss ein COVID-19-Präventionskonzept vorgelegt werden. Bei einer Teilnehmerzahl von unter 100 Personen müssen nicht zwingend Sitzplätze vorhanden sein.

4. Steuersenkung für den Tourismus, Kunst und Kultur

Auch dürfen sich Gastronomiebetriebe über gesenkte Umsatzsteuern freuen. Die Bundesregierung senkt die Mehrwertsteuer bei Speisen von 10% und bei Getränken von 20% auf 5%. Selbes gilt für Nächtigungen (bisher 10%) und Eintrittskarten (bisher 13%) zu Freizeiteinrichtungen (Museen, Tierparks, Zirkusveranstaltungen, …), auch hier wird die Mehrwertsteuer auf 5% reduziert. Die Entlastung ist mit dem Jahresende zeitlich befristet.

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