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Theater und Kinos bleiben bis 6. Jänner geschlossen

Bibliotheken und Kunstgalerien dürfen unter Auflagen aufsperren.

Die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen des in Österreich geltenden Lockdowns betreffen im Kulturbereich die Museen und Bibliotheken. Diese können ab 7. Dezember wieder öffnen. Pro Besucher müssen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen, dabei besteht auch die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Veranstaltungen sind jedoch bis inklusive 6. Jänner weiter untersagt. Dies sei "schmerzlich", so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP).
"Wir wissen, dass das hart ist", sagt der für Kultur zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zum verlängerten Kulturlockdown. Foto: Expa/Schrötter
Buchhandlungen dürfen ebenso wie Galerien ab Montag wieder aufsperren - mit den für den restlichen Handel geltenden Restriktionen. Erst ab 7. Jänner können Kultureinrichtungen und Kinos wieder öffnen. "Wir wissen, dass das hart ist", sagte der für Kultur zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) bei der Pressekonferenz, und dankte den Kulturschaffenden für ihr Verständnis. "Wir wollen nicht unter den Tisch fallen lassen, dass Kunst und Kultur auch ein essenzieller Bestandteil des Lebens sind." Bei der Wiederöffnung von Kinos, Theatern, Oper- und Konzerthäusern soll es "Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen" geben. Über diese soll Mitte Dezember eine Zwischenevaluierung erfolgen, bei der dann auch die weiteren Details festgelegt werden sollen. Wie schon bisher erlaubt bleiben "Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen".

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