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Streuen und Räumen: Lienz nimmt Bürger in die Pflicht

„Hausbesitzer sind dazu verpflichtet, angrenzende Gehsteige zu räumen und zu streuen.“

Sammeln sich auf den Lienzer Straßen mehrere Zentimeter Schnee an, rücken 30 Mitarbeiter und 14 Multifunktionsfahrzeuge aus, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im Bedarfsfall werden zur Unterstützung auch noch örtliche Firmen mit Traktoren und Lastkraftwagen herangezogen. Viele BürgerInnen wissen aber nicht, dass auch sie zur Schneeräumung verpflichtet sind (§ 93 STVO). Das bedeutet, dass Anrainer- und Grundstückseigentümer den Gehsteig und die Zufahrt zu ihrem Haus selber freischaufeln und bei Glatteis streuen müssen. Auch mögliche Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen müssen selbst beseitigt werden.
Hausbesitzer müssen angrenzende Gehsteige räumen, Streumittel ausbringen sowie Eiszapfen und Dachlawinen entschärfen. Foto: Stadt Lienz/Unterassinger
Ist kein Gehsteig vorhanden – so will es das Gesetz – muss der Privateigentümer zwischen Straße und Haus einen jeweils einen Meter breiten Streifen entlang der gesamten Grundstücksgrenze vom Schnee befreien. Kommt man dem nicht nach, muss der Grundstücksbesitzer schlimmstenfalls mit Schadensersatzzahlungen rechnen, da er oder sie bei Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden kann. Selbst wenn die Stadt die Liegenschaften aus arbeitstechnischen Gründen mitbetreut, bedeutet das nicht, dass die Haftungsfrage für den Eigentümer entfällt. Grundsätzlich ist die Stadtgemeinde für die Räumung der städtischen Gemeindestraßen zuständig, während das Land Tirol die Landes- und Bundestraßen, wie beispielsweise die B 100 durch Lienz oder die Straßen nach Amlach, Tristach oder Thurn räumt.

3 Postings

schnuffi
vor 3 Jahren

Ich will da nun echt nicht ein Besserwisser sein, aber dieses Bild von der Judengasse mit den Eiszapfen sieht echt seeeeehr gefährlich aus!!! Warum haben diese Gebäude nicht eine Dachrinnenheizung??? Dann gibt es so etwas definitiv nicht!

 
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Post_ler
vor 3 Jahren

Seit 30 Jahren (falls schneereich) das gleiche Spiel. Ich räume den Gehsteig gewissenhaft und ...... 10 Minuten später kommt der Schneepflug und schiebt mir die dreifache Menge zurück auf meinen Gehsteig. Von Neuem beginnen? Sicher nicht!

 
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doc-doc
vor 3 Jahren

§ 93 STVO, ein Gesetz, schön und wichtig. Ich bin zwar nicht betroffen, war es aber fast 40 Jahre. Wie soll man den Schnee wegbekommen, den die Schneeräumung zu meterhohen Eisblöcken an die Häuser geschoben hat. Viele Eigentümer sind weder gesundheitlich noch finanziell in der Lage, Professionisten anzustellen. Flammenwerfer sind ja nicht erlaubt. Wie die Eiszapfen von den Dachrinnen in 10 Meter Höhe holen, den Schnee vom 60% Steildach entfernen? Wo sollen die Fachkäfte her, die sind im Weihnachtsurlaub oder in der Kurzarbeit. Dachstangen helfen nicht, und wenn jemand "patschert" ist oder gehandicapt, wird er auch auf geräumten Gehsteigen ausrutschen. Gott sei Dank ist bei uns nie etwas passiert. Eben Glücksache. Dem Gesetz nach musste ich ständig ausfahren und arbeiten und sollte gleichzeitig Schnee räumen. Wie sollte das gehen? Arbeit für die Rechtsanwälte. Hoffen wir nicht.......

 
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