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Gelockerte Besuchsregeln für Pflegeheime

Am Heiligen Abend und am Christtag dürfen zwei Besucher empfangen werden.

Für den 24. und 25. Dezember gelten leicht gelockerte Besuchsregelungen in den Osttiroler Wohn- und Pflegeheimen, ab dem 26. Dezember treten wieder die regulären Besuchsregelungen in Kraft. Das teilt Verwalter Franz Webhofer heute per Aussendung mit. Jede Heimbewohnerin/jeder Heimbewohner darf während der zwei Weihnachtstage insgesamt zweimal von höchstens zwei Personen aus einem gemeinsamen Haushalt besucht werden. Webhofer bringt ein Beispiel: „Wenn ein Bewohner am 24. Dezember zwei Besuche erhält, darf am 25. Dezember kein Besuch mehr erfolgen.“ Die aktuelle Besuchsregelung – ein Besucher pro Heimbewohner pro Woche – wird davon nicht tangiert, die „Weihnachtsregel“ ist eine zusätzliche Besuchsmöglichkeit. Nach dem 25. Dezember tritt sie wieder außer Kraft. Zutrittsvoraussetzungen für Besucher und Angehörige:
  • Anmeldung beim Portierdienst bzw. beim Besuchsmanagement-Team
  • Gesundheitscheck
  • Registrierungspflicht
  • Zutritt ausschließlich mit negativem SARS-CoV-2 Testergebnis: negativer Antigen-Schnelltest, maximal 24 Stunden alt oder negativer PCR-Test, maximal 48 Stunden alt.
  • Zutritt nur mit FFP2-Maske ohne Ventil, die Maske muss während des gesamten Aufenthalts getragen werden.
  • Ausnahme von der Testpflicht für Genesene: Die Pflicht zur Testung gilt nicht für Personen, die in den vergangenen drei Monaten vor der Testung nachweislich mit COVID-19 infiziert waren. Es ist eine Bestätigung vorzulegen!
  • Besuchszeiten zwischen 13.30 und 17.00 Uhr
  • Die allgemeinen Verkehrsbeschränkungen gemäß der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung gelten auch für die BewohnerInnen der Wohn- und Pflegeheime.

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