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Verschärfungen bei Einreise und Corona-Strafen

Test- und Registrierungspflicht für Pendler. Maskensünder zahlen künftig 90 Euro.

Die Einreiseverordnung wird weiter verschärft. Erstmals wird es nun auch für Pendler eine Verpflichtung zum Testen und zum Registrieren geben: Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der bereits eingeführten „Pre Travel Clearance“ vorgeschrieben, gab Innenminister Karl Nehammer am Dienstag bekannt. Weiters werden die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht. Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht oder Abstandhalten 90 Euro kosten, führte Nehammer aus. Gleichzeitig kündigte er verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um „dem Treiben ein Ende zu bereiten“, sagte er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere. Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, „dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon bei der Talstation beginnt.“ Bei den mit den Gesundheitsbehörden in den Skiregionen durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurde der „Kontrolldruck“ schon zuletzt stark erhöht. Allein in St. Anton wurden laut Nehammer am Wochenende fast 100 Anzeigen erstattet. In Sachen Grenzregime soll nunmehr auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss. Ob die Möglichkeit einer Verkürzung dieser Frist durch ein negatives Testergebnis fallen wird, sei derzeit noch in Diskussion, hieß es nach der Pressekonferenz aus dem Ressort. Der Corona-Test, den Pendler künftig vorlegen müssen, kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein und darf zum Zeitpunkt der Einreise sieben Tage alt sein. Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise massiv hohe Neuinfektionszahlen auf, die Virusmutationen würden sich rasant ausbreiten, betonte der Innenminister. Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen. Details, etwa wie Kontrollen konkret vollzogen werden, arbeitet das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus. Seit Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember wurden laut Nehammer fast drei Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt und mehr als 200.000 Personen in Heimquarantäne geschickt.

3 Postings

Bergtirol1
vor 3 Jahren

Richtig so.. Strafen schmerzen erst wenn sie hoch genug sind und....dann bleibt hinterher auch recht lange der fade Beigeschmack von "ups war es das wert?!? " erhalten!!!

 
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karlheinz
vor 3 Jahren

Herr Minister, die Erhöhung des Organmandates auf Höhe von € 90 wegen dem Verstoß gegen den MNS wird den Beamten der Polizei und den Ämtern Sorge bereiten, weil von vielen, meist Jugendlichen, ein derartiger Betrag nicht mitgeführt wird. So kommt es zu einer Anzeige. Die Strafe erhöht sich nun und ist meist uneinbringlich. Ein enormer Verwaltungsaufwand wird nun betrieben und zum Schluss wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von weingen Stunden die Folge sein. Zum Schluss hat nicht das Gesetz gesiegt, sondern es hat so manchem Spaß gemacht !

 
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    mitreder
    vor 3 Jahren

    Bei den vielen schon vom VFGH aufgehobenen Verordnungen und Festlegungen sind sowieso diejenigen die blöden, die direkt das Organmandat zahlen... dann ist danach nix mehr mit zurückholen

     
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