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Die kleinen Skigebiete in Kartitisch, Virgen und Prägraten sind nach wie vor täglich in Betrieb. Fotos: Bodner

Die kleinen Skigebiete in Kartitisch, Virgen und Prägraten sind nach wie vor täglich in Betrieb. Fotos: Bodner

Osttirols Schlepplifte als Oasen in der Krise

Einheimische schätzen den Skigenuss ohne Test, ohne Trubel und fernab vom Mainstream.

Corona-Einschränkungen und allen voran die jüngst verordnete Testpflicht für Skifahrer erschweren den Osttiroler Skigebieten den ohnehin fordernden Winter. Nicht mehr viele Skigebiete im Bezirk empfangen deshalb täglich Skifahrer auf ihren Pisten. Von den großen Anlagen ist nur noch das Lienzer Zettersfeld ohne Pause in Betrieb. Doch auch in einigen Tälern können Skibegeisterte jeden Tag ihre Schwünge ziehen. Stressfrei und fernab vom Mainstream ist man mit den altbewährten Schleppliften in Kartitsch, Virgen und Prägraten unterwegs. Die Testpflicht für Skifahrer entfällt bei Schleppliften. Mit Alexander Köll und mehreren Athletinnen vom schwedischen Verband kommen in dieser Saison auch Profisportler auf den Dorfberg nach Kartitsch. In Betrieb ist dort auch der Kanterlift – ein Übungslift für Kinder und Anfänger. Laut Geschäftsführer Heinz Bodner halten sich die Verluste in Grenzen: „Es tut sich schon etwas, wir hatten am Wochenende über 100 Zutritte. Natürlich ist es ohne Gäste schwierig, dafür haben wir heuer aber einen Zuwachs an Einheimischen, was uns natürlich freut.“ Auch Skitourengeher bevölkern dieser Tage den Dorfberg, wo zwei Aufstiegsspuren angelegt wurden. Einziger Wermutstropfen: Wegen der Covid-Bestimmungen gibt es diesen Winter in Kartitsch keinen Nachtskilauf. Geöffnet sind der Dorfberg- und der Kanterlift täglich von 09.30 bis 16.00 Uhr.
Stressfreier Skigenuss – auf den Pisten am Dorfberg in Kartitsch sind in der laufenden Wintersaison mehr Einheimische als im Vorjahr unterwegs.
Auch in Virgen und Prägraten laufen die Schlepplifte an allen Wochentagen. Markus Mühlburger ist für den „Schlepper“ in Virgen verantwortlich und mit der Saison zufrieden: „Die Frequenz ist im Vergleich zum Vorjahr ziemlich konstant geblieben, also kein Grund zu jammern. Wir leben ohnehin von den Einheimischen, die heuer auch fehlende Gäste ersetzt haben.“ Das Skigebiet am Fellachlift ist mit einem Kilometer Länge ideal für kleine Pistenhelden und deren Familien. Skifahren kann man hier unter der Woche von 13.00 bis 16.00 Uhr und an den Wochenenden von 10.00 bis 16.30 Uhr. Die Bichllifte – zwei Schlepplifte in Prägraten – haben eine Länge von ca. 500 Metern und bieten Anfängern und Kindern preiswerte Skitage ohne lange Wartezeiten. Hier können Skifahrer von Montag bis Donnerstag jeweils von 12.00 bis 16.00 Uhr und freitags sowie an den Wochenenden von 09.00 bis 16.00 Uhr über die sanften Hänge carven. Last but not least ist auch noch der Lanerlift in Anras-Oberried zu erwähnen. Er sorgt Mittwoch, Freitag und Samstag von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 16.00 Uhr für einen guten Aufstieg ins dörfliche Skivergnügen.
Dolomitenstadt-Redakteur Roman Wagner studierte an der FH Joanneum in Graz und ist ein Reporter mit Leib und Seele. 2022 wurde Roman vom Fachmagazin Österreichs Journalist:in unter die Besten „30 unter 30“ gewählt.

9 Postings

Feuer..
vor 3 Jahren

Muss sagen das freut mich zu höhren wenn man das liest wie einfach es geht. Überall geht es so einfach. Aber am Haidenhof in Lienz ist es nicht mal möglich ihn Lift ihn Betrieb zu nehmen. Das währe optimal fur die Kinder zum Lernen. Da sieht man wieder mal wie die Lienzer Bergbahn ist.

 
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soundfreak
vor 3 Jahren

In der Aufzählung oben sollte auch noch der Compedal Lift beim Wildpark in Assling ergänzt werden!

 
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Bergtirol1
vor 3 Jahren

Im Oberland laufen die Uhren scheinbar etwas anders, echt komisch 🤷‍♀️.. Tja.. wo kein Kläger da kein Richter!!!

 
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wolfgangwien
vor 3 Jahren

Geh bitte wo steht den das, dass es bei Schleppliften keine Testpflicht gibt?

Diese unsinnige Verordnung gilt auf ALLEN Pisten.

§ 2 Betreten von Schipisten (1) Schipisten dürfen während ihrer Betriebszeiten von Personen zur Sportausübung nur betreten werden, wenn diese über einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARSCoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 verfügen, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf

 
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    doiga
    vor 3 Jahren

    @wolfgangwien Die Schlepplifte sind sehr wohl ausgenommen! Die Verordnung wurde am 15.02. wie folgt geändert: Der Abs. 1 des § 2 hat zu lauten: „(1) Schipisten dürfen von Personen, die zum Zweck der Ausübung des Schi- und Snowboardsports unmittelbar zuvor eine Seilbahn nach § 5 Seilbahngesetz 2003 benutzt haben, nur betreten werden, wenn diese über einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 verfügen, deren Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf. Dieser Nachweis ist für eine Überprüfung durch die Gesundheitsbehörde für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.“

    Hier noch der Link: https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/TI/2021/25/20210215?Abfrage=LgblAuth&Lgblnummer=25%2f2021&Bundesland=Tirol&BundeslandDefault=Tirol&FassungVom=&SkipToDocumentPage=True&ResultFunctionToken=d4fa46c7-3a8c-43b4-82c9-ac90732afaf7

    Schlepplift, Tellerlifte und Zauberteppiche fallen nicht unter den §5 und sind somit von der Verordnung ausgenommen! Dies hat die Rechtsabteilung des Landes Tirol und die Wirtschaftskammer so bestätigt. Bitte vorher genau Informieren bevor man postet. Danke.

     
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      skeptiker
      vor 3 Jahren

      wo steht das im Seilbahngesetz?

      Seilbahngesetz 2003: "§ 5. Öffentliche Seilbahnen sind Seilbahnen mit Personenbeförderung, die nach Maßgabe der in der Konzession ausgewiesenen Zeiträume zur Führung eines allgemeinen Personenverkehrs verpflichtet sind."

      Hier wird nicht explizit auf Lifttypen eingegangen bzw. welche ausgeschlossen. Ob das in der Konzession möglich ist weiß ich nicht, im Seilbahngesetz finde ich das halt nicht.

       
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      C'est la vie
      vor 3 Jahren

      wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

       
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      wolfgangwien
      vor 3 Jahren

      Oh sorry, doiga, da hast du Recht. Ich habe leider die Fassung vom 14. Februar erwischt. Man muß ja alle Verordnung jetzt jeden Tag studieren, denn es wird am nächsten Tag ja schon der Unsinn vom Vortag korrigiert.

      Trotzdem. Das ist sicher das Vertrottelste das es derzeit in Österreich gíbt.

       
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      mirnixdirnix
      vor 3 Jahren

      @doiga- "Schipisten dürfen von Personen,die......benutzt haben, nur betreten werden, wenn diese über einen Nachweis über ein negatives Ergebnis.....verfügen"

      Ich lese da heraus, dass sich der Test auf die Schipiste bezieht. Wer will mir das verübeln? 😇

       
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