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Keine Maske – Lehrerin klagt gegen Entlassung

Pädagogin wollte Schülerinnen auch nicht bei Covid-Selbsttests unterstützen.

Weil eine Kärntner Lehrerin wegen ihrer Weigerung, im Unterricht eine FFP2-Maske zu tragen, entlassen worden ist, hat am Freitag ein Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt begonnen. Die Pädagogin klagt gegen diese Entscheidung. Ihr war eine Dienstpflichtverletzung vorgeworfen worden, weil sie nicht nur die Maske verweigert haben soll, sondern angeblich auch die Schüler nicht bei ihren Covid-Selbsttests unterstützen wollte. Zu Beginn machte Richterin Daniela Bliem die beiden Parteien auf die Möglichkeit einer gütlichen Einigung aufmerksam. Auch mit Verweis darauf, dass es das erste Schuljahr der Lehrerin sei und sie einen bis September befristeten Vertrag habe. "Es steht natürlich viel auf dem Spiel, da sie am Anfang ihres Lehrberufs steht. Das Thema Maske wird noch eine Weile bei uns bleiben. Deswegen wäre es sinnvoll, wenn Sie eine vernünftige Lösung finden", sagte die Richterin. Und mit Blick auf die Klägerin ergänzte sie: "Selbst wenn Sie gewinnen, Sie gewinnen bis September." Die Richterin verwies darauf, dass es ihres Wissens bisher kein Urteil in einer solchen Angelegenheit in Österreich gegeben hätte. Im Zweifelsfall müsse man sich an Urteilen in ähnlich gelagerten Fällen aus Deutschland orientieren, da sie den Fall nicht dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorlegen werde. Diese Möglichkeit stünde den Anwälten selbst offen. Kolleginnen und Kollegen hätten sich beschwert, dass die Lehrerin ohne Maske im Lehrerzimmer sitze und die anderen gefährde, so der Anwalt der beklagten Schulseite, Helmut Ziehensack. Er sah noch ein weiteres Problem: "Wir müssen auch aufpassen bezüglich Trittbrettfahrern." Das von der Lehrerin vorgelegte Attest wurde von ihm in Zweifel gezogen, weil es kein fachärztliches Attest sei. Es sei von einem Allgemeinmediziner aus der Steiermark erstellt worden, dessen Ordination mehr als 100 Kilometer vom Wohnort der Klägerin entfernt sei. Dem entgegnete der Anwalt der Klägerin, Michael Seeber, dies sei der Hausarzt der Familie und die Klägerin habe noch bis Mitte 2020 in der Steiermark gewohnt. Die beklagte Partei unterstelle dem Aussteller "ein Gefälligkeitsattest und damit eine Falschbeurkundung". Die Testung der Schüler seien eine ärztliche Leistung und dies könne den Lehrern nicht abverlangt werden. Bei der nächsten Verhandlung sollen Zeugen befragt werden, sie soll im Juni stattfinden.

17 Postings

isnitwahr
vor 3 Jahren

sogar meine Enkel wissen, wie die Testung funktioniert, es ist schon sehr befremdlich dass sich eine Lehrerin nicht darüber hinaussieht, bei dieser angeblich ärztlichen Tätigkeit Kinder bei der Durchführung zu unterstützen, allein das bekräftigt es, dass hier die Eignung, diesen verantwortungsvollen Beruf auszuführen, nicht gegeben ist. schöne Grüße an alle ApothekerInnen und PflegerInnen und sonstige Durchführende, die diese Tätigkeiten bis jetzt erledigt haben. wenn es nach den RA der Lehrerin geht, dann wird allen, die nicht Medizin studiert haben, die Eignung abgesprochen, diese einfache Tätigkeit nach entsprechender Einschulung durchzuführen. Wenn das nur Ärzte machen dürften und machen könnten, dann wären wir wohl noch im tiefsten Lockdown. Ich habe größten Respekt vor der Lehrerschaft, nur leider bringen Einzelne die Berufsgruppe immer wieder in Verruf.

 
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Anthony Soprano
vor 3 Jahren

Ja wenn die junge Lehrerin gewusst hätte, dass sie einfach bei Dolomitenstadt im Forum nachlesen muss was richtig und was falsch ist, dann hätte sie sich viel Ärger ersparen Können! Hier bei den Richtern Senf, Chronos umd Co! Leider lesen diese die Klagsschrift halt nur oberflächlich, denn sie klagt nicht gegen das Tragen der Maske und die Tests, sondern gegen ihre Entlassung.

 
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    Chronos
    vor 3 Jahren

    Herr Anthony Soprano, etwas abstrus Ihr Posting.

    Haben Sie etwa die Klageschrift gelesen? Ich nicht. Ist auch nicht notwendig. Aber den Beitrag haben SIE offensichtlich oberflächlich gelesen!

    Denn die Aussage der Richterin Daniela Bliem an die Klägerin sagt alles: „Selbst wenn Sie gewinnen, Sie gewinnen bis September.“ Mir gefällt die Bemerkung der Richterin, denn Sie trifft den Nagel auf den Kopf mit nur 8 Wörtern! Zudem war die Richterin zu Recht auf eine Diversion aus.

    Nun die Frage an Sie: Was passiert dann in September? Wird die Akademikerin und Lehrerin an einer Bundesschule wieder einen neuen Vertrag für das nächste Schuljahr erhalten?

    Gesetzt dem Fall, würden Sie als Arbeitgeber eine Ihrer Mitarbeiterinnen, welche gegen Sie als Arbeitgeber am Landesgericht prozessiert, vielleicht gewinnt oder auch nicht, nach Vertragsende im September mit einem neuen Vertrag, wiedereinstellen?

    Wie Sie sehen, Herr Soprano bin ich nicht als Richterin aufgetreten (falls Sie das so meinen...), weil die Lehrerin mit dem Prozess gegen ihren Arbeitgeber (Bund) bereits verloren hat, egal ob sie ihr Verfahren gewinnt oder nicht. Und genau das meint die Richterin in den einen Satz!

     
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nikolaus
vor 3 Jahren

Ich darf darauf hinweisen, dass Menschen, deren Berufswahl sich in Richtung eines Pflegeberufs bewegt, sich voll dessen bewusst sein sollten, dass sie (zumindest zeitenweise) Schutzkleidung zu tragen haben. Für den Lehrberuf wäre mir eine derartige Vorgabe nicht bekannt. Die junge Pädagogin wurde wohl, ebenso wie alle anderen Lehrpersonen, durch die aktuelle Situation mit einer Vorgabe konfrontiert, der sie nach ihrem bestem Wissen und Gewissen nicht folgen kann. Ihr deshalb fehlende "geistige Eignung" für den Beruf zu unterstellen, ist wohl ein bisschen weit hergeholt. Im Gegenteil wundere ich mich, dass so viele Pädagog*innen scheinbar anstandslos bei dieser "Maskerade" mittun, ist doch die Mimik ein unverzichtbares Kommunikationsmittel in einem Unterricht mit Qualitätsanspruch.

 
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    kommentar123
    vor 3 Jahren

    Dazu passt nur folgender Text: Wenn Nikolaus in seinem Posting von einer „Maskerade“ spricht, dann entspricht das für das Tragen von Masken im Schulgebäude wohl nicht den Tatsachen. Bedeutet „Maskerade“ doch „Erweckung eines falschen Anscheins“ oder „Ergebnis der Handlung, sich zu verkleiden“ und wenn man die Synonyme für diesen Begriff betrachtet (Kostümierung, Verkleidung; Heuchelei, Verstellung), dann erkennt man die Inhaltsleere dieses Wortes im Bezug zur Maskenpflicht in Schulgebäuden bzw. im Unterricht.

    Viel mehr sollte wohl auch für Lehrpersonen gelten, wer einen Schutz vor Mund und Nase trägt, schützt vor allem andere. Und die allermeisten Menschen können Masken tragen (nicht nur solche in Pflegeberufen), ohne damit nennenswert beeinträchtigt zu sein. Für Ausnahmen gibt es ein Attest. Und welche Freiheit genau ist es bitte, die damit angeblich eingeschränkt ist? Die Freiheit, jemand anderem direkt ins Gesicht zu niesen? Die Freiheit, beim Bestellen an der Käsetheke kleine Tröpfchen auf sämtliche Produkte plus ins Gesicht der Person hinter der Theke zu verteilen? Die Freiheit, in überfüllten Bussen oder auch in Konferenzzimmern selbst zum potenziellen Superspreader zu werden und den Raum so gut mit Aerosolen zu füllen, dass die Menschen auch noch eine halbe Stunde später etwas davon haben?

    Es mag für viele verwirrend sein, aber der Stand der Forschung ist: Masken schützen. Nicht zu hundert Prozent, aber – je nach Maske – doch zu einem guten Teil.

    Ein Stück Stoff vor Mund und Nase. Einfacher lässt sich Rücksichtnahme kaum haben und Lehrpersonen sollten doch auch auf die Kinder und ihre Kollegen*innen Rücksicht nehmen. Und Unterricht mit wirklichem Qualitätsanspruch wird sicherlich wegen einer Maske nicht schlechter werden, zu diesem Unterricht braucht es mehr, vor allem Lehrpersonen, deren Unterrichtsqualität nicht großteils auf Mimik aufbaut.

     
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      Chronos
      vor 3 Jahren

      Sehr guter Kommentar!

       
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isnitwahr
vor 3 Jahren

für einen Job im öffentlichen Dienst muss man die körperliche und geistige Eignung vorweisen, was diese junge Frau mit diesem Verhalten nicht unbedingt beweist. für mein Dafürhalten klingt das eher nach pubertärer Trotzphase. mich würde echt brennend interessieren, ob, wenn z. B. das Personal im Krankenhaus sich so aufführen würde, die Gewissen hier auch so viel Verständnis an den Tag legen würden? ich finde die Reaktion des Dienstgebers voll gerechtfertigt.

 
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Bahner Bernd
vor 3 Jahren

Impertinenz erfordert Konsequenzen.Leute,die beharrlich die Maske verweigern und damit ihre Kollegenschaft gefährden,befeuern wohl auch sonst durch ihr unkooperatives,riskantes Verhalten das Pandemiegeschehen. Das ärztliche Attest bei der offensichtlich sehr jungen Lehrerin würde ich gerne sehen!

 
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Osttirol
vor 3 Jahren

Die FFP2 Masken werden ander Krankheiten herauf beschwörden besonders unserer Umwelt tut die nicht gut man sieht imm wieder welche auf der Straße liegen von den Masken und ein Verpackungsmüll entsteht auch das gleiche gilt für die Coronavirus Pandemie Test. Was hier an Verpackungungs müll anfällt ist unmöglich muß man sagen da hat sich niemand gedanken gemacht finde ich. Besonders wird im Sommer das Tragen der Maske für viele unerträglich sein den ich glaube die Maske werden wir noch mindestens 2 Jahre in den Herbst bis Frühlingsmonaten brauchen das glaube ich. So schnell sind wir nicht Covid nicht los das denke ich

 
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C'est la vie
vor 3 Jahren

an der geistigen Eignung der jungen Dame für diesen Job darf durchaus gezweifelt werden; was sie privat macht ist ihre Sache, im Beruf hat sie sich an die vorgegebenen Regeln zu halten; es wird ja nichts verlangt, was gegen die guten Sitten verstößt ...

 
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bla
vor 3 Jahren

Unglaublich diese Hexenjagd.

Die meisten machen brav alles mit, sonst hätten wir schon längst Sperrstunde am Maskenball. Einzelne Lehrer oder Arbeitnehmer rausschmeißen ist leicht, wenn sich aber 10-20% auf die Hinterbeine stellen würden, wär die Sache erledigt.

Ich wünsche der Lehrerin viel Kraft im Gerichtsverfahren, ich bin sicher sie wird gewinnen.

 
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Tilda
vor 3 Jahren

Die Lehrerin hatte ja dem Artikel nach eine ärztliche Befreiung bezüglich des Tragens einer FFP2 Maske ... Haben die KollegInnen das angezeigt? Ich frage mich, auf was sich die Dienstpflichtverletzung dann stützt: Auf die Weigerung zur Mithilfe bei den Selbsttests?

Es wundert mich, dass es schulintern dahingenend keine Lösung für beide gab bzw. bin ich gespannt, wie das Urteil ausfällt.

 
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    Senf
    vor 3 Jahren

    in tirol sind für derartige ausnahmen amtsärztliche gutachten erforderlich. wenn die junge lehreanwärterin jetzt schon ihren beruf nicht im vollen umfang ausüben kann, dann sollte sie sich schleunigst für einen einen anderen job umschulen lassen, denn schlussendlich sind es ja die schüler, die die auswirkungen ausbaden müssen - mit teilweise fatalen ergebnis. das ist längst bekannt!

    mein mitleid für diese frau, die noch mindestens 35 bis 40 dienstjahre vor sich hat und ertragen werden müsste, hält sich deshalb in grenzen!

    soweit meine schlüsse aus dem obigen bericht!

     
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      Tilda
      vor 3 Jahren

      Das ist deine Ansicht ... Ich sehe es anders, weil das Maskentragen oder die Nasenbohrtests an sich nichts mit dem Lehrerberuf oder der Qualifikation dazu zu tun haben. Immer wieder hieß es, nicht nur in der Schule, diese oder jene Verordnung sei ungültig. Somit finde ich es mutig, dass es Menschen gibt, die auch mal was in Frage stellen und sich trauen, vor Gericht zu gehen! Schade wie gesagt, dass das Kollegium in außergewöhnlichen Umbruchzeiten wie aktuell nicht toleranter ist. Abstandhalten oder in den 10 Min der Tests eine andere Aufgabe übernehmen ginge doch wohl auch ...

       
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      C'est la vie
      vor 3 Jahren

      diese Rebellion ist nicht mutig sondern einfach nur dumm; wenn man bereits am Beginn des Berufslebens so agiert dann gute Nacht ... meine Meinung

       
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      Senf
      vor 3 Jahren

      @tilda, du machst es dir schon recht einfach in deiner argumentation. mit covid hat sich das leben und verhalten der menschen verändert, die herausforderung mussten alle annehmen, meistern und das beste daraus machen.

      dieser jungen pädagogin scheint der ernst der lage nicht bewusst zu sein. rechtliche gesichtspunkte und maßnahmen einer pandemie in bildungseirichtungen abzuklären ist nicht - wie sie meinen - aufgabe dieser neuzugängerin, sondern in erster linie die der politik mit bildungsverantwortlichen, oder sollte man gar den schulbetrieb bis zur gerichtlichen klärung für die einzelgängerin österreichweit schließen.

      die frau pädagogin weiss anscheinend nicht, dass die arbeitswelt mit ständigen veränderungen und neuen herausforderungen belastet wird. mehrfacher berufswechsel, neuorientierung oder fortbildung sind die zeichen der zeit. das gilt natürlich auch für schulen.

      das über jahrzehnte lang geübte muster des ehemaligen bosses der lehrergewerkschaft zu schulreformen und weiterentwicklung in allen bildugsfragen NEIN zu sagen, hat längst ausgedient. die einzige errungenschaft dieses herrn war ein JA - nach erfolgreichen gehaltsverhandlungen mit saftigen erhöhungen. so schauts aus!

       
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    Chronos
    vor 3 Jahren

    senf, da bin ich vollkommen deiner Meinung! Als Junglehrerin und vermutlich um die 25 Jahre, auf die Idee zu kommen, seinen Arbeitgeber zu klagen, ist äußerst vermessen und unklug. Eine Anstellung als Lehrerin wird sie (genau wegen der Klage) vermutlich keine mehr bekommen, auch nicht in anderen Bundesländern. Aus dieser Sicht wird sie sich um einen andern Job umsehen müssen.

     
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